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Thema: Vorwurf der GPL-Verletzung gegen D-Link

18 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von ttrtzrtz am Di, 19. April 2011 um 14:08 #

"Ob es tatsächlich zu Maßnahmen gegen Boxee oder D-Link kommt, ist offen. D-Link könnte die Einbindung des GPL3-lizenzierten GPG als Versehen deklarieren und es durch ein anderes Programm ersetzen."

Wenn das stimmen sollte, dann wäre diese GPL V3-Regelung doch nur ein reiner Papiertiger.


"An eine Öffnung der Firmware ist wohl kaum zu denken, da der Hersteller damit wohl seine Partner verlieren würde, die kommerzielle, mit Digital Rights Management (DRM) geschützte Inhalte anbieten."

Wen interessiert das?
Wenn das tatsächlich "arglistig" war (was wohl so stimmt, da kryptographische Tools verwendet werden, um die durch die GPL V3 gewährten Freiheiten den Käufern vorzuentzhalten), dann hilft nur Klagen und Offenlegung der Firmware.
Wenn eine Firma Lizenzen nicht beachtet, so ist es durchaus gerecht, wenn sie wirtschaftlichen Schaden nimmt.

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    Von Barschel am Di, 19. April 2011 um 15:02 #

    Deswegen war es ja nur ein Versehen. Ehrenwort.

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    Von Bilbo am Di, 19. April 2011 um 15:15 #


    Herr von und zu (Dr. a.d.) Guttenberg, übernehmen Sie!

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      Von pixie am Di, 19. April 2011 um 15:45 #

      Wenn das tatsächlich "arglistig" war (was wohl so stimmt, da kryptographische Tools verwendet werden, um die durch die GPL V3 gewährten Freiheiten den Käufern vorzuentzhalten), dann hilft nur Klagen und Offenlegung der Firmware.
      Offenlegen müssen sie nicht, aber eine Unterlassung kann gefordert und auch durchgesetzt werden

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        Von dgfdfgdg am Di, 19. April 2011 um 16:11 #

        Hoffentlich inklusive Schadensersatz, z.B. 200% des Umsatzes der mit Hilfe der GPL 3-Software erzielten Einnahmen.

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Von Versteh ich nicht am Di, 19. April 2011 um 16:44 #

So wie ich den Artikel verstehe, ist gpg2 die einzige Software auf dieser Boxee Box, welche unter der GPLv3 steht. Und es geht um eine Klausel, die die Änderbarkeit der Software sicher stellen will.

Im nächsten Satz ist dann auf einmal davon die Rede, dass man keine komplett andere MediaCenter-Lösung (XBMC) auf der Box installieren kann.

Meine Frage ist nun: wie hängt das miteinander zusammen? Die GPLv3 sollte ja wohl nur für gpg2 gelten. Und sofern dieses sich problemlos durch eine selbst geänderte Version ersetzen lässt, wäre der Lizenz genüge getan. Ob das der Fall ist, steht allerdings nicht da!

Denn der Rest des Systems auf dieser Box, steht offenbar korrekter Weise, unter GPLv2. Die Forderung, nur weil gpg2 unter GPLv3 steht, das komplette System gemäß der GPLv3 ändern können zu müssen, erscheint mir nicht weniger Hinterhältig.

Falls ich da etwas falsch verstanden habe, möge man mich bitte mit entsprechenden Fakten erhellen.


just my 2 cent

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    Von gfdgfdg am Di, 19. April 2011 um 17:53 #

    Was ist daran hinterhältig?

    So frei nach dem Motto, Lizenzen müssen nicht beachtet werden, insofern es sich um meist kostenlose, freie Software handelt?

    Adobe Photoshop aus Tauschbörsen ist auch kostenlos, oder?

    Lizenzen? Interessiert das irgendjemanden? Nein? Eben.

    Deshalb wird ja auch fleißig abgemahnt, solche "Ausreden" wie Deine zählen da nicht.

    Genau deshalb sollte man - falls möglich - an dieser Firma ein Exempel statuieren.

    Gleiches Recht für alle.

