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Mi, 23. Februar 2011, 08:00

Gemeinschaft

»OtherOS«-Sperrung: Sammelklage weitgehend abgewiesen

Die im April vom Anthony Ventura eingereichte Klage beim Bundesgericht in Nord-Kalifornien gegen Sony ist Medienberichten zufolge weitgehend abgewiesen worden. Ventura hatte eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht, nachdem der Konzern die Funktion zum Starten von Linux auf der PlayStation3 nachträglich per Update entfernt hatte.

Playstation 3 Slim

Sony Computer Entertainment

Playstation 3 Slim

Laut Ventura habe Sony mit der Firmware-Version 3.21, die am 1. April bereitgestellt wurde, die Anwender dazu gezwungen, entweder auf ihnen zustehende »wertvolle Funktionen« oder auf Linux zu verzichten. Wie ein englischer Anwender, der eine Kaufpreiserstattung von Amazon erhielt, argumentierte auch Ventura, dass die Linux-Funktion kaufentscheidend war. Dementsprechend war er auch bereit, für das Gerät einen erheblich höheren Preis zu zahlen als bei Konkurrenten. Die Sammelklage, die insgesamt 100 Personen umfasste, wollte die Erstattung aller Kosten der Käufer erreichen.

Wie einem auf Groklaw veröffentlichten Dokument [PDF] entnommen werden kann, ist die Klage nun weitgehend abgewiesen worden. Nach Informationen des Dienstes folgte der Richter weitgehend der Argumentation von Sony und stellte fest, dass die zuvor beworbene OtherOS-Funktion nur innerhalb einer Garantiefrist unterstützt werden muss. Diese betrage ein Jahr und in diesem sei die versprochene Funktion auch angeboten worden. Die Software und Dienstleistungen des Playstation Network sind von Sony explizit aus der Garantiefrist herausgenommen worden. Sony behalte es sich vor, die Funktion jederzeit abzuändern. Dementsprechend habe der Konzern laut dem Gericht auch nicht gegen den den kalifornischen Consumer Legal Remedies Act und den California Code - Section 1770 verstoßen.

Ganz überstanden ist der Fall für Sony allerdings noch nicht, denn Sony hat laut Ventura auch gegen das Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) verstoßen, der unbefugte Eingriffe in Computersysteme unter Strafe stellt. Laut Sony sei allerdings niemand zu einem Update gezwungen gewesen. Der Kläger verneint das und argumentiert, dass eine Aktualisierung unabdingbar war, um die Dienste von Sony in Anspruch nehmen zu können. Ventura stehe nun offen, eine erneute Klage gegen das Unternehmen einzureichen. Dies muss allerdings binnen der kommenden 20 Tage geschehen.

Sony hatte laut eigenen Aussagen die Installation von alternativen Systemen wegen Sicherheitsbedenken abgeschaltet. In Wahrheit dürfte die Sorge dahinter gestanden sein, dass die Anwender das DRM mittels der OtherOS-Funktion umgehen könnten. Schon im Januar 2010 machten Meldungen die Runde, dass das System geknackt wurde. Ironischerweise wirft Sony dem Hacker, der die Lücke publizierte, ebenfalls vor, gegen den CFAA verstoßen zu haben, und führt eine gerichtliche Auseinandersetzung gegen ihn.

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