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Di, 4. Februar 2020, 10:32

Gesellschaft::Politik/Recht

Schweiz: Neuer Leitfaden unterstützt Einsatz von OSS in der Verwaltung

Ein neuer Leitfaden des Schweitzer Bundes gibt Empfehlungen und Hintergrundwissen über die Nutzung und Weiterverbreitung von Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung.

Mirko Lindner

Das Informatiksteuerungsorgan des Schweitzer Bundes (ISB) hat vergangene Woche den 21-seitigen Praxisleitfaden »Open Source Software in der Bundesverwaltung – IKT-Empfehlung zur Bundesinformatik« [PDF] veröffentlicht, der am 19. Dezember 2019 innerhalb des Bundes freigegeben wurde. Die Erarbeitung dieses Praxisleitfadens ist eine der Maßnahmen aus dem »Strategischen Leitfaden – Open Source Software in der Bundesverwaltung« [PDF], der vor einem Jahr durch das ISB an derselben Stelle publiziert wurde.

Der neue Praxisleitfaden beschreibt das Potenzial und die Herausforderungen von Open Source Software (OSS) innerhalb der Bundesverwaltung. Beispielsweise wird erwähnt, dass Open Source Software die Interoperabilität von Systemen fördert und dass Dank der Transparenz des Quellcodes die Qualität der Software überprüft werden kann, was letztlich zu mehr Sicherheit und Vertrauen führt. Jedoch wird auch darauf hingewiesen, dass aufgrund von Abhängigkeiten von proprietärer Software die Wechselkosten relativ hoch sein können und dass Open Source-Alternativen wegen dem fehlenden Marketing oftmals nicht so bekannt sind.

In einem weiteren Abschnitt erläutert der Praxisleitfaden verschiedene Konstellationen von Nutzung und Entwicklung von Open Source Software sowie deren Auswirkungen bezüglich Freigabe und Lizenzierung der Software. So kann Open Source Software einerseits unverändert eingesetzt werden, was keinerlei Verpflichtungen verursacht. Andererseits können auch bestehende Open Source-Komponenten weiterentwickelt und verbreitet werden. Dabei muss unterschieden werden, ob die Software ausschließlich intern verwendet oder auch an Externe weitergegeben wird. Ferner beschreibt der Leitfaden die verschiedenen Lizenztypen von OSS und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Des Weiteren enthält der Praxisleitfaden Beschreibungen der Geschäftsmodelle mit Open Source Software, Analysemöglichkeiten von Open Source-Lösungen, Support-Modelle sowie konkrete Fragen und Antworten aus der Praxis.

Die Freigabe von Open Source Software durch Bundesstellen wird im neuen »Bundesgesetz über die Digitale Verwaltung« geklärt, dass in Kürze in die Vernehmlassung gelangen soll. Bis dieses Gesetz in Kraft tritt, dürfen die Bundesstellen selbständig entscheiden, ob sie ihre eigenen Weiterentwicklungen als Open Source Software freigeben oder nicht. Der Leitfaden schafft deshalb Klarheit und klärt Missverständnisse. Die CH Open begrüßt deshalb die Publikation, da diese Fragen zu Open Source-Lizenzen und weiteren Aspekten klärt. Außerdem ist der Verein zur Förderung von Open Source Software erfreut darüber, dass gemäß Praxisleitfaden die Bundesstellen bis auf Weiteres eigenständig über die Freigabe von Open Source Software entscheiden können, womit die heutige Praxis formell als korrekt bestätigt ist.

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