    Die GPL3-Lizenz ist im übrigen klar und deutlich formuliert.
    In Kurzform steht die ganze Geschichte leicht verständlich hier:
    http://infinityoverzero.com/bbox/

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      Von Iridias am Di, 19. April 2011 um 18:06 #

      Ok, dann frag ich anders: gpg2 steht unter GPLv3, der Rest des Systems auf der Box unter GPLv2. Warum soll die GPLv3 auf einmal für das ganze System gelten, statt nur für gpg2?

      Erst mokieren "wir" uns darüber, dass "die Lizenzen" nicht beachtet werden, und dann fordern "wir", dass die Lizenz des restlichen Systems (also die GPLv2) ignoriert wird, nur um auf Teufel komm raus die GPLv3 durch zu setzen?
      Das ist ja wohl überaus Scheinheilig.

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        Von Luke am Di, 19. April 2011 um 18:13 #

        Dem Käufer ist es auch nicht möglich, nur diese einzelne Komponente zu ändern und wieder auf das Gerät zu laden.
        Oh - ich sehe da ein Schlupfloch für die Firma...

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          Von Iridias am Mi, 20. April 2011 um 08:35 #

          Aha! Das ist genau die Information, die ich im Artikel vermisst habe. Weil es nämlich die einzig relevante ist.

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        Von ghhjhfgh am Di, 19. April 2011 um 18:41 #

        Warum sollte die GPL3-Lizenz dieses kleinen, vom Hersteller tatsächlich benutzten Programms nicht beachtet werden müssen?
        Die GPL2-Lizenzen der anderen Programme wurde wahrscheinlich erfüllt, die GPL3-Lizenz dieses verwendeten Programms nicht. Damit liegt eine GPL3-Lizenzverletzung vor.

        Das Schlimme daran ist aber, dass der betroffene Hersteller gemäß den bisherigen Berichten auf "Durchzug" zu schalten scheint.
        Nun denn, auf geht's.

        Deine Argumentation ist dabei auch etwas unbedacht: Sie läuft darauf hinaus, dass die GPL3-Lizenz des betroffenen Programms nichts wert sei und daher ignoriert werden dürfe, wenn man nur - am Besten ganz nach eigenem Belieben, nicht wahr? - die Lizenz ein paar anderer, mitausgelieferter Programme gnädigerweise erfüllt.

        Du implizierst da auch die Existenz einer "viralen" Auswirkung GPL3-lizenzierter Software auf andere Programme, was nicht den Tatsachen entspricht. GPL3- und GPL2-lizenzierten Code z.B. kann man nur nicht miteinander im genau gleichen Programm kombinieren. Programme unterschiedlicher Lizenz können problemlos in einem Linuxsystem nebeneinander existieren, ansonsten würdest Du in Linuxdistributionen tex, apache und openssh nicht zusammen mit dem Linux-Kernel, bash und gcc vorfinden.

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          Von DaDaDaniel am Di, 19. April 2011 um 21:50 #

          Er impliziert genau das eben nicht, sondern fragt ganz sachlich nach warum dies der Fall sein sollte. Natürlich darf mit Lizenzverletzungen, ob GPLv2, GPLv3 oder jeglicher anderen Lizenzen nicht gespasst werden, allerdings will der ganze Wirrwar erstmal verstanden werden bevor man vorschnell urteilt.

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            Von brrrr am Di, 19. April 2011 um 22:42 #

            Es ist ja nicht der Fall.
            Es geht tatsächlich um das eine Programm mit GPL3-Lizenz.

            Was ich nicht verstehe: Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen bzw. die "Befürchtung" haben, dass die GPL3-Lizenz des erwähnten Programms auf die ansonsten verwendeten GPL2-Programme "abfärbt"?
            Solche Meinungen liest man nicht gerade selten.
            Auf gnu.org gibt es entsprechende FAQs:
            http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html
            Lesespaß für Ostern. :-)

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              Von Iridias am Mi, 20. April 2011 um 08:47 #

              Also ich für meinen Teil hatte weder die Idee noch die Befürchtung. Sondern nur das Gefühl, dass einige Leute sich wünschen würden, dass dies der Fall ist.

              Wie sonst kommen einige auf die Idee, dass Recht einzufordern, das komplette System ändern zu können, nur weil eine einzelne Anwendung eine Lizenz verwendet, die das vorschreibt!?

              Wenn sich diese eine Anwendung nicht ändern lässt, dann verstößt D-Link ganz klar gegen die Linzenz.
              Ob es technisch machbar ist, nur diese eine Komponente austauschbar zu machen, steht auf einem anderen Blatt, und ist für die Frage nach einer Lizenzverletzung IMO irrelevant.

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                Von hjgjgjhg am Mi, 20. April 2011 um 14:10 #

                D-Link hat sich hier ein wirkliches Problem und vor allem einen PR-Gau eingehandelt.
                Sie hätten ganz einfach geschludert, wenn die Geschichte so stimmen sollte.
                Wenn sie von vornherein keine Änderung der auf den Geräten befindlichen Software vorgesehen hatten, obwohl sie GPL3-Software verwenden, und das auch im Nachhinein nicht möglich sein sollte, dann ist das ganz allein ihr Problem.
                Für solche Firmen gibt es zwei Alternativen:
                1. BSD-Software und Software mit ähnlichen Lizenzen benutzen. Hier darf man meist den (geänderten) Code tatsächlich "verschwinden" lassen.
                2. Die Software selber schreiben, einfach 10 bis 20 Vollzeitentwickler einstellen bzw. beauftragen und loslegen.
                GPL-Software zu benutzen macht hier keinen Sinn, da die Firma noch nicht einmal - rein organisatorisch gesehen - in der Lage zu sein scheint, die Lizenztexte zu lesen.

                Eine Bitte an Prolinux:
                Falls bei Euch "Firmen-Anfragen" zu einigen Kommentatoren auflaufen sollten, teilt ihr uns das bitte mit, falls möglich? :-)

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Von Jasager am Mi, 20. April 2011 um 06:01 #

"Die GPLv3 enthält eine durchaus kontroverse Regelung, mit der sie sicherstellen will, dass die Änderbarkeit von Software erhalten bleibt und die Anwender beispielsweise jegliche unerwünschten Features aus einem Programm entfernen können."

Kann mir jemand mal die wesentlichen Argumente gegen die "kontroverse Regelung" nennen? Ich vermute mal, der umfassendere Schutz der Nutzerfreiheiten im Vergleich zur GPL2 geht irgendwie zu Lasten der Anbieter und die Kritiker halten die Verschiebung für unverhältnismäßig, aber so recht kann ich mir keinen Reim darauf machen. Der Schutz der Freiheit ist doch der Kerngedanke hinter der GPL, wer darauf keinen Wert legt lizensiert doch ohnehin besser BSD-artig.

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Von GPL-Man am Mi, 20. April 2011 um 08:56 #

Hallo,

diese ganzen Firmen, die nur ihre eigene Lizenz kennen, mit der sie ihre Interessen gegen den Kunden durchdrücken wollen, gehen mir auf die Neven. Warum probieren die das nur immer wieder?

Macht schlechte Presse und hinterher müssen sie sich doch an die GPL (wie an jede andere Lizenz auch) halten.

Die Firma "ectaco" ist ein weiteres schlechtes Beispiel für eine so handelnde Firma. Besonders peinlich, dass Benutzer sie auf darauf hinweisen und ectaco zu dumm ist, darauf zu reagieren.

http://www.ectaco.de/posts/list/18495.page
"... blatant copyright violation (i.e. piracy) ..."

Der GPL-Man

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Von Hugo Mueller am Mi, 25. Juli 2012 um 07:59 #

aber die richtig grossen Hersteller begehen eine GPL-Verletzung nach der anderen und werden sogar von den anderen dabei gedeckt. Beispielsweise Blu-Ray Player von Toshiba, bei denen lediglich der Hinweis auf GPL im Manual entfernt wurde oder TVs von Panasonic, bei denen im Lizenzfenster nach rechtlichen Problemen einfach die GPL durch LGPL ersetzt wurde (Die verwendete Software wurde aber nicht geändert, was ich anhand eines Firmware Dumps in beiden Fällen auch beweisen könnte). Harald Welte spielt sich hier zum Retter der freien Software auf. Ich habe ihm bereits mehrere GPL-Verletzungen (vor allem im Bereich des Linux Kernels) zugesendet, er zeigt aber keine Reaktion (seit über 1 Jahr). Ich bin für freie Software, aber ich würde mir wünschen, dass es mehr Personen gibt, die solche Lizenzen auch durchsetzen (und ich meine damit wirklich durchsetzen, nicht nur sich im Netz wichtig machen).

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