>Hier sollte der Gesetzgeber so schnell wie möglich Klarheit schaffen ...
Naja, das Problem liegt hier nicht so sehr in der Warenklasse.
Das Problem liegt hier in der Reihenabmahnung: Nach derzeitigem Recht darf der Rechtsanwalt von jedem den gleichen Aufwandsbetrag "abschöpfen", selbst wenn der Aufwand nur einmal anfällt. Die in Rechnung gestellten 1900 DM kommen aus ca. 1000 DM Anwaltsaufwand, ca. 800 Patentanwaltsaufwand und ca. 100 DM Rest zusammen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier bei ein und demselben Begriff x-mal das selbe abgerechnet wird, es ist aber ganz legal.
Sinnvoll wäre eher ein Präzidenzfallvorgehen oder eine echte Gruppenabmahnung, bei der die Kosten aber aufgeteilt werden.
Die Bildmarke wird hier aber wohl kaum als Schutz gelten. So wie es aussieht, hat diese Firma wirklich das Recht auf "SAMBA" und die Bildmarke ist demnach ungerechtfertigt vergeben worden.
Ich habe Verständnis für die Firma, denn nur weil SAMBA Open Source ist, darf sich nicht jeder einfach einen Namen ausdenken. Sonst würde ich z.B. ein OS-Projekt namens Coca Cola oder gar Microsoft starten.
Grausig ist aber die Methode, wie die Firma vorgeht. Das gehört bestraft!
Schade natürlich, wenns wirklich kein SAMBA mehr in Deutschland gäbe.
> So wie es aussieht, hat diese Firma wirklich das Recht auf "SAMBA" ... Es ist ja noch möglich, dass sich die Samba-Entwickkler mit der Firma gütlich einigen. Zumal das Betätigungsfeld unterschiedliche Zielrichtungen hat. Der eine ist eine Art Windows-PDC-Filesharing-Login-Server, während das andere Produkt ein Branchenspezifisches Finanzprodukt (kennt dieses andere Samba jemand genauer ?) ist.
> ...und die Bildmarke ist demnach ungerechtfertigt vergeben worden.
Das ist ja das Problem. Die Marke für den Samba-Server wurde international (oder halt in den USA) erwirkt -- wogegen Samba das Finanzprogramm in Deutschland geschützt ist. Was fehlt ist eine Datenbank, in der alle geschützten Marken erfasst sind. Sodass bei einer Markeneintragung die entsprechende Institution gegenprüfen kann, ob die Marke bereits irgendwo registriert wurde.
> Sonst würde ich z.B. ein OS-Projekt namens Coca Cola oder gar Microsoft starten. Microsoft ist eine Firma. Aber ein OpenSource-Projekt namens Windows, AIX, Solaris, HP-UX, Porsche, Siplace, ... wäre bestimmt nicht ohne zustimmung des jeweiligen Markeininhabers zulässig.
> Grausig ist aber die Methode, wie die Firma vorgeht. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum eine Firma die allein in Deutschland mehrere Firmensitze innehat, erst jetzt im August 2000 von einer Software erfährt, die genauso heisst wie die die sie selbst herstellen. Noch dazu wenn es sich bei dem "Konkurrenten" um einen so verbreiteten und bekannten Produkt wie Samba handelt.
> Schade natürlich, wenns wirklich kein SAMBA mehr in Deutschland gäbe. Müssten dann Verlage ihr Samba-Bücher für Deutschland umbenennen ?
O'Reilly, Markt&Technik und Co.: Using Samba, Samba, Der Samba-Server, ...
Das Problem sollte schnellstmöglichst gelöst werden. Hier ist auf jeden Fall der Gesetzgeber gefragt, der es nicht auf die Reihe kriegt verständliche Gesetze zu erschaffen. Es handelt sich bei dem Unternehmen wirklich um keine Abzocker-Firma, die nur den Zweck hat Geld durch Abmahnungen zu verdienen, sondern um ein bekanntes Unternehmen. Gerade deshalb halte ich die Aktion für absolut Fehl am Platze. Es wäre sicherlich auch eine Einigung zu Stande gekommen, wenn nur der Wille da wäre. Das dem aber nicht so ist, zeigte wieder mal die Aktion. Statt reden, werden sinnlose Abmahnaktionen gestartet. So etwas erwarte ich nicht von einem seriösem Unternehmen und deshalb kann ich die Aktion nicht nachvollziehen. Mich würde nur noch interessieren, wann die ersten Betreiber von Internet-Seiten Abmahnungen bekommen, weil sie auf OS-Samba verwiesen haben.
