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Mi, 25. Oktober 2000, 22:29

Software::Netzwerk

»FTP-Explorer« frei?

Am heutigen Morgen verkündete das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz das Urteil im Verfahren Stefan Münz gegen Symicron, in dem der negativen Feststellungsklage von Stefan Münz stattgegeben wurde.

Am 25.10 stellte das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz fest, dass ein Link auf den »FTP-Explorer« der amerikanischen FTPx Corp. in SELFHTML nicht die Markenrechte der Ratinger Symicron Software Engineering GmbH verletzt habe. Die Vorsitzende Richterin der Kammer, Frau Dr. Fudickar, stellte fest, dass der Begriff »Explorer« zu beschreibend sei und nur eine sehr schwache Kennzeichnungskraft als Marke trägt.

Die Frage nach der Freiheit von Links klärte dagegen das Gericht nicht und schloss damit nicht das Scheunentor, welches für eine Reihe von Abmahnungen missbraucht wurde. So sehr die Düsseldorfer Richter auch versucht haben, eine Verwechslungsgefahr zwischen »Explorer« und » FTP-Explorer« zu klären, so wenig klärten sie die grundsätzliche Frage nach der Link-Haftung. In der mündlichen Urteilsbegründung klärten die Richter lediglich die Explorer-Frage, ohne die Link-Haftung zu erwähnen.

Rechtsanwalt von Gravenreuth kündigte an, bereits gegen das Urteil eine Berufung einzulegen. So paradox es klingen mag, doch so kann eine Berufung des Anwalts unter Umständen die Frage nach einer Link-Haftung beim Oberlandesgericht Düsseldorf geklärt werden.

»Wir danken noch einmal allen Spendern sowie den Netz-Demonstranten vom 20. September, die Stefan in diesem Verfahren so tatkräftig unterstützt haben. Dem weiteren Verlauf können wir mit zwischenzeitlich 54.492,18 Mark in der "Kriegskasse" mit Gelassenheit entgegensehen«, schreiben die Betreiber der Seite »freedom for LINKS«.

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