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Thema: Vor Gericht: GPL-Verstoß in der Unterhaltungselektronik

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Mal drüber nachgedacht am Mo, 5. März 2018 um 17:11 #

Ich befürworte deine Aussage: Wer keine GPL haben möchte, kann auf genügend Alternativen zurückgreifen.
Natürlich ist es wünschenswert, wenn freie Software benutzt wird, auch wenn bei extrem liberalen Lizenzen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass Änderungen zu der ursprünglichen Codebasis zurückfließen.

Dennoch missbillige ich dieses Vorgehen. Eine Lizenzverletzung sollte immer ein Grund sein auf ein Unternehmen zu zugehen und diese damit zu konfrontieren. Ein genehmer Umgang mit dieser Situation ist, wenn man seine Hilfe anbietet, um die Bedingungen der GPL umzusetzen. Das Hilft der Akzeptanz der GPL und vermindert abschreckende Ängste vor genau solchen Konsequenten. Ich vermute mal, dass wenn man einer Firma bei der Umsetzung der GPL beisteht, wird diese gerne nochmal auf die GPL vertrauen. Weiterhin wird ein positives Bild der Community geprägt, welches einladend für Firmen wirkt.
Kurz: Was nützt dir eine freie Lizenz, wenn diese nur mit Zwang verbunden wird?

Die andere Seite der Geschichte sehe ich aber auch. Irgendwann sollte die Grenze für Gutmütigkeit gezogen werden. Weigert sich jemand auf die GPL-Verletzung einzugehen oder werden diese sogar dementiert ( sofern vorhanden ), müssen Konsequenzen folgen. Eine Lizenz, die niemals durchgesetzt wird, verliert ihren Anspruch ernst genommen zu werden. Weiterhin würde diese Unachtsamkeit andere Firmen dazu verleiten, diesem unschönen Beispiel zu folgen.

Fazit:
Es ist konterproduktiv mit brennender Fahne in das Schlachtfeld der Lizenzverletzungen zu ziehen, weil dadurch nur die Akzeptanz der Lizenzen leidet.
Lieber sollte auf einen gegenseitigen Friedensvertrag hingearbeitet werde, sodass Verluste auf beiden Seiten minimiert werden. Kann kein Frieden hergestellt werden, sollte der Gegner in seine Schranken gewissen werden.

MfG Ich

Rechtschrebefähler sint gewolt unt gehoeren zum Schrubstiel.

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    Von hmpf am Di, 6. März 2018 um 03:09 #

    "Ein genehmer Umgang mit dieser Situation ist, wenn man seine Hilfe anbietet, um die Bedingungen der GPL umzusetzen."

    Wie? - Als Geschäftsmodell? - Oder frei Haus?
    Mit Verlaub, aber wenn ein Unternehmen irgend etwas nutzen möchte um damit Geld zu verdienen, dann haben sie von sich aus entsprechende Kompetenzen einzukaufen. Entweder als Software-Entwickler oder als Juristen.
    Wenn sie dann irgendeine Software verwenden und ein Produkt auf den Markt bringen, dann sind sie dafür haftbar.
    Wer es versäumt - aus Kalkül oder Inkompetenz - derartige Dinge VOR dem Marktstart zu klären, der muss auch mit den Folgen leben.

    Wie wäre es das Markenrecht zu brechen - man kann doch hinterher eine kulante Lösung finden und der Geschädigte kann sich doch als freundlicher Bittsteller dann melden! -- oder wie?

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