Ich versteh' ja schon nicht, wie das mit Closed Source laufen soll, dass ein "always-connected"-Kfz 20 Jahre lang mit Updates versorgt wird.
Bei herkömmlichen Steuergeräten ist das kein grosses Problem, weil herkömmliche Fahrzeuge nicht vernetzt sind bzw. nicht bis in die Ebene der Fahrzeugsteuerung hinab, aber der heisse Scheiss, den die künftig verkaufen wollen, wird sehr viel tiefer vernetzt sein.
Aber vielleicht kratzt dann der TÜV einfach nach 5 Jahren die Plakette vom Nummernschild, weil die Software wegen zu schwacher Hardware nicht upgegradet werden kann.
Und für die nächsten 5 Jahre gibt's dann ein schönes Hardware-Upgrade, das neu bezahlt werden muss.
Aber wenn dann noch GPL-Software ins Spiel kommt..... das wird dann auf eine Tivoisierung rauslaufen; denn ohne zertifizierte, zugenagelte Software-Pakete wird so ein Kfz erst gar keine Betriebserlaubnis bekommen.
Von Black Rebel am Do, 18. Oktober 2018 um 22:28 #
Eine Empfehlung zu geben, ohne abzuwarten, welches Lösung sich in der Linuxwelt durchsetzt, halte ich für ziemlich gewagt. Im Moment sieht es eher so aus, als würde Flatpak bei den meisten Distributionen das Rennen machen.
Den Leuten von Automotive Grade Linux dürfte ziemlich egal sein, was sich auf Desktops oder Servern durchsetzt, da sie mit ganz anderen Anforderungen zu tun haben.
Aus dem Artikel: Ein Kapitel befasst sich mit der von der GPLv3 geforderten Möglichkeit, dass jeder Anwender die Software ändern kann. Von vielen Geräteherstellern und besonders von den Fahrzeugherstellern wird dies mit Sorge gesehen, da man rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen fürchtet, wenn eine vom Benutzer modifizierte Software beispielsweise einen Unfall verursacht.
Ich sehe da keine Gefahr, denn es besteht ein Unterschied zwischen der Änderung einer Software und deren anschließender Installation auf dem System. Wie bei allen genehmigungspflichtigen Änderungen erlischt dann auch hier die Betriebserlaubnis, wenn das Fahrzeug nicht erneut abgenommen wird. Der wahre Grund dürfte wie immer in der Angst vor der Konkurrenz bestehen, die hier etwas gratis abgreifen könnte. Es besteht allerdings kein Zwang, ausschließlich open source zu verwenden. Man kann die grundlegende Implementierung durchaus mit (L)GPL-konformer Software vornehmen und dann diese in Form einer Bibliothek zur Verfügung stellen oder aber im umgekehrten Falle aus einem GPL-konformen Programm heraus ein proprietäres Programm starten, mit dem via IPC Daten ausgetauscht werden. Bei diesem Konstrukt bleiben Geschäftsgeheimnisse gewahrt und man kann dennoch die Entwicklungarbeit auf das Wesentliche konzentrieren. Mehr noch: Entwickler, die bei Hersteller A tätig waren können mit deutlich reduziertem Einarbeitungsaufwand später auch bei B arbeiten. Man könnte sogar soweit gehen, den GPL-basierten Teil der Entwicklung auszulagern und dies gemeinschaftlich zu finanzieren.
Dazu muss allerdings erstmal festgestellt werden das eine Modifikation durch den Anwender erfolgte UND diese Ursache des zB Unfalls war.
Ich frage mich wer genau den die Auswirkungen jeweiliger Modifikationen wie feststellen will?
Wenn man sagt das JEDE nutzerseitige Modifikation automatisch zum unwiederruflichen Erlöschen der Betriebserlaubnis führt dann stellt sich mir die Frage warum jemand sein Auto den unwiederruflich bricken wollen würde?
Die gesamte Argumentationslinie des Whitepapers erschliesst sich mir nicht. Kant bittet um Aufklärung.
Dazu muss allerdings erstmal festgestellt werden das eine Modifikation durch den Anwender erfolgte UND diese Ursache des zB Unfalls war.
Ich frage mich wer genau den die Auswirkungen jeweiliger Modifikationen wie feststellen will? Üblicherweise dient dazu die Neuabnahme eines Fahrzeuges, wie sie zum Beispiel im Chiptunig üblich ist.
Wenn man sagt das JEDE nutzerseitige Modifikation automatisch zum unwiederruflichen Erlöschen der Betriebserlaubnis führt dann stellt sich mir die Frage warum jemand sein Auto den unwiederruflich bricken wollen würde? Von einem unwiederruflichen Erlöschen der Betriebserlaubnis war nirgendwo die Rede. Sollte das jetzt eine Suggestivfrage werden? Willst Du trollen? Die gesamte Argumentationslinie des Whitepapers erschliesst sich mir nicht. Kant bittet um Aufklärung. Welches Whitepaper?
Von Blubberlutsch am Mo, 22. Oktober 2018 um 18:56 #
Ich frage mich nicht wirklich wie Herr Schüttelscheck es geschafft hat diese Lobbybude "Software Freedom Law Center" dazu zu bringen seinen Müll zu bewerben.
