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Mi, 30. März 2011, 13:00

Gesellschaft::Politik/Recht

Schweizer Bundesgericht erklärt Microsoft-Auftragsvergabe für rechtens

Die 18 Open-Source-Anbieter, die gegen die Auftragsvergabe des Schweizer Bundesamtes für Bauten und Logistik für Microsoft ohne Ausschreibung geklagt hatten, sind nun auch vor dem Bundesgericht gescheitert.

Das Schweizer Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte Ende Februar 2009 mit Microsoft einen dreijährigen Vertrag in Höhe von 42 Millionen Franken (ca. 28 Millionen Euro) abgeschlossen. Dies wurde erst im Mai 2009 publik, da die Beschaffung der Software für Arbeitsplätze und Server des Bundes nie öffentlich ausgeschrieben wurde. Diese sogenannte »freihändige Vergabe« zog harsche Kritik von der Swiss Open Systems User Group /ch/open und Open-Source-Dienstleistern nach sich. Sie hätte nach Auffassung von /ch/open nicht stattfinden dürfen, da adäquate Alternativen existieren. Dazu hatte der Interessenverband zahlreiche Beispiele, in denen öffentliche Einrichtungen Open-Source-Lösungen einsetzen. Nachdem das BBL keine Kursänderung erkennen ließ, reichten die Dienstleister Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Kontrahenten zunächst zu Vergleichsverhandlungen aufgefordert. Als diese, aus Sicht der Beschwerdeführer, vom BBL zum Scheitern gebracht waren, weigerte sich das Gericht, die Klage zur Verhandlung anzunehmen. Die Begründung von drei der vier Richter, dass die Klage auf einen Strategiewechsel abziele, wurde jedoch von den Open-Source-Anbietern als fragwürdig gesehen.

Wegen der grundlegenden Bedeutung des Falles für die gesamte öffentliche Beschaffung in der Schweiz, die weit über Open-Source-Software hinausreichen könnte, zogen die Beschwerdeführer vor das Bundesgericht. Doch dieses bestätigte jetzt den Gerichtsentscheid mit der Begründung, dass nicht ausreichend bewiesen sei, dass es tatsächlich Konkurrenzprodukte gebe. Für die Beschwerdeführer ist das in mehrfacher Hinsicht unverständlich: zum einen sei es wegen des Fehlens eines Pflichtenheftes seitens der Bundesverwaltung gar nicht möglich gewesen, den Nachweis zu führen, zum anderen setze sogar das Bundesgericht intern solche Konkurrenzprodukte ein.

Die Beschwerdeführer bedauern dieses Urteil und wollen künftig nach eigenen Angaben verstärkt auf politischem Weg eine Verbesserung der IT-Beschaffung des Bundes und die generelle Förderung von Transparenz, Chancengleichheit und offenen Standards in der Bundesverwaltung anstreben. Gleichzeitig wollen sie sicherstellen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen wo möglich auch Open-Source-Lösungen angeboten werden.

»Auf Grund des Urteils werden auch in Zukunft Schweizer Steuergelder ungehindert ins Ausland und zu Microsoft fliessen. Zudem wurde die Verwaltung im wesentlichen davon entbunden, sich an die WTO-Gesetze zu halten, welche durch Produkt- und Hersteller-neutrale Ausschreibungen für Chancengleichheit sorgen sollten«, schreiben die abgewiesenen Anbieter in einer Pressemeldung.

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Kommentare (Insgesamt: 12 || Alle anzeigen )
Re: ja ja die Schwitzer....... (Schweizer, Do, 31. März 2011)
ja ja die Schwitzer....... (TuxCad, Do, 31. März 2011)
Einfach widerlich diese (Un-)Rechtsprechung ... (GNU-Linux, Do, 31. März 2011)
Re[3]: hat doch funktioniert (Bash: Das wurde unter Linux ge, Mi, 30. März 2011)
Re[3]: hat doch funktioniert (..., Mi, 30. März 2011)
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