Eigentlich gibt es zu der ganzen Sache nichts mehr zu sagen. Der gute Herr Grav*** macht wahrscheinlich ewig weiter. Wenn nicht mit dem Explorer, dann mit anderen Namensrechten. Ich gratuliere aber Stefan Münz. Weiter so !!!!
Dieser Gravenreuth(tm) ist eine Bedrohung für die deutsche IT-Landschaft. Solche leute müssen unbedingt gestoppt werden, wenn dieses Land jemals den Anschluss in Sachen IT finden will. Wenn solche Verbrecher weiterhin die netzgemeinde terrorisieren, werden wir ewig ein Entwicklungsland bleiben!
Von Roland Häder am Mi, 13. September 2000 um 14:57 #
Ich habe erst jetzt über FFL von ihm gehört. Schlimm, dass es solch Leute gibt. Aber hier hat mal wieder die Vernunft gesiegt. Nur weiter so, Herr Münz!
jaja, der her v.gravenreuth. der tut schon seit jahren so, als hätte er das gesetz gefressen. schon in der 64er scene hat er versucht, alles zu untergraben. ...was ihm nicht gelungen ist. bei v.g. wundert mich, was manche leute so alles für geld tun.
ich hoffe, daß er irgendwann zu spüren bekommt, was er alles den "guten" leuten angetan hat.
Auch wenn einem die v.G. Taktik auf die Nüsse geht; So weh es tut, er tut nichts unrechtes; Seit etlichen Jahren nutzt er nur die -- leider noch immer -- recht nebulöse/unklare Rechtslage im Bereich der Computertechnik konsequent an.
Es wird jetzt langsam mal Zeit, dass ein Gericht entscheidet. Wenn ich einen Link auf ein Programm "FTP-Explorer" setze habe ich als Heise Verlag bzw. Stefan Münz der diesen Link in einem Bericht bzw. einer Anleitung/Dokumentation doch nicht primär ein kommerzielles Interesse.
Eine andere Frage: Wer kannte denn diese Firma, für die v.G. den Begriff "FTP-Explorer" verteidigt bevor eben dieser Anwalt damit anfing ?
Von Günter Frhr.v.Gravenreuth am Fr, 15. Dezember 2000 um 21:35 #
Das OLG München (Az. 6 U 5012/00) hat soeben die Berufung gegen die Serienabmahnungsentscheidung" des LG München I (Az. 1 HK O 8408/00) wegen des Downloadangebots der sog. FTP-Explorer"-Software durch einen Provider verworfen. Bereits vorher hatte das OLG München in dieser Sache die Prozeßkostenhilfe wegen "fehlender Erfolgsaussicht der Berufung" versagt.
Viel gücl nochmal für FFL . Einfach klasse die Leute
Ich hoffe, daß auch in der zweiten Instanz Vernunft vor Profit steht.
Ich gratuliere aber Stefan Münz.
Weiter so !!!!
ich hoffe, daß er irgendwann zu spüren bekommt, was er alles den "guten" leuten angetan hat.
tix.64 (schon etwas betrunken)
Und trotzdem direkt ins schwarte getroffen.
Ja, kennst Du denn nicht den Unterschied zwischen Nutten und Anwaelten?
(Es gibt Dinge, die Nutten nicht tun.)
[x] ulf
So weh es tut, er tut nichts unrechtes; Seit etlichen Jahren nutzt er nur die -- leider noch immer -- recht nebulöse/unklare Rechtslage im Bereich der Computertechnik konsequent an.
Es wird jetzt langsam mal Zeit, dass ein Gericht entscheidet.
Wenn ich einen Link auf ein Programm "FTP-Explorer" setze habe ich als Heise Verlag bzw. Stefan Münz der diesen Link in einem Bericht bzw. einer Anleitung/Dokumentation doch nicht primär ein kommerzielles Interesse.
Eine andere Frage:
Wer kannte denn diese Firma, für die v.G. den Begriff "FTP-Explorer" verteidigt bevor eben dieser Anwalt damit anfing ?
Markenrechten...
Ich werde mir folgendes schützen lassen:
Computer, Internet, Web, Browser, Speicher, usw.....
Gruß
Fr.v.G.
Vgl. ferner:
http://www.heise.de/newsticker/data/fm-28.11.00-000/
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de