Das ist so nicht richtig. Du kannst nicht einfach so ein unter der GPL veröffentliches Softwareprojekt nehmen und eine neue Version unter einer anderen Lizenz veröffentlichen.
Dafür benötigst du die Einverständniserklärung von allen Personen, die GPL-Code beigetragen haben.
Das leidliche Thema gab es ja schon mit dem Linux-Kernel und der "or later"-Klausel der GPL 2.
Soweit mir bekannt ist, gibt es bei OpenJDK ein Contributor Agreement, dass Oracle gewisse Rechte überträgt, wie z.B. den Code auch in proprietären Produkten nutzen zu dürfen. Bei Code, der von Sun- oder Oracle-Angestellten geschrieben wurde, liegen die Urheberrechte ohnehin bei Oracle, weil das Werk in einem Angestelltenverhältnis entstanden ist.
Das ist so nicht richtig. Du kannst nicht einfach so ein unter der GPL veröffentliches Softwareprojekt nehmen und eine neue Version unter einer anderen Lizenz veröffentlichen.
Dafür benötigst du die Einverständniserklärung von allen Personen, die GPL-Code beigetragen haben.
Das leidliche Thema gab es ja schon mit dem Linux-Kernel und der "or later"-Klausel der GPL 2.
Als Firma bist du der rechtliche Eigentümer in dem Fall
Nur, wenn es ein CLA gibt. Das ist nicht bei jedem Projekt der Fall.
Soweit mir bekannt ist, gibt es bei OpenJDK ein Contributor Agreement, dass Oracle gewisse Rechte überträgt, wie z.B. den Code auch in proprietären Produkten nutzen zu dürfen. Bei Code, der von Sun- oder Oracle-Angestellten geschrieben wurde, liegen die Urheberrechte ohnehin bei Oracle, weil das Werk in einem Angestelltenverhältnis entstanden ist.