Steffen
P.S: Ein Lob an Pro-Linux-Team, das sich nicht wie viele Ticker auf das Niveau einer bekannten Boulevard-Zeitung herablasste, sondern sachlich und kompetent über diese Aktion berichtete.
> ... während das andere Produkt ein Branchenspezifisches Finanzprodukt (kennt dieses andere Samba jemand genauer) ?
Im Banken-/Versicherungsumfeld gibt es eine sogenannte Meldepflicht der Institute, die meines Wissens monatlich erfolgen muss. Ueberwacht wird das ganze von der Bankenaufsicht, die auch Strafen bei Nichterfuellung der Meldepflicht verhaengt.
Einige branchenspezifische Eckdaten, die mit diesem Programm abgedeckt werden, sind: z.B. Groß-, Millionen-, Organkredite; Risiko- und Liquiditätsgrundsatz; Bankenstatistiken (monatlich, vierteljährliche Kreditnehmerstatistik, Auslandsstatus) und Mindestreserve sowie Konsolidierung, Wertpapiere und Derivate ....
Es gibt verschiedene Schnittstellen des Programms z.B. PC/Host, verschiedene Auswertungsarten und Datenbereitstellung, File Transfer, Verarbeitungsarten zu bestimmten Tagen etc.
Allerdings sind die Vorwürfe wegen Verletzung des Markenschutzes von CMG berechtigt.
Was noch fehlt ist nur noch, dass sich ein Indianer vom Stamm der Apachen sich den Namen "Apache" weltweit schützen lässt und anschliessend alle Webserver-Betreiber abmahnt sofern diese einen Apache-Webserver einsetzen. Denkt mal darüber nach.
interessant wäre zu wissen, welche Anwaltskanzlei CMG vertritt. Anscheinend tut sich eine ganz neue Branche auf, die sich mit solchen Verletzungen beschäftigt.
Rein juristisch gesehen muss man der Firma CMG Recht geben.
ABER: Beide Software-Produkte existieren schon mindestens seit 1993 (Samba v1.5.*). Auch Buchverlage widmen sich dem Thema Samba-Server nicht erst seit gestern. Warum CMG erst jetzt auf Samba aufmerksam wird und warum es dann sofort zu Abmahnungen kommen muss anstatt zuerst einmal am Verhandlungstisch eine gütliche Einigung zu erreichen kann nur CMG beantworten.
Abmahnungen scheinen Gerüchte zufolge nur diejenigen getroffen zu haben, die auf der Webseite de.samba.org Support für Deutschland anbieten.
Tja, das Markenrecht ( ob nun Bild oder Wortmarke) ist zum Teil ziemlich unverständlich. Da brauch die Marke nur in in einer anderen "Warenklasse" eingetragen zu sein und schon hat man Glück oder im Fall Samba Pech. Wie auch immer, die Firma scheint Recht zu haben! Man kann nur hoffen das man sich gütlich einigt.
Wenn mich nicht alles täuscht, bezieht sich doch der Namensschutz auf das Wettbewerbsrecht. Hier muß man sich doch fragen, ob die Samba-Crew in diesem Sinne in den Wettbewerb zu kommerziellen Software-Anbietern treten will. Doch wohl nicht im gewerblichen Sinne. M.E. geht deshalb die Abmahnung an dem Regelungszweck des Wettbewerbsrechts vorbei. Da der Samba-Server mittlerweile ja auch schon über zwei Jahre alt ist, könnte man auch an eine Verwirkung durch die CMG durch bisherige Duldung denken. Die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Warenklassen finde ich vernünftig. Man stelle sich vor, ein Bäcker wolle künftig ein Brot, das nach südamerikanischem Rezept gebacken wird, Samba nennen. Hier erschiene es doch sehr weit hergeholt, ihn diesbezüglich abzumahnen. Noch etwas: Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, muß dann jeder Samba-User befürchten, abgemahnt zu werden? (die Samba unterstützen und -einsetzen-). Soweit kanns doch wohl nicht gehen, daß für den Verbrauchter der Grundsatz gilt: "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen"
> Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, muß dann jeder Samba-User befürchten, abgemahnt zu werden? (die Samba unterstützen und -einsetzen-).
