Sehe ich ähnlich, es ist schon allerhand, dass eine Kopie, die per definitionem kein künstlerisch gestaltender Akt ist und sein darf, ein neues Urheberrecht begründen soll. Sei es CC oder selbst GNU: alle diese Lizenzen sind für solches Material obsolet, weil per Gesetz die Inhalte längst gemeinfrei sind.
Leider ist es eine verbreitete Praxis, dass die Besitzer von solchen Werken gerne mit den abenteuerlichsten Konstrukten versuchen, Geld aus der Verbreitung von Kopien zu ziehen. Es kann zum Beispiel auch nicht sein, dass ein Museum den Besuchern verbietet, Exponate zu fotografieren(natürlich nicht mit großer Ausrüstung und Blitzlicht).
Niemand besitzt das Copyright für eine Statue, die ein ägyptischer Künstler vor 3000 Jahren angefertigt hat.
Creative Commons Lizenz BY SA bedeutet Weitergabe ist frei bei Angabe des Lizenzinhabers und wenn mit der Weitergabe auch die Lizenz weiter gegeben wird.
Das kann man durchaus kommerziell verwerten, nur kann ein Derivat kein neues Copyright begründen. Wer also die Scans zu neuen Büchern zusammenstellt und diese als EBook veröffentlicht/verkauft, darf das Weitergeben von Kopien nicht verbieten.
Warum ich nicht mit der CC glücklich bin… http://ausbaldowert.blogspot.de/2013/05/retrodigitalisate-sollten-frei-sein.html
Sehe ich ähnlich, es ist schon allerhand, dass eine Kopie, die per definitionem kein künstlerisch gestaltender Akt ist und sein darf, ein neues Urheberrecht begründen soll. Sei es CC oder selbst GNU: alle diese Lizenzen sind für solches Material obsolet, weil per Gesetz die Inhalte längst gemeinfrei sind.
Leider ist es eine verbreitete Praxis, dass die Besitzer von solchen Werken gerne mit den abenteuerlichsten Konstrukten versuchen, Geld aus der Verbreitung von Kopien zu ziehen. Es kann zum Beispiel auch nicht sein, dass ein Museum den Besuchern verbietet, Exponate zu fotografieren(natürlich nicht mit großer Ausrüstung und Blitzlicht).
Niemand besitzt das Copyright für eine Statue, die ein ägyptischer Künstler vor 3000 Jahren angefertigt hat.
D.h. also, dass ein kommerzieller Nachdruck nicht möglich ist?
Da wäre ja selbst die GPL die bessere Lizenz.
Creative Commons Lizenz BY SA bedeutet Weitergabe ist frei bei Angabe des Lizenzinhabers und wenn mit der Weitergabe auch die Lizenz weiter gegeben wird.
Das kann man durchaus kommerziell verwerten, nur kann ein Derivat kein neues Copyright begründen. Wer also die Scans zu neuen Büchern zusammenstellt und diese als EBook veröffentlicht/verkauft, darf das Weitergeben von Kopien nicht verbieten.
Das gilt ohnehin nur für die Originalvorlage. Davon abgeleitete Werke betrifft das nicht.
Man müsste sich deshalb diese digitale Zusammenstellung genauer ansehen, um zu sehen, ob da zu irgendeinem "Kniff" gegriffen wurde.
Ansonsten sollte man vielleicht direkt in Wolfenbüttel nachfragen.