Ja, man kann aircrack-ng zum Ausspähen und Knacken von Passwörtern (u.a. auch den eigenen, sei es, weil man sie vergessen hat oder als Sicherheitstest, was beides legal ist) einsetzen. Abgesehen davon gibt es noch weitere Nutzen.
Was viele Leute beim Hackertool-Paragraphen übersehen: der ist lediglich ein Auffangtatbestand, wenn die Staatsanwaltschaft und Polizei keine weiteren Anhaltspunkte haben, um einen bekannten Hacker zu überführen, da sie ihm technisch nicht das Wasser reichen können - es wird in der Praxis schwierig sein, beim bloßen Besitz die kriminelle Absicht als subjektiven Tatbestand nachzuweisen.
Ja, man kann aircrack-ng zum Ausspähen und Knacken von Passwörtern (u.a. auch den eigenen, sei es, weil man sie vergessen hat oder als Sicherheitstest, was beides legal ist) einsetzen. Abgesehen davon gibt es noch weitere Nutzen.
Was viele Leute beim Hackertool-Paragraphen übersehen: der ist lediglich ein Auffangtatbestand, wenn die Staatsanwaltschaft und Polizei keine weiteren Anhaltspunkte haben, um einen bekannten Hacker zu überführen, da sie ihm technisch nicht das Wasser reichen können - es wird in der Praxis schwierig sein, beim bloßen Besitz die kriminelle Absicht als subjektiven Tatbestand nachzuweisen.
Gruß, LX