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Di, 4. November 2014, 11:48

Gesellschaft::Politik/Recht

Gutachten gegen Sparen: Bund darf keine Gratis-Software weitergeben

Ein Gutachten in der Schweiz verhindert im Bund derzeit die Weitergabe von als Open Source selbst entwickelter Software. Die Begründung führt an, der Bund mache damit privaten Firmen unrechtmäßig Konkurrenz. Die Rechnung begleicht der Steuerzahler.

Mirko Lindner

Das Gutachten, das der Schweizer Bundesrat in Auftrag gegeben hat, löste harsche Kritik nicht nur bei der »Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit« (Parldigi) aus. GLP-Nationalrat Thomas Weibel argumentiert, es sei doch im Sinne des Steuerzahlers, wenn mit Steuergeldern erstellte Open-Source-Software an andere Regierungsstellen weitergegeben werde und damit hohe Lizenzkosten eingespart werden. Das Einsparungspotenzial, das Open-Source-Software dem Staat biete, werde durch das Gutachten unterlaufen.

Immer mehr Amtsstellen in der Schweiz setzen in letzter Zeit auf Open Source und entwickeln selbst benötigte Software. So entwickelte der Kanton Waadt ein Programm zur Bearbeitung von Baubewilligungen, das von den Kantonen Baselland, Neuenburg, Uri und Tessin übernommen wurde. Das Schweizer Bundesgericht entwickelte die preisgekrönte Software Open Justitia zur Suche und Bearbeitung von Urteilen, die auch von anderen Gerichten verwendet wird. Das Bundesgericht ließ nach Veröffentlichung des Gutachtens wissen, die Software werde nicht mehr kostenfrei weitergegeben.

Nationalrat Thomas Weibel findet das Gutachten, das auch von Juristen kritisiert wird, fehlerhaft und will ein Zweitgutachten beauftragen. Wird das Gutachten nicht korrigiert, will Weibel in der nächsten Sitzungsperiode einen Antrag einreichen, der verlangt, dass die Weitergabe von Open Source Software explizit erlaubt wird.

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