Nein.
Bisher wurden nur Firmen aber keine Enduser abgemahnt, die in Deutschland Support für Samba-Server anbieten. Auch wurden niemand abgemahnt, der einen Link auf die Samba-Homepage setzt.
Eine Liste der Firmen, die Support anbieten findet sich hier: http://de.samba.org/samba/support/germany.html
Einfach Samba in Sxmba umbenennen und gut ists. Das Tool wird dadurch nicht schlechter und die Armleuchter können wieder aus dem Bürofenster gucken und Parksünder ansch##ssen. Es ist zum K##zen.
Bei solchen Aktionen kommt mir meist die Frage ob denn tatsächlich die Firma CMG die treibende Kraft dieser Aktion ist, oder ob sich dahinter nicht wie so oft ein (möchtegern-)Gravenr**th verbirgt. Habe den Namen nicht ausgeschrieben weil ich nicht weiss, ob er inzwischen geschützt ist :-). Was kann denn eine bis dato seriöse Firma dazu veranlassen sich auf dieses Niveau herunter zu lassen, und warum hat sie gewartet bis Samba so bekannt und weit verbreitet ist. Kann Ihr da nicht ein Versäumnis vorgeworfen werden was komischerweise in mehr Geld aus mehr Abmahngebühren resultiert? Hat CMG etwa finanzielle Schwiriegkeiten oder versucht sich aus der Grube der Vergessenheit zu retten? Komische Aktion, das.
werde jetzt meinen Namen auuch schützen lassen: Peter Meier und wenn jemand diesen namen benutzt, bekommt er eine Abmahnung.
Will damit sagen, daß dieser Name imho kein schützenswerter ist, somit die Abmahnaktion beukottiert werrden muß, damit gerichtlich entschieden wird, das hier keine Verletzung des Namensrechtes vorliegt. Der Vergleich mit dem allseits bekannten Tanz finde ich gut! alle Tanzschulen sollten somit abgemahnt werden, wenn sie u.a. samba anbieten ;)
Vielleicht hat dieser Anwalt ja von M$ einen Hinweis bekommen und der ist dann gleich zu der Firma und hat erzählt, daß es Geld gibt ohne Leistung zu erbringen. Dann hat so ein BWLer kurz nachgedacht (oder auch nicht) und das für eine gute Idee gehalten. Ziemlich unschöne Welt in der wir so leben, ich hoffe nur, daß soetwas nicht noch mehr um sich greift. Ciao schultze(C)
Von Marek Walther am Do, 3. August 2000 um 19:16 #
Ganz schön schwache Aktion.
Es stellt sich für mich die Frage wann CMG ihr Samba Projekt entwickelt, und eine entsprechende Schutzmarke beantragt hat. Schließlich ist der OS Server schon seit mehreren Jahren unter dem Namen bekannt, und auch andere kulturelle Tätigkeiten hören schon seit eh und je auf diesen Namen. Dieses wird durch das erscheinen entsprechender Fachliteratur belegt, auch kann mir kein IT Techniker erzählen das er noch nichts von diesem Server gehört hat (Wo doch Unix und NT bei den Banken zusammenwachsen). Aus der Informationsseite von www.CMG.de sieht es wohl so aus als ob SAMBA erst Anfang diesen Jahres in die Öffentlichkeit entflohen ist, aber das kann auch täuschen. Es wäre vieleicht eine gute Idee die Löschung der entsprechenden Schutzmarke zu beantragen, eventuell könnte hier auch die OS Gemeinde enger zusammenrücken (Rechtsstreitigkeiten kosten leider viel Geld) und gemeinsam die Löschung der Schutzmarke erzwingen. Auf jeden Fall sollte JEDER eine FAIRE Protestmail an CMG senden, DoS Angriffe, Schmuddelmails und Mail Tanker wären in diesem Fall contraproduktiv.
Ich sehe hier noch ein anderes Problem, schließlich ist es nicht besonders toll, wenn ein sagen wir Sysadmin seinen Chef überedet hat eine Linuxlösung einzusetzen, und dann passiert so etwas. Sicher ist man damit auch bei kommerzieller Software nicht geschützt, aber es wäre doch etwas anderes ...
