Login
Newsletter
Werbung

Thema: Ubuntu Mate 18.10 schränkt 32-Bit-Unterstützung ein

3 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
0
Von .-,-.,-.,-.,-.-. am Do, 10. Mai 2018 um 22:22 #

Ob das nach der aktuellen Datenschutzverordnung überhaupt noch zulässig ist?

Siehe

https://www.heise.de/thema/DSGVO

IMO muss man in Zukunft dem Nutzer vor der Installation erklären, was das Programm macht und danach um die Erlaubnis zur Installation bitten. Man darf also nicht erst installieren und dann erst fragen.

Solche "Überfälle", wie Du Sie beschreibst, sind nicht mehr zulässig.

Das ist wie bei CallCentern. Ein CallCenter muss vor dem ersten Anruf bereits die explizite Erlaubnis haben, anrufen zu dürfen, und darf nicht erst bei einem nicht erlaubten "Cold Call" nachfragen, ob Anrufe z.B. zu Datenerhebungen überhaupt erlaubt sind.

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von glasen am Do, 10. Mai 2018 um 23:20 #

    Das Problem ist die Interpretation des Kapitels "Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen". Sind die Daten die an Canonical übermittelt werden personenbezogen? Ich würde sagen nein, da anhand der Daten keine Rückschlüsse auf die Person gezogen werden können.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    0
    Von Verfluchtnochmal_5987109 am Mi, 16. Mai 2018 um 08:10 #

    Schwachsinn!

    So gut wie jede Software hat heute so eine Option und gesammelt wird erst wenn zugestimmt - der DSGVO ist die Implementierung und wie sie aufs System kommt einfach nur scheissegal solange erst gefragt und dann gesammelt wird

    Na das wird in ein paar Wochen ein Spass wenn Nullblicker wie du überall einschlagen und FUD verbreiten

    [
    | Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung