Die Nutzer wurden in dem Schriftstück anscheinend komplett "vergessen" bzw. deren rechtliche Sitruation wurde nicht mitbehandelt.
Was ist nun mit der rechtlichen Lage im Hinblick auf die reine Nutzung von MP3- und MPEG-LA-Formaten sowie der libdvdcss2 in der EU, USA und Japan?
Außerdem wäre ja der Nutzer derjenige, der den Sourcecode kompiliert und dann installiert. Gemäß der Argumentation der Autoren (das lese ich so heraus) wäre dann ein solcher Nutzer ein schlimmerer "Patentverbrecher" als der Entwickler, der lediglich den Sourcecode zum Download bereitstellt.
In der EU bedenkenlos. Kein Mensch wird dich hier verklagen, weil du libdvdcss dazu benutzt eine gekaufte DVD anzusehen. Das gleiche gilt für LAME & Co. Deshalb befinden diese sich ja auch in der Grau-Zone. Sind zwar Patent-rechtlich bedenklich (meist US-Patente), aus Benutzersicht jedoch meist unbedenklich (gekaufte DVDs anschauen o. ä.).
Erzähl kein Quatsch. Natürlich ist es immer noch relevant, für den DVD-Kopierschutz und MP3 fließen immer noch Gelder an die Patentinhaber. Ob der einzelne dies privat umgeht interessiert aber keinen, so bald es aber mehr wird, kannst du das Ganze lizenzieren.
Kurz: Rein rechtlich ist es so, dass Endnutzer ebenso wie Vertriebsfirmen verklagt werden können. Es wird nur üblicherweise nicht gemacht, da es sich nicht lohnt. Ob dir das als Schutz vor Softwarepatenten reicht musst du selbst wissen, bedenke aber: Du verstößt jeden Tag gegen tausende!
Im deutschen Patentgesetz in Paragraph 11 gibt es einen Ausnahmetatbestand für reine Privatnutzer bei Nutzungen von Patenten ohne jeden gewerblichen Hintergrund:
"§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; (...)"
Außerdem wäre ja der Nutzer derjenige, der den Sourcecode kompiliert und dann installiert.
Bei Debian stehen alle Pakete sowohl in binärer Form als auch als Quellcode bereit. Und da ein Großteil der Nutzer nur die Binärpakete verwenden, kompiliert auch der Großteil nicht.
Und der Nutzer der kompiliert verstößt laut dem FAQ nur gegen ein Patent, wenn er von dem Patent weiß.
Evtl. sollte man bei News einen Patent-Spoiler einführen?
Die Nutzer wurden in dem Schriftstück anscheinend komplett "vergessen" bzw. deren rechtliche Sitruation wurde nicht mitbehandelt.
Was ist nun mit der rechtlichen Lage im Hinblick auf die reine Nutzung von MP3- und MPEG-LA-Formaten sowie der libdvdcss2 in der EU, USA und Japan?
Außerdem wäre ja der Nutzer derjenige, der den Sourcecode kompiliert und dann installiert. Gemäß der Argumentation der Autoren (das lese ich so heraus) wäre dann ein solcher Nutzer ein schlimmerer "Patentverbrecher" als der Entwickler, der lediglich den Sourcecode zum Download bereitstellt.
Was erwartest du von Debian- und FSF-Leuten? Die leben doch schon in ihrer eigener Welt.
>> reine Nutzung
In der EU bedenkenlos. Kein Mensch wird dich hier verklagen, weil du libdvdcss dazu benutzt eine gekaufte DVD anzusehen. Das gleiche gilt für LAME & Co. Deshalb befinden diese sich ja auch in der Grau-Zone. Sind zwar Patent-rechtlich bedenklich (meist US-Patente), aus Benutzersicht jedoch meist unbedenklich (gekaufte DVDs anschauen o. ä.).
Erzähl kein Quatsch. Natürlich ist es immer noch relevant, für den DVD-Kopierschutz und MP3 fließen immer noch Gelder an die Patentinhaber.
Ob der einzelne dies privat umgeht interessiert aber keinen, so bald es aber mehr wird, kannst du das Ganze lizenzieren.
Siehe weiter unten.
Kurz: Rein rechtlich ist es so, dass Endnutzer ebenso wie Vertriebsfirmen verklagt werden können. Es wird nur üblicherweise nicht gemacht, da es sich nicht lohnt. Ob dir das als Schutz vor Softwarepatenten reicht musst du selbst wissen, bedenke aber: Du verstößt jeden Tag gegen tausende!
"Du verstößt jeden Tag gegen tausende!"
Das trifft auch auf erstaunlich viele Gesetze zu ;)
Wer ganz sicher gehen will, alles absolut richtig zu machen, muss ich wohl am Ende erschießen.
Nicht in Deutschland.
Im deutschen Patentgesetz in Paragraph 11 gibt es einen Ausnahmetatbestand für reine Privatnutzer bei Nutzungen von Patenten ohne jeden gewerblichen Hintergrund:
"§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; (...)"
Siehe z.B. http://www.patentgesetz.de/
Bei Debian stehen alle Pakete sowohl in binärer Form als auch als Quellcode bereit. Und da ein Großteil der Nutzer nur die Binärpakete verwenden, kompiliert auch der Großteil nicht.
Und der Nutzer der kompiliert verstößt laut dem FAQ nur gegen ein Patent, wenn er von dem Patent weiß.
Evtl. sollte man bei News einen Patent-Spoiler einführen?