Von Sebastian Feltel am Do, 3. August 2000 um 20:08 #
Hallo an alle, wie ich gerade im Heise-Ticker lese gehts jetzt mit der Abkürzung ASP weiter. Lest selbst unter http://www.heise.de/newsticker/data/axv-03.08.00-001/
Es wirkt so wie die Veranstaltung die Unisys mit dem LZW Verfahren und seiner Verwendung im GIF Bildern abzieht. Man wartet einfach solange bis sich ein Begriff oder Verfahren eingebürgert hat und kommt dann angewackelt um Kasse zu machen. Wer seine Rechte verletzt sieht soll sich gefälligst gleich melden.
Also, ich glaube nur, daß diese komische Firma eher an einem Minderwertigkeitskomplex leidet und nun verzweifelt auf der Suche nach Schlagzeilen ist. Also echt! Dann soll doch der Firmenchef ne Katze vom Baum retten oder sowas...
Vielleicht sollte die Firma CMG sich entschließen, der Open Source beizutreten, Wer kennt schon dieses Produkt. Und dann haette sich ihr Markenschutzproblem von allein erledigt. Guter Tip : CMG sollte statt Microsoft Samba-Server einsetzen.
Mhh... warum kann samba den spies nicht umdrehen...wenn beide Produktgruppen so eng beieinanderliegen dann muss Samba halt wo es nur geht seine Bildmarke verteitigen - Es muss ja zwangsweise auch Ueberschneidungen von CMG her geben.
Auch wenn ich die Gefahr laufe eins auf die Mütze zu kriegen: Man muß sich die Frage stellen, was eigentlich GPL für eine Wirkung hat. Meines Erachtens ist sie in diesem Fall nichts wert und schützt rein vor garnichts. Da sieht wirklich jeder die Vortiele von komerzieller Software, die rechtlich wirklich auch geschützt ist.
falscher Ansatz: auch kommerzielle Software ist nur dann geschützt, wenn jemand (Entwickler, Vertreiber) den Bild- oder Markenschutz beantragt. Und wenn da jemand anderes mit dem gleichen Namen schneller war, ergibt sich genau das gleiche Problem.
Leider muss ich feststellen, dasss es IMMER irgendwelche Idoten gibt, die sich auf ihren Markennahmen was einbilden und sich denken, dass man damit Geld machen kann, andere Firmen/Organisationen/etc.. abzumahnen! Dennen sollte man mal ne Mail schicken, dass Es eigentlich doch niemanden stört, wenn ein aneres Programm/Projekt genauso heist, hier haben die ja überhaupt nix miteinander zu tun ! Also wie wäre es mit einer Mail an die??
Ich frage mich wer an wen herangetreten ist. Die CMG an den Anwalt, oder der Anwalt an die CMG um ein bisschen Kohle zu scheffeln. Beide Produkte sind schon seit jahren auf dem Markt und die CMG so scheint es, ist wohl auch keine kleine Firma und plötzlich ist da ein Rechtsschutzverletzung. Wer es glaubt
Hat mal einer daran gedacht, daß das Ziel von CMG nicht sein muß, den smb-Server SAMBA anzugreifen, sondern nur zu verhindern, daß der angebotene Support für SAMBA (URL siehe irgendwo in einem obigen Kommentar) mit dem hauseigenen Support für das hauseigene Produkt verwechselt wird.
Warum es gleich eine Abmahnung hagelt ist zwar nicht ganz schlüssig, aber ich finde eine gütliche Einigung könnte relativ einfach erzielt werden. Man müsste nur einfach keinen SAMBA-Support mehr anbeiten, sondern Support für smb-Netzwerke.
also wirklich...wenn das so weiter geht, dann kommt irgendeiner noch auf den verrückten gedanken, irgendwelche allgemeinen und gebräuchlichen begriffe markenrechtlich schützen zu lassen und anschließend alle Unternehmen oder User auf Webseiten mit Abmahnungen zu torpedieren - wenn das eine mit dem anderen nichts zu tuen hat - warum dann dieser schwachsinn?
Naja, das Problem liegt hier nicht so sehr in der Warenklasse.
Das Problem liegt hier in der Reihenabmahnung:
Nach derzeitigem Recht darf der Rechtsanwalt von jedem den gleichen Aufwandsbetrag "abschöpfen", selbst wenn der Aufwand nur einmal anfällt.
