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Thema: Qt 5.11 als Betaversion erhältlich

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Alexander N. am So, 4. März 2018 um 11:14 #

Meine Fresse auf so viel Bullshit kann ich gar nicht als Ganzes eingehen... Warum verbreitest du wissentlich Lügen?

Die L-GPL ist absolut geeignet für CS Software. Abgesehen davon, dass statisches Linken keinerlei Vorteile bietet, erlaubt die L-GPL sehr wohl das statische Linken. Hast du die Lizenz überhaupt einmal gelesen?
Die L-GPL funktioniert wunderbar selbst für Anwendungen in medizinischen-, militärischen oder Automotive Anwendungen, aber für deine Pillepalle ist sie nicht geeignet. Ja, schon recht. Wenn man keine Ahnung hat...

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    Von Leseschmerzen am So, 4. März 2018 um 15:55 #

    Ist das ein Wettbewerb in Sachen Bullshit? Und dann ist "wissentlich" vielleicht eine wohlmeinende Überschätzung des Diskustanten ;-)

    Statisches Linken hat einige Vorteile. Befrage die Informatiklehrerin Deines Vertrauens (meine war gut damals). Oder füttere die Suchmaschine Deines Vertrauens mit "statisch linken vorteil" (achte bei den Antworten/Suchergebnissen auf Begriffe wie Startzeit, Größe der ausführbaren Datei, Optimierungen von Codelogik.

    Die LGPL fordert für das statische Linken die Bereitstellung von allem, was ein neues Erzeugen und Einbinden des Codes, der unter LGPL steht, verlangt. Also vom proprietären Code mindestens die Objektdateien, wenn nicht sogar den Quellcode im Falle von Kompilaten. Inklusive des Gestattens von Analyse des proprietären Materials, zum Debuggen der Einbindung. Was dem Diskutant vermutlich schon gegen seinen Mein-Code-Voll-Wichtig-Geheim-Strich geht.

    Besser als Ahnung ist Wissen. Aber wer weiß schon, daß er nichts weiß.

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      Von Alexander N. am So, 4. März 2018 um 20:39 #

      Danke, ich weiß sehr gut was statisches Linken mit einem Binary anrichtet. Deshalb weiß ich auch, dass es keinerlei praktische Vorteile bringt. Und die theoretischen, die es hat sind ebenso mithilfe von Prelinking zB. erreichbar.

      Und zum zweiten Teil gibst du dir ja sogar selbst die Antwort. Bei statisch gelinkten Binaries müsstest du die Object Files liefern + Linkerscript. Aber eben keinen Code. Und die explizite Erlaubnis zum Reverse Engineering ist auch kein Hindernis denn Reverse Engineering kann ohnehin nicht rechtswirksam untersagt werden. Im Gegenteil, diverse EU Richtlinien erlauben RE von Software sogar explizit.

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        Von Leseschmerzen am So, 4. März 2018 um 22:52 #

        Das mit der Praxis ist so ein Ding, die läßt sich nicht aus eigener Erfahrung verallgemeinern, sondern ist nur mit statistischen Mitteln erfaßbar. Nicht jeder verwendet die volle Breite einer API. Und so mancher Compiler kann Wunder bewirken, wenn er nicht an einer Symbolgrenze Halt machen muß, sondern da weiter den AST vor sich hin optimieren kann.
        Aus meiner Praxis würde ich eher sagen, daß da so einige Vorteile lungern können. Kommt immer auf den Fall drauf an.

        Was den zweiten Teil betrifft, da hatte ich keine Frage. Sondern nur ein wenig Ergänzung gegeben für die, die vielleicht die näheren Umstände wissen sollten, aber nicht motiviert genug sind, nachzulesen. EU-Recht gilt dann aber auch nur für die EU. Sobald man das Vergnügen hat, über die See zu liefern/erwerben, wird der Teil dann auch wieder interessant. Zum Glück nicht mein Ding.

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    Von Software Entwickler am So, 4. März 2018 um 18:41 #

    Die L-GPL ist absolut geeignet für CS Software.

    Nur auf dem Papier, in der Praxis linkst du unbeabsichtigt ne Headerdatei dazu, weil du die unbedingt brauchst. Vor allem bei Qt ist die Gefahr groß und schon hast du die LGPL unwissentlich verletzt.

    Statisches Linken bietet sehr wohl Vorteile, vor allem wenn es die einzige Software auf der Zielplattform ist, die Qt verwenden soll.

    Statisches Linken erlaubt die LGPL bei CS Software nur, wenn du den Objektcode mitlieferst. Also Weltfremd. Die Praxis funktioniert anders.

    Den oben verlinkten Artikel solltest du dir durchlesen.

    All das ändert übrigens nichts daran, dass das Abomodell von Qt für CS Software Mist ist und in der Tat Sicherheitslücken begünstigt, weil die dann nie mehr gestopft werden, wenn das Projekt zu Ende entwickelt wurde und das Abo beendet wurde.
    Bei Pauschallizenzen hat man solche Probleme nicht, das gleiche gilt für freie BSD oder zlib artige Lizenzen, da kann man dann das wesentliche in seine CS einbinden, selbst wenn die alte Lib nicht mehr weitergepflegt wird.
    Für kleine Unternehmen kann letzteres der Todesstoß bedeuten.

    Ich empfehle dir einfach mal mit Programmierern und Software Entwickler aus der Praxis, die Closed Source Software entwickeln, über die LGPL zu disktutieren.
    Es hat seinen Grund, warum praktisch kein CS Projekt LGPL Libs verwendet.
    Bei Qt kriegt man noch die proprietäre Lizenz im Abo, mit oben erwähnen Nachteile, aber allein die LGPL die rührt da auch niemand für ein CS Projekt an.

    Letzten Endes hat es zwei Auswirkungen:
    1. Die Softwareentwickler bleiben bei der Plattform bei der sie eine brauchbare GUI Lib haben, die ihnen rechtlich nicht im Weg steht.
    und
    2. Sollten die dann doch Qt wählen, dann gibt's nach 3-4 Jahren keine Patches mehr, wenn das Abo für die propritäre Lizenz beendet wurde.

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      Von Software Entwickler am So, 4. März 2018 um 18:46 #

      Kleine Ergänzung, ich meinte

      ..., in der Praxis linkst du unbeabsichtigt durch die Header Datei Code hinzu, ....und schon hast du die LGPL unwissentlich verletzt.

      Da muss man also höllisch aufpassen. Das kann man beim kommerziellen Coden niemandem empfehlen, vor allen da die Coder in der Regel alle keine Juristen sind.

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