Darin wird unter anderem der Richterin Marilyn Hall Patel, die Ende Juli kurzzeitig eine einstweilige Verfügung gegen Napster erwirkte, Unkenntnis des Bundesrechts vorgeworfen. Das Tauschen von Musiktiteln zwischen Privatleuten sei legal. Napster-Anwender würden also nicht gegen das Gesetz verstoßen, und auch Napster selbst könne damit nicht wegen Beihilfe zu illegalen Handlungen verurteilt werden. Napster-Chef Hank Barry meint, das Gericht hätte die Technik der Musiktauschbörse nicht verstanden. "Wir haben Studien vorgelegt, die beweisen, dass sich der CD-Verkauf durch die Musiktausch-Börse erhöht. Napster wird in erster Linie für eine Kaufentscheidung genutzt." Der Napster-Gegner, die Recording Industry Association of America (RIAA), muss in rund drei Wochen auf diese Argumente antworten. Der eigentliche Prozess soll Ende des Jahres stattfinden.