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Thema: Vor Gericht: GPL-Verstoß in der Unterhaltungselektronik

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Von hmpf am Di, 6. März 2018 um 03:40 #

Eine Lizenz macht keinen Sinn, wenn man nicht auch versucht sie bei einem Bruch durchzusetzen.
Eben auch schlussendlich vor Gericht.
Es kommt noch schlimmer - wenn ein Rechteinhaber nie bei einem Verstoß etwas unternimmt, dann entwickelt sich eine Art Gewohnheitsrecht. - Dann kann ein neuer Akteur glaubhaft vor Gericht darlegen von einer stillschweigenden Akzeptanz ausgegangen zu sein.
Nach Hardys Behauptung habe er auf sein Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs nie eine Antwort erhalten.
Würde bedeuten, nicht mal eine Ablehnung.
Tja dann ... let the Games begin.

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