Ich versteh' ja schon nicht, wie das mit Closed Source laufen soll, dass ein "always-connected"-Kfz 20 Jahre lang mit Updates versorgt wird.
Bei herkömmlichen Steuergeräten ist das kein grosses Problem, weil herkömmliche Fahrzeuge nicht vernetzt sind bzw. nicht bis in die Ebene der Fahrzeugsteuerung hinab, aber der heisse Scheiss, den die künftig verkaufen wollen, wird sehr viel tiefer vernetzt sein.
Aber vielleicht kratzt dann der TÜV einfach nach 5 Jahren die Plakette vom Nummernschild, weil die Software wegen zu schwacher Hardware nicht upgegradet werden kann.
Und für die nächsten 5 Jahre gibt's dann ein schönes Hardware-Upgrade, das neu bezahlt werden muss.
Aber wenn dann noch GPL-Software ins Spiel kommt..... das wird dann auf eine Tivoisierung rauslaufen; denn ohne zertifizierte, zugenagelte Software-Pakete wird so ein Kfz erst gar keine Betriebserlaubnis bekommen.
Eine Empfehlung zu geben, ohne abzuwarten, welches Lösung sich in der Linuxwelt durchsetzt, halte ich für ziemlich gewagt. Im Moment sieht es eher so aus, als würde Flatpak bei den meisten Distributionen das Rennen machen.
Den Leuten von Automotive Grade Linux dürfte ziemlich egal sein, was sich auf Desktops oder Servern durchsetzt, da sie mit ganz anderen Anforderungen zu tun haben.
https://www.automotivelinux.org/
Ja, so ist es.
Und uns kann es auch egal sein, was in kommerziellen Geräte (=Autos) installiert ist solange Open Source verwendet wird.Ist das so? - Wirklich?
Aus dem Artikel:
Ein Kapitel befasst sich mit der von der GPLv3 geforderten Möglichkeit, dass jeder Anwender die Software ändern kann. Von vielen Geräteherstellern und besonders von den Fahrzeugherstellern wird dies mit Sorge gesehen, da man rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen fürchtet, wenn eine vom Benutzer modifizierte Software beispielsweise einen Unfall verursacht.
Ich sehe da keine Gefahr, denn es besteht ein Unterschied zwischen der Änderung einer Software und deren anschließender Installation auf dem System. Wie bei allen genehmigungspflichtigen Änderungen erlischt dann auch hier die Betriebserlaubnis, wenn das Fahrzeug nicht erneut abgenommen wird. Der wahre Grund dürfte wie immer in der Angst vor der Konkurrenz bestehen, die hier etwas gratis abgreifen könnte. Es besteht allerdings kein Zwang, ausschließlich open source zu verwenden. Man kann die grundlegende Implementierung durchaus mit (L)GPL-konformer Software vornehmen und dann diese in Form einer Bibliothek zur Verfügung stellen oder aber im umgekehrten Falle aus einem GPL-konformen Programm heraus ein proprietäres Programm starten, mit dem via IPC Daten ausgetauscht werden. Bei diesem Konstrukt bleiben Geschäftsgeheimnisse gewahrt und man kann dennoch die Entwicklungarbeit auf das Wesentliche konzentrieren. Mehr noch: Entwickler, die bei Hersteller A tätig waren können mit deutlich reduziertem Einarbeitungsaufwand später auch bei B arbeiten. Man könnte sogar soweit gehen, den GPL-basierten Teil der Entwicklung auszulagern und dies gemeinschaftlich zu finanzieren.
who knows
Dazu muss allerdings erstmal festgestellt werden das eine Modifikation durch den Anwender erfolgte UND diese Ursache des zB Unfalls war.
Ich frage mich wer genau den die Auswirkungen jeweiliger Modifikationen wie feststellen will?
Wenn man sagt das JEDE nutzerseitige Modifikation automatisch zum unwiederruflichen Erlöschen der Betriebserlaubnis führt dann stellt sich mir die Frage warum jemand sein Auto den unwiederruflich bricken wollen würde?
Die gesamte Argumentationslinie des Whitepapers erschliesst sich mir nicht. Kant bittet um Aufklärung.
Dazu muss allerdings erstmal festgestellt werden das eine Modifikation durch den Anwender erfolgte UND diese Ursache des zB Unfalls war.
Ich frage mich wer genau den die Auswirkungen jeweiliger Modifikationen wie feststellen will?
Üblicherweise dient dazu die Neuabnahme eines Fahrzeuges, wie sie zum Beispiel im Chiptunig üblich ist.
Wenn man sagt das JEDE nutzerseitige Modifikation automatisch zum unwiederruflichen Erlöschen der Betriebserlaubnis führt dann stellt sich mir die Frage warum jemand sein Auto den unwiederruflich bricken wollen würde?
Von einem unwiederruflichen Erlöschen der Betriebserlaubnis war nirgendwo die Rede. Sollte das jetzt eine Suggestivfrage werden? Willst Du trollen?
Die gesamte Argumentationslinie des Whitepapers erschliesst sich mir nicht. Kant bittet um Aufklärung.
Welches Whitepaper?
who knows
Ich frage mich nicht wirklich wie Herr Schüttelscheck es geschafft hat diese Lobbybude "Software Freedom Law Center" dazu zu bringen seinen Müll zu bewerben.