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Thema: Aktionen und Gegenaktionen um die Softwarepatent-Direktive

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Thomas Mitzkat am Mo, 20. Dezember 2004 um 16:25 #
>...Die Fremdherrschaft ist seit der Wiedervereinigung zu Ende.
Das ist ein allgemein angenommener Irrtum, es wurden nur die Zügel gelockert.

In dem Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin, BK/O ( 50 ) 75 vom 29.08.1950 ( VOBl. I Seite 440 ) in Verbindung mit BK/O (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951 haben die Alliierten den Absatz 2 ( worin steht, daß Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei ) und den Absatz 3 ( der besagt, Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland seien für die Berlin bindend, gemäß Artikel 1 der Berliner Verfassung vom 01.09.1950 ) "ausgesetzt". Darum gab es dann die sog. Mantelgesetze und danach war Berlin kein Land der BRD.

Im „ Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin “ vom 25.9.1990 ( BGBl. 1990, Teil II, Seite 1274 ) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt. Dort heißt es im Punkt 6 der Präambel: Die [nicht bestehende] deutsche Souveränität in bezug auf Berlin wird nicht berührt. Im Artikel 2 heißt es: „...Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft...“ und im Artikel 4 "Alle Urteile und Entscheidungen durch alliierte Behörden oder durch von ihnen eingesetzte Gerichte bleiben in jeder Hinsicht nach deutschen Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt". Deutschland verfügt weiterhin über keine Souveränität und Berlin ist weiterhin kein Land der Bundesrepublik und das gilt heute noch.

Man sollte einfach mehr lesen. Um nochmal auf die EU zurückzukommen: Diese Firma in Brüssel arbeitet nach den gleichen Prinzipien wie die Bundesregierung, frei nach dem Motto: "Unrecht+Unrecht=Recht"

Zur Not gebe ich auch den Inahlt der "BK/O ( 50 ) 75" und der "BK/O (51) 56" hier wieder, im Bundesgesetzblatt kann man das andere nachrecherchieren.

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    Von qwertz am Mo, 20. Dezember 2004 um 21:45 #
    Wir müssen alle einen Reichspräsidenten wählen,
    damit verliert die BRD ihr Befugnisse und als Deutsches Reich sind wir dann automatisch auch nicht mehr Teil der EU:

    Siehe hier:
    http://www.brd-luegen.de


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      Von Thomas Mitzkat am Di, 21. Dezember 2004 um 12:26 #
      So ähnlich wird es wohl kommen müssen. Die [Besatzungs]Rechte und [Besatzungs]Verantwortlichkeiten der Vier Mächte sind zwar "suspendiert" (Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier Mächte Rechte und -Verantwortlichkeiten vom 02.10.2004), jedoch sind die erlassenen Gesetze und Anweisungen in bundesdeutsches Recht übergegangen. In diesen Militärgesetzen (SHAEF-Gesetze) ist Deutschland als in den Grenzen vom 31.12.1937 definiert. Und da kann die BRD [völker]rechtlich nicht die Rechtsnachfolge antreten, was oftmals vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Das ist auch unter den Vorraussetzungen, daß ein Grundgesetz lediglich ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit ist (Haager Landkriegsordnung) nicht möglich. Zumal die BRD für diese Grenzen keinen Alleinvertretungsanspruch hatte und auch nicht hat. Das kann nur das "2. Deutsche Reich" mit den von den Allierten "vor" Entstehung des Grundgesetzes genehmigten Gesetzen, basierend auf der Weimarer Verfassung von 1919, welche niemals aufgehoben wurde. Der Berlin-Sonderstatus hat somit natürlich auch einen rechtlichen Hintergrund. Da Berlin kein Land der BRD ist, ist Berlin auf jeden Fall das letzte Überbleibsel des Deutschen Reiches und witziger Weise gelten die Gesetze, die in der Hauptstadt gelten auch sonst überall (Gerichtsverfassungsgesetz) im "Reich". Auch folgender Aspekt ist in diesem Zusammenhang interessant, daß nämlich seit 18.07.1990 im Grundgesetz auf Veranlassung der Alliierten "kein" Geltungsbereich mehr zu finden ist, obwohl doch ein Staat sich folgendermaßen definiert:

      Ein Staat besteht nur nach drei zu erfüllenden grundsätzlichen Bedingungen:
      a) Es muß ein Staatsvolk geben;
      b) Es muß ein diesem Staatsvolk nach völkerrechtlichen Grundlagen zuzuordnendes
      Staatsgebiet geben;
      c) Es muß eine durch dieses Volk in freier Selbstbestimmung angenommene Verfassung existieren, durch die Recht und Gesetz zur Ausübung der Staatsgewalt gegenüber und mit dem Staatsvolk in den Grenzen des Staatsgebietes festgesetzt werden.

      Fehlt eines dieser Merkmale, besteht kein demokratischer Rechtsstaat!

      Weder für die EU, noch für die BRD gilt eines dieser Merkmale.

      Dieser Hintergrund zeigt deutlich auf, daß mit einer Abwehr der Softwarepatente so nicht gerechnet werden kann.

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