Der Provider Ecore hat vor etwa neun Monaten einen Antrag zum Schutz des Begriffes "Flatrate" für einen zeitlich nicht begrenzten Zugang zum Internet gestellt.
Sollte dieser erteilt werden, besteht die Gefahr, dass dies für eine Welle von Serienabmahnungen benutzt wird, wie es mit dem Begriff "Webspace" vor einiger Zeit der Fall war. Allerdings startete die heute als Onlinekosten.de bekannte Seite bereits 1998 unter dem Namen Flatrate.de. Zudem scheinen andere ganz ähnliche Ideen gehabt zu haben: Mannesmann Arcor hat den Schutz von "ISDN Flatrate" und von "Arcor Online Flatrate" ebenso beantragt wie ein Privatperson aus Düsseldorf die Bezeichnung "flatrate24".