Schon seit vielen Jahren versuchen weltweit Käufer einzeln oder per Sammelklage beim Kauf eines PC oder Notebook mit mehr oder weniger Erfolg die Gebühr für eine nicht erwünschte Windows-Lizenz rückerstattet zu bekommen.
Jetzt hat der Oberste Gerichtshof in Italien unter der Urteilsnummer 19161/2014 ein Urteil erlassen, dass die Praxis der zwangsweisen Bündelung des Betriebssystems mit einem PC oder Notebook beenden soll. Demnach ist ein Laptop-Käufer dazu berechtigt, eine Rückerstattung über den Preis einer Windows-Lizenz auf seinem Computer zu erhalten. Das berichtet die FSFE in einer
.
Die Richter in Italien kritisierten die gängige Praxis der Bündelung eines unfreien Betriebssystems mit der Hardware als »kommerzielle Politik der erzwungenen Verbreitung« und als »tendenziell monopolistisch«. Erst im Januar hatte Italiens Regierung freie Software als Standard bei der Beschaffung neuer Software im öffentlichen Sektor des Landes festgelegt.