Die in Rechnung gestellten 1900 DM kommen aus ca. 1000 DM Anwaltsaufwand, ca. 800 Patentanwaltsaufwand und ca. 100 DM Rest zusammen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier bei ein und demselben Begriff x-mal das selbe abgerechnet wird, es ist aber ganz legal.
Sinnvoll wäre eher ein Präzidenzfallvorgehen oder eine echte Gruppenabmahnung, bei der die Kosten aber aufgeteilt werden.
Die Bildmarke wird hier aber wohl kaum als Schutz gelten. So wie es aussieht, hat diese Firma wirklich das Recht auf "SAMBA" und die Bildmarke ist demnach ungerechtfertigt vergeben worden.
Ich habe Verständnis für die Firma, denn nur weil SAMBA Open Source ist, darf sich nicht jeder einfach einen Namen ausdenken.
Sonst würde ich z.B. ein OS-Projekt namens Coca Cola oder gar Microsoft starten.
Grausig ist aber die Methode, wie die Firma vorgeht. Das gehört bestraft!
Schade natürlich, wenns wirklich kein SAMBA mehr in Deutschland gäbe.
Philipp
a) Samba ist ein allgem. Begriff (man denke an den Tanz oder bestimmte Gewürze)
b) hat der Server keinerlei Ähnlichkeit zur Banken-Software und kann daher auch nicht als "trittbrettfahrer" gelten.
Wo ist also das Problem ?
Es ist ja noch möglich, dass sich die Samba-Entwickkler mit der Firma gütlich einigen. Zumal das Betätigungsfeld unterschiedliche Zielrichtungen hat. Der eine ist eine Art Windows-PDC-Filesharing-Login-Server, während das andere Produkt ein Branchenspezifisches Finanzprodukt (kennt dieses andere Samba jemand genauer ?) ist.
> ...und die Bildmarke ist demnach ungerechtfertigt vergeben worden.
Das ist ja das Problem. Die Marke für den Samba-Server wurde international (oder halt in den USA) erwirkt -- wogegen Samba das Finanzprogramm in Deutschland geschützt ist.
Was fehlt ist eine Datenbank, in der alle geschützten Marken erfasst sind. Sodass bei einer Markeneintragung die entsprechende Institution gegenprüfen kann, ob die Marke bereits irgendwo registriert wurde.
> Sonst würde ich z.B. ein OS-Projekt namens Coca Cola oder gar Microsoft starten.
Microsoft ist eine Firma. Aber ein OpenSource-Projekt namens Windows, AIX, Solaris, HP-UX, Porsche, Siplace, ... wäre bestimmt nicht ohne zustimmung des jeweiligen Markeininhabers zulässig.
> Grausig ist aber die Methode, wie die Firma vorgeht.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum eine Firma die allein in Deutschland mehrere Firmensitze innehat, erst jetzt im August 2000 von einer Software erfährt, die genauso heisst wie die die sie selbst herstellen.
Noch dazu wenn es sich bei dem "Konkurrenten" um einen so verbreiteten und bekannten Produkt wie Samba handelt.
> Schade natürlich, wenns wirklich kein SAMBA mehr in Deutschland gäbe.
Müssten dann Verlage ihr Samba-Bücher für Deutschland umbenennen ?
O'Reilly, Markt&Technik und Co.: Using Samba, Samba, Der Samba-Server, ...
Es handelt sich bei dem Unternehmen wirklich um keine Abzocker-Firma, die nur den Zweck hat Geld durch Abmahnungen zu verdienen, sondern um ein bekanntes Unternehmen. Gerade deshalb halte ich die Aktion für absolut Fehl am Platze. Es wäre sicherlich auch eine Einigung zu Stande gekommen, wenn nur der Wille da wäre. Das dem aber nicht so ist, zeigte wieder mal die Aktion. Statt reden, werden sinnlose Abmahnaktionen gestartet. So etwas erwarte ich nicht von einem seriösem Unternehmen und deshalb kann ich die Aktion nicht nachvollziehen.
Mich würde nur noch interessieren, wann die ersten Betreiber von Internet-Seiten Abmahnungen bekommen, weil sie auf OS-Samba verwiesen haben.
Steffen
P.S: Ein Lob an Pro-Linux-Team, das sich nicht wie viele Ticker auf das Niveau einer bekannten Boulevard-Zeitung herablasste, sondern sachlich und kompetent über diese Aktion berichtete.
Na denn ! Arme IT - Welt
Grüße von der Elbe
> ... während das andere Produkt ein Branchenspezifisches Finanzprodukt (kennt dieses andere Samba jemand genauer) ?
Im Banken-/Versicherungsumfeld gibt es eine sogenannte Meldepflicht der Institute, die meines Wissens monatlich erfolgen muss.
Ueberwacht wird das ganze von der Bankenaufsicht, die auch Strafen bei Nichterfuellung der Meldepflicht verhaengt.
Einige branchenspezifische Eckdaten, die mit diesem Programm abgedeckt werden, sind:
z.B. Groß-, Millionen-, Organkredite; Risiko- und Liquiditätsgrundsatz; Bankenstatistiken (monatlich, vierteljährliche Kreditnehmerstatistik, Auslandsstatus) und Mindestreserve sowie Konsolidierung, Wertpapiere und Derivate ....
Es gibt verschiedene Schnittstellen des Programms z.B. PC/Host, verschiedene Auswertungsarten und Datenbereitstellung, File Transfer, Verarbeitungsarten zu bestimmten Tagen etc.
Dies ist nur ein ganz kleiner Einblick ....
Allerdings sind die Vorwürfe wegen Verletzung des Markenschutzes von CMG berechtigt.
Was noch fehlt ist nur noch, dass sich ein Indianer vom Stamm der Apachen sich den Namen "Apache" weltweit schützen lässt und anschliessend alle Webserver-Betreiber abmahnt sofern diese einen Apache-Webserver einsetzen. Denkt mal darüber nach.
interessant wäre zu wissen, welche Anwaltskanzlei CMG vertritt.
Anscheinend tut sich eine ganz neue Branche auf, die sich mit solchen Verletzungen beschäftigt.
cu
> interessant wäre zu wissen, welche
> Anwaltskanzlei CMG vertritt.
Klare Kiste, Gravenreuth. Der Name ist Programm ;-)
bye
/ Bernd /
Mal sehen was man als nächstes findet was man abmahnen kann.
Falls da schon wieder FvG tätig war (wonach es doch sehr stark riecht), sonnte man dem Mal das Handwerk legen...
Rein juristisch gesehen muss man der Firma CMG Recht geben.
ABER:
Beide Software-Produkte existieren schon mindestens seit 1993 (Samba v1.5.*).
Auch Buchverlage widmen sich dem Thema Samba-Server nicht erst seit gestern.
Warum CMG erst jetzt auf Samba aufmerksam wird und warum es dann sofort zu Abmahnungen kommen muss anstatt zuerst einmal am Verhandlungstisch eine gütliche Einigung zu erreichen kann nur CMG beantworten.
Abmahnungen scheinen Gerüchte zufolge nur diejenigen getroffen zu haben, die auf der Webseite de.samba.org Support für Deutschland anbieten.
info@cmg.de
schon gesendet.
Sollte dem Unternehmen noch etwas an seinem Image liegen, so wären solche Mailaktionen bestimmt erfolgreich.
Philipp
Da der Samba-Server mittlerweile ja auch schon über zwei Jahre alt ist, könnte man auch an eine Verwirkung durch die CMG durch bisherige Duldung denken.
Die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Warenklassen finde ich vernünftig. Man stelle sich vor, ein Bäcker wolle künftig ein Brot, das nach südamerikanischem Rezept gebacken wird, Samba nennen. Hier erschiene es doch sehr weit hergeholt, ihn diesbezüglich abzumahnen.
Noch etwas: Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, muß dann jeder Samba-User befürchten, abgemahnt zu werden? (die Samba unterstützen und -einsetzen-). Soweit kanns doch wohl nicht gehen, daß für den Verbrauchter der Grundsatz gilt: "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen"
Nein.
Bisher wurden nur Firmen aber keine Enduser abgemahnt, die in Deutschland Support für Samba-Server anbieten.
Auch wurden niemand abgemahnt, der einen Link auf die Samba-Homepage setzt.
Eine Liste der Firmen, die Support anbieten findet sich hier: http://de.samba.org/samba/support/germany.html
Es ist zum K##zen.
> warum nicht smb-Bar?
Weil du dann wieder ein's von Kleinweich übergezogen kriegst.
bye
/ Bernd /
Allerdings net 100% sicher.
