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Thema: Tuxedo InfinityBook Pro 14 bereit zur Auslieferung

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Ede am Do, 5. Juli 2018 um 10:40 #

Müsste der ganze Artikel nicht als Werbung gekennzeichnet werden? Ihr habt doch sicher die aktuelle Diskussion zu den Influencern mitgekriegt.

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    Von devil am Do, 5. Juli 2018 um 14:57 #

    Kannst du mir bitte erläutern, wo genau du da Werbung siehst?

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      Von Ede am Do, 5. Juli 2018 um 21:26 #

      Habe die Ehre, devil.

      Die Rechtslage ist im Moment noch nicht ganz klar. Bei den Influenzern wird so etwas aber als Schleichwerbung angesehen.

      Schau mal z. B. hier:

      https://www.e-recht24.de/news/

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        Von Ede am Fr, 6. Juli 2018 um 10:06 #

        Nachtrag:

        "Was ist Schleichwerbung?

        Zunächst stellt sich die Frage, was überhaupt unter Schleichwerbung zu verstehen ist. Gemeint ist damit die Anpreisung von Produkten, ohne dass dem Angesprochenen der werbliche Charakter der Aussagen bewusst ist. Anders ausgedrückt: Es handelt sich um die Täuschung der Verbraucher über das Vorliegen von Werbung.

        Um an dieser Stelle erste Missverständnisse zu vermeiden, sei gesagt, dass unter dem Begriff “Produkte” nicht nur Waren sondern auch Leistungen aller Art zu verstehen sind. Somit fallen auch eine Reiseleistung oder die schlichte Nennung von Marken unter den Begriff “Produkt”."

        Quelle: https://www.lhr-law.de/magazin/wettbewerbsrecht/schleichwerbung-influencer

        " ... die Anpreisung von Produkten, ohne dass dem Angesprochenen der werbliche Charakter der Aussagen bewusst ist. ... ": Das trifft zu. "Tuxedo InfinityBook Pro 14 bereit zur Auslieferung" und nicht einmal dir ist der werbliche Charakter bewusst. Ich bin kein Fachmann bzw. Rechtsanwalt, veröffentliche aber in der selben Art wie Pro-Linux. Ich denke, wir müssen uns in der derzeitigen Situation rechtlich beraten lassen. Das kann selbst kaum noch vollständig beurteilt werden.

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