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Thema: Debian veröffentlicht Softwarepatent-Ratgeber

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von abcd am Mo, 11. Juli 2011 um 14:50 #

Die Nutzer wurden in dem Schriftstück anscheinend komplett "vergessen" bzw. deren rechtliche Sitruation wurde nicht mitbehandelt.

Was ist nun mit der rechtlichen Lage im Hinblick auf die reine Nutzung von MP3- und MPEG-LA-Formaten sowie der libdvdcss2 in der EU, USA und Japan?

Außerdem wäre ja der Nutzer derjenige, der den Sourcecode kompiliert und dann installiert. Gemäß der Argumentation der Autoren (das lese ich so heraus) wäre dann ein solcher Nutzer ein schlimmerer "Patentverbrecher" als der Entwickler, der lediglich den Sourcecode zum Download bereitstellt.

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    Von abc am Mo, 11. Juli 2011 um 16:23 #

    Was erwartest du von Debian- und FSF-Leuten? Die leben doch schon in ihrer eigener Welt.

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    Von CRB am Mo, 11. Juli 2011 um 16:47 #

    >> reine Nutzung

    In der EU bedenkenlos. Kein Mensch wird dich hier verklagen, weil du libdvdcss dazu benutzt eine gekaufte DVD anzusehen. Das gleiche gilt für LAME & Co. Deshalb befinden diese sich ja auch in der Grau-Zone. Sind zwar Patent-rechtlich bedenklich (meist US-Patente), aus Benutzersicht jedoch meist unbedenklich (gekaufte DVDs anschauen o. ä.).

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      Von DSC am Mo, 11. Juli 2011 um 17:13 #

      Erzähl kein Quatsch. Natürlich ist es immer noch relevant, für den DVD-Kopierschutz und MP3 fließen immer noch Gelder an die Patentinhaber.
      Ob der einzelne dies privat umgeht interessiert aber keinen, so bald es aber mehr wird, kannst du das Ganze lizenzieren.

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    Von krohlas am Mo, 11. Juli 2011 um 19:48 #

    Kurz: Rein rechtlich ist es so, dass Endnutzer ebenso wie Vertriebsfirmen verklagt werden können. Es wird nur üblicherweise nicht gemacht, da es sich nicht lohnt. Ob dir das als Schutz vor Softwarepatenten reicht musst du selbst wissen, bedenke aber: Du verstößt jeden Tag gegen tausende!

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      Von LH_ am Mo, 11. Juli 2011 um 21:30 #

      "Du verstößt jeden Tag gegen tausende!"

      Das trifft auch auf erstaunlich viele Gesetze zu ;)
      Wer ganz sicher gehen will, alles absolut richtig zu machen, muss ich wohl am Ende erschießen.

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        Von betraum am Di, 12. Juli 2011 um 11:16 #

        muss ich wohl am Ende erschießen.
        Aber nur auf dem Schießstand, vor einer Sandsack-Wand und mit gültiger Waffenbesitzkarte. Damit sind die Rechtsvergehen zumindest minimiert. ;-)

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      Von hkjghkjhkhkj am Mo, 11. Juli 2011 um 21:36 #

      Nicht in Deutschland.

      Im deutschen Patentgesetz in Paragraph 11 gibt es einen Ausnahmetatbestand für reine Privatnutzer bei Nutzungen von Patenten ohne jeden gewerblichen Hintergrund:

      "§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
      Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
      1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; (...)"

      Siehe z.B. http://www.patentgesetz.de/

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    Von Debian-Nutzer am Mo, 11. Juli 2011 um 19:58 #

    Außerdem wäre ja der Nutzer derjenige, der den Sourcecode kompiliert und dann installiert.

    Bei Debian stehen alle Pakete sowohl in binärer Form als auch als Quellcode bereit. Und da ein Großteil der Nutzer nur die Binärpakete verwenden, kompiliert auch der Großteil nicht.

    Und der Nutzer der kompiliert verstößt laut dem FAQ nur gegen ein Patent, wenn er von dem Patent weiß.

    Evtl. sollte man bei News einen Patent-Spoiler einführen? :D

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