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Thema: Vor Gericht: GPL-Verstoß in der Unterhaltungselektronik

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Von Felix Schwarz am Mo, 5. März 2018 um 15:36 #

Die Sachlage ist glaube ich komplizierter, als es die aktuelle Meldung wiedergibt:

Ich hatte dazu schon vor einiger Zeit zum Pro-Linux Artikel im August 2017 etwas geschrieben und zitiere mich selbst:


Wenn ich den McHardy-Fall richtig verfolgt habe, geht es McHardy darum, relativ kleinen Firmen eine "Falle" zu stellen. Dort wird die GPL verletzt und er bringt sie dazu, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben. Sobald die Firmen dann auch nur in marginaler Weise die GPL verletzen (was sehr schnell passieren kann), schlagen die vertraglich vereinbarten Strafzahlungen zu.

Hier werden meines Erachtens vorwiegend die Falschen getroffen. Ein kleiner Denkzettel darf auch für diese GPL verletzenden Firmen sicherlich drin sein. Dann aber auf zukünftige Verstöße zu "lauern" und auf zukünftige, ggf. auch minimale Verfehlungen zu spekulieren, lehne ich ab.


Die komplette 100%ige Einhaltung der GPL ist eben nicht trivial, ein Flüchtigkeitsfehler passiert schnell - und auf solche hofft McHardy offenbar.

Dass manche Aussagen Herrn Deckers unsinnig sind (zumindest in der Form wie über dpa kolportiert), stimmt natürlich auch.

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