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Thema: GPL gegen Fortinet durchgesetzt

42 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Tendenz Rot am Fr, 15. April 2005 um 00:31 #
... hier im Forum können sich offensichtlich nicht vorstellen, welchen Aufwand es für eine Firma bedeutet die Forderungen der GPL vollständig zu erfüllen. Ich behaupte:

die wenigsten unserer Helden haben die GPL gelesen, noch weniger haben sie verstanden.

Aber egal, ob nun auf GPL pochen oder AutoCad vom Kumpel kopieren, ist doch alles eine Soße. Hauptsache kostet nix. Mit der GPL im Rücken ist man allerdings einer von den Guten. Was liegt da also näher als die GPL für AutoCad zu fordern.

Gruß, eine angesäuerte Tendenz

PS: Zugegeben, Fortinet scheint ein Härtefall zu sein. Den meisten wird das allerdings egal sein. Die würden selbst Trolltech anpissen sobald sie ein paar Quellen für sich behalten.

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    Von Erik am Fr, 15. April 2005 um 00:39 #
    So und jetzt denk nochmal über den Umkehrschluß nach, SO herum wird nämlich ein Schuh daraus. Hier werden ganz bewußt geltende Lizenzen verletzt, um die eigenen Entwicklungskosten zu senken, Fehlerquellen zu minimieren. Und das nicht mal fahrlässig, nein, man verschleiert die Sache noch, was den Vorsatz klar vor Augen führt. Wer ist hier also der "Hauptsache kostet nix"? Und wer pocht da auf seinem Recht? Na?

    Ich bin weiß Gott kein Verfechter der GPL, aber wer so dreist ist, Lizenzen und geltendes Recht zu ignorieren, der muß die Konsequenzen eben einfach tragen, wenn es bekannt wird.


    lg
    Erik

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      Von Lothar am So, 17. April 2005 um 14:58 #
      Manche finden die GPL als Unrecht weil sie nicht frei ist und selektiv Benutzer ausschliesst.
      Ich finde die GPL gehört abgeschafft, notfalls mit gesetzesänderung, und alle GPL Projekte nach LGPL konvertiert.
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    Von pinky am Fr, 15. April 2005 um 00:41 #
    hier im Forum können sich offensichtlich nicht vorstellen, welchen Aufwand es für eine Firma bedeutet die Forderungen der GPL vollständig zu erfüllen. Ich behaupte

    niemand zwingt Firma X unsere Software zu verwenden, wenn sie das machen wollen und damit ja oft auch viel Zeit und Geld sparen, dann nach unseren Spielregeln. Sie verlangen ja auch, dass wir uns an ihre Spielregeln halten wenn wir ihre Software einsetzen.

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    Von frank :-) am Fr, 15. April 2005 um 00:54 #
    Wenn eine Firma nicht die GPL erfüllen will, darf die deren Lizenz auch nicht verletzen. Sollen die doch eigene Software schreiben.
    Was man nicht vergessen sollte, ist, dass viele Programmierer sehr viel Aufwand investieren, um gute GPL-Software zu erstellen. Spätestens dann, wenn du programmiert hättest und jemand anders missbraucht deine Software, wirst du es verstehen lernen.
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    Von energyman am Fr, 15. April 2005 um 00:59 #
    Hi,

    und du kannst dir offensichtlich nicht vorstellen, welchen Aufwand es für eine Firma bedeutet, mit MS EULAs konform zu sein.

    Wenn jemand eine software benutzt, die nicht public domain ist, muß er sich an die Lizenzen halten. Das gilt IMMER. Ohne Lizenz - keine Rechte.

    Und wenn einige Firmen meinen, die Lizenzen nicht beachten zu müssen, ist das kaum weniger kriminell, als Raubkopieren.

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      Von iGEL am Sa, 16. April 2005 um 17:43 #
      Moin!

      Was heißt hier "kaum weniger kriminell als Raubkepieren"? Selbst wenn es sich um eine illigal erstellte Privatkopie handelt, dann hat man hier zwar Rechte verletzt, aber man macht dies nur zum eigenen Bedarf. Die Firma hingegen bereichert sich auch noch an der Arbeit anderer, sie ist also schlimmer als jeder Raubkopierer.

      iGEL

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    Von Flux W. WIld am Fr, 15. April 2005 um 01:04 #
    Wenn ich ein Programm schreibe und eine fremde Library brauche, muss ich mich an die Lizenz halten. Wenn ich die MFC benutze, muss ich mich an die Lizenz von Microsoft halten, bei anderen muss ich Entwicklungs- oder Runtimelizenzen kaufen und bei der GPL muss ich den Quelltext offen legen. All das weiß ich vorher. Wenn ich ein Problem mit der Lizenz habe, kann ich die Bibliothek nicht benutzen sondern muss eine andere Bibliothek benutzen oder eine selbst schreiben.
    Und zu behaupten, auf die GPL pochen und Autocad kopieren sei dasselbe, ist genauso dumm wie zu behaupten ein Auto zu kaufen und ein Auto zu stehlen sei dasselbe. Denn die GPL beinhaltet nun einmal, dass ein Programm frei kopierbar ist, genauso wie die Lizenz von Autocad beinhaltet, dass das Programm nicht kopiert werden darf. Im übrigen darf Trolltech soviel Quellen für sich behalten wie sie wollen, nur können diese Programme oder Bibliotheken dann nicht unter der GPL veröffentlicht werden. Sie können nur die bereits unter der GPL veröffenlichten Quellen nicht mehr unter eine andere Lizenz stellen.
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      Von andy am Fr, 15. April 2005 um 01:17 #
      klar können sie das ... z.B. mit tuxracer ist es so passiert... die ersten versionen waren gpl. später unter einer kommerziellen lizenz weitergeführt. der autor darf immernoch bestimmen was er mit seinem source macht - nur sichert die gpl, dass das alte tuxracer weiterhin frei bleibt (und auch geforkt werden darf)

      gruß
      andy

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        Von theBohemian am Fr, 15. April 2005 um 01:19 #
        "Sie können nur die bereits unter der GPL veröffenlichten Quellen nicht mehr unter eine andere Lizenz stellen."
        Das hat dein Vorposter doch gesagt?!?
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          Von Gesendet von am Fr, 15. April 2005 um 08:33 #
          Hat er. Und es ist falsch.
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            Von Shuttle Pilot am Fr, 15. April 2005 um 08:49 #
            Naja, das ist jetzt Auslegungssache:

            Einen unter GPL veröffentlichten Source kann man NICHT unter eine andere Lizenz stellen.
            Allerdings kann man als Autor die nächste Version unter eine andere Lizenz stellen.

            Aber auch nur, wenn man alleine daran gearbeitet hat. Wenn ein jemand Patches bereitgