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Fr, 17. Dezember 2010, 12:54

Software::Systemverwaltung

Mozilla gewinnt gegen Abofallenbetreiber

Die Mozilla Foundation hat eine Klage gegen einen Betreiber von sogenannten Abofallenseiten gewonnen, der mit Firefox- und Thunderbird-Downloads Kunden köderte. Das Gericht verbot dem Anbieter nicht nur den Vertrieb der Software, sondern schrieb ihm auch diverse Regeln vor.

Objekts des Streits – Mozilla Thunderbird

Mirko Lindner

Objekts des Streits – Mozilla Thunderbird

Abofallenseiten sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein lukratives Geschäftsfeld. Laut einer Studie der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein [PDF] haben bereits über 20 Prozent der 12- bis 21-jährigen Schüler des Landes mindestens eine Abofallen-Rechnung erhalten. In fast 40 Prozent der Fälle beauftragte der Anbieter dabei ein Inkassounternehmen bzw. einen Rechtsanwalt, um die Kosten der Falle einzutreiben. Der wirtschaftliche Schaden ist dabei laut der Studie immens: Der durchschnittliche Forderungsbetrag lag bei ca. 100 Euro und zahlreiche Schüler haben eine derartige Forderung beglichen.

Nun kann die Mozilla Foundation einen Erfolg im Kampf gegen die Betreiber der Seiten für sich vermelden. Wie die Organisation bekannt gab, konnte sie sich vor dem Landgericht Hamburg damit durchsetzen [PDF], dass der Webbrowser Mozilla Firefox und das E-Mail-Programm Mozilla Thunderbird nicht mehr kostenpflichtig in einem Abonnement vertrieben werden dürfen. Ferner untersagte das Gericht dem Anbieter auch, Software gegenüber Verbrauchern gegen Zahlung einer Gebühr zum Download anzubieten, sofern dabei vor dem Vertragsabschluss nicht deutlich auf die Zahlungspflicht und die Mindestvertragsdauer von zwei Jahren hingewiesen wird.

Das Gericht legte fest, dass der Anbieter die URLs aller Webseiten, die mit den Downloads zusammenhängen, offenlegen muss. Ferner ist unter anderem auch die Anzahl der erfolgten Registrierungen und der Downloads von Firefox und Thunderbird der Organisation bekannt zu geben. Der Anbieter wurde zudem dazu verpflichtet, der Mozilla Foundation sämtliche Schäden zu ersetzen.

Im Zuge der Offenlegung der Daten erfuhr die Organisation deshalb, dass die Betreiber der Seite binnen nur einer Woche 170.000 Rechnungen verschickt haben. Bei einem Rechnungsbetrag von ca. 100 Euro und einer Bezahlquote von 80 Prozent entstünden den Betreibern ein Gewinn von fast 600 Millionen Euro – eine Rechnung, die jedoch deutlich übertrieben wirkt. Fakt ist allerdings, dass bei einer eher realistischen Quote von 10 Prozent, die die Verbraucherzentrale Hessen vor zwei Jahren ermittelte [PDF], der Schaden immer noch extrem hoch ausfällt.

Mozilla verfolgt bereits seit der Gründung eine rigide Markenpolitik gegenüber anderen Anbietern. Schon recht früh hatte die Organisation festgelegt, dass nur Versionen, die aus dem unmodifizierten Quellcode von Firefox erstellt werden, die Logos und Grafik von Mozilla verwenden dürfen. Dies war für manche Linux-Distributionen, insbesondere Debian ein Problem und führte dazu, dass Firefox-Version in Debian seit etlichen Jahren »Iceweasel« heißen.

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