Ich bin dafür, einfach alle Banken zu boykottieren, bis sie einsehen, das das Ding Samba und nicht anders zu heissen aht
Was kann denn eine bis dato seriöse Firma dazu veranlassen sich auf dieses Niveau herunter zu lassen, und warum hat sie gewartet bis Samba so bekannt und weit verbreitet ist. Kann Ihr da nicht ein Versäumnis vorgeworfen werden was komischerweise in mehr Geld aus mehr Abmahngebühren resultiert?
Hat CMG etwa finanzielle Schwiriegkeiten oder versucht sich aus der Grube der Vergessenheit zu retten?
Komische Aktion, das.
Will damit sagen, daß dieser Name imho kein schützenswerter ist, somit die Abmahnaktion beukottiert werrden muß, damit gerichtlich entschieden wird, das hier keine Verletzung des Namensrechtes vorliegt. Der Vergleich mit dem allseits bekannten Tanz finde ich gut! alle Tanzschulen sollten somit abgemahnt werden, wenn sie u.a. samba anbieten ;)
Ziemlich unschöne Welt in der wir so leben, ich hoffe nur, daß soetwas nicht noch mehr um sich greift.
Ciao schultze(C)
Es stellt sich für mich die Frage wann CMG ihr Samba Projekt entwickelt, und eine entsprechende Schutzmarke beantragt hat. Schließlich ist der OS Server schon seit mehreren Jahren unter dem Namen bekannt, und auch andere kulturelle Tätigkeiten hören schon seit eh und je auf diesen Namen. Dieses wird durch das erscheinen entsprechender Fachliteratur belegt, auch kann mir kein IT Techniker erzählen das er noch nichts von diesem Server gehört hat (Wo doch Unix und NT bei den Banken zusammenwachsen). Aus der Informationsseite von www.CMG.de sieht es wohl so aus als ob SAMBA erst Anfang diesen Jahres in die Öffentlichkeit entflohen ist, aber das kann auch täuschen. Es wäre vieleicht eine gute Idee die Löschung der entsprechenden Schutzmarke zu beantragen, eventuell könnte hier auch die OS Gemeinde enger zusammenrücken (Rechtsstreitigkeiten kosten leider viel Geld) und gemeinsam die Löschung der Schutzmarke erzwingen. Auf jeden Fall sollte JEDER eine FAIRE Protestmail an CMG senden, DoS Angriffe, Schmuddelmails und Mail Tanker wären in diesem Fall contraproduktiv.
Hier (noch einmal) die Email :info@CMG.de
Marek
FINANCE.Stuttgart@cmg.de
wie ich gerade im Heise-Ticker lese gehts jetzt mit der Abkürzung ASP weiter. Lest selbst unter http://www.heise.de/newsticker/data/axv-03.08.00-001/
Schönen Abend,
Bernd
Minderwertigkeitskomplex leidet und nun verzweifelt auf der Suche nach
Schlagzeilen ist. Also echt! Dann soll doch der Firmenchef ne Katze
vom Baum retten oder sowas...
warum kann samba den spies nicht umdrehen...wenn beide Produktgruppen so eng beieinanderliegen dann muss Samba halt wo es nur geht seine Bildmarke verteitigen - Es muss ja zwangsweise auch Ueberschneidungen von CMG her geben.
Man muß sich die Frage stellen, was eigentlich GPL für eine Wirkung hat. Meines Erachtens ist sie in diesem Fall nichts wert und schützt rein vor garnichts. Da sieht wirklich jeder die Vortiele von komerzieller Software, die rechtlich wirklich auch geschützt ist.
Maya
Jörg
Die CMG an den Anwalt, oder der Anwalt an die CMG um ein bisschen Kohle zu scheffeln.
Beide Produkte sind schon seit jahren auf dem Markt und die CMG so scheint es, ist wohl auch keine kleine Firma und plötzlich ist da ein Rechtsschutzverletzung.
Wer es glaubt
Warum es gleich eine Abmahnung hagelt ist zwar nicht ganz schlüssig, aber ich finde eine gütliche Einigung könnte relativ einfach erzielt werden. Man müsste nur einfach keinen SAMBA-Support mehr anbeiten, sondern Support für smb-Netzwerke.
cu,
MaDMaik
"Ich werde diese Mail immer öfters und in längerer Form schicken, bis ich antwort erhalten habe..."
Ohne weiteren Kommentar ;)
mad
Solange, bis Sie auf den Trichter kommen, das "@" abzumahnen... ;-)
Gruss
Bernd Bäcker