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Fr, 10. Oktober 2014, 10:50

Gesellschaft::Politik/Recht

»Open Definition« in Version 2.0 vorgestellt

Die Open Knowledge Foundation hat die zweite Version der »Open Definition« veröffentlicht. Sie versucht verbindlich zu definieren, wann Daten als wirklich offen angesehen werden können.

Mirko Lindner

Ob Software frei ist oder nicht, ist im Wesentlichen durch die Lizenz bestimmt. Komplikationen können allerdings durch Patente oder Markenrechte hinzukommen. Bei offenen Daten ist die Situation komplizierter. Eine freie Lizenz für die Daten genügt nicht, um sie wirklich frei nutzbar zu machen. Sie müssen auch in einem offenen und die Bearbeitung ermöglichenden Format vorliegen und frei oder zum Selbstkostenpreis verfügbar sein. Die wachsende Bedeutung von offenen Daten und Inhalten hat neben anderen schon im Jahr 2005 die Open Knowledge Foundation dazu veranlasst, eine Definition zu geben. Über diese erste Version der »Open Definition« hinaus führte die Stiftung eine Liste von Lizenzen, die zur Definition konform sind.

Die jetzt veröffentlichte Version 2.0 der Open Definition behält nach Angaben der Stiftung die Prinzipien der ersten Version bei, entwickelt sie aber weiter. Im Verlauf der Beratungen über die neue Version, die ein Jahr dauerten, wurde der Text vollständig überarbeitet und neu strukturiert und das Verfahren zur Begutachtung von Lizenzen wurde festgeschrieben.

Der Sinn der Open Definition soll sein, das Risiko der Benutzer von offenen Daten zu minimieren. Risiken sind laut der Stiftung vor allem falsche Angaben, mit denen Daten als offen bereitgestellt werden, die tatsächlich nicht offen sind, und die Fragmentation des Ökosystems durch zuviele offene Lizenzen. Das angesprochene Ökosystem ist keinesfalls vernachlässigbar, da nach Schätzungen von McKinsey der mögliche Nutzen von offenen Daten einen Wert von mindestens 1000 Mrd. US-Dollar darstellt, nach anderen Schätzungen mindestens 1% Anteil an der Weltwirtschaft. Ein vor kurzem veröffentlichter Artikel nennt als Vorteile der »Open Definition« Qualität, also die Sicherstellung der tatsächlichen Offenheit der Daten, Kompatibilität durch eine vereinheitlichte Definition und Einfachheit der Benutzung, weil man sich auf die Definition der Offenheit verlassen kann.

Der komplette Text der Open Definition 2.0 ist recht kurz und besteht aus zwei Abschnitten. Der erste definiert, was ein offenes Werk ist, und folgt dabei den bereits erwähnten Ausführungen. Der zweite definiert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Lizenz als offene Lizenz anerkannt wird. Diese Bedingungen sind im Wesentlichen dieselben wie in den bekannten Definitionen von Software-Freiheit der FSF, der OSI, von Debian oder der freien CC-Lizenzen. Von diesen Organisationen als frei anerkannte Lizenzen dürften ausnahmslos die Kriterien der »Open Definition« erfüllen, aber auch speziell für offene Daten entwickelte Lizenzen sind qualifiziert.

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