Der Flatrate-Anbieter
Sonnet/Versatel hat zum 21.07.2000 seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verschärft.
Die wohl auffälligste Änderung ist, dass sich der Provider zukünftig vorbehält, die Onlineverbindung nach fünf Minuten inaktivität zu schließen. Weiter soll die Verbindung mindestens alle 12 Stunden automatisch seitens des Providers geschlossen werden. In beiden Fällen ist jedoch eine sofortige wiedereinwahl möglich.
Weiter heißt es in den Änderungen der Geschäftsbedingungen "Das Mitglied ist nicht berechtigt, den Festpreis als Ersatz für eine Standleitung zu nutzen". Laut Anbgaben von Sonnet wurde dies notwenig, da sehr viele Nutzer ihre Verbindung einmal aufgemacht haben, und diese dann permanent offen gehalten haben, auch ohne diese wirklich zu nutzen.