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Di, 27. Juni 2000, 14:31

Gesellschaft::Politik/Recht

Bundesgerichtshof will Patentierung von Software erleichtern

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Software-Anbietern entschieden.

Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Der Entwickler eines Spracherkennungssystems zog vor den Bundesgerichtshof, weil das Patentamt in München es ablehnte ein Patent auf seine Entwicklung zu erteilen. Der Bundesgerichtshof lockerte bei dieser Gelegenheit die Voraussetzungen für die Patentierung von Software. Zwar ist Software an sich ist nicht patentierbar, doch zusammen mit einem Rechner kann sie geschützt werden.

Weiter berichtet die FTD, dass in den USA, wo dies schon länger möglich ist, mittlerweile monströse Schadenersatzsummen eingeklagt werden, die vor allem kleinere Firmen in den Ruin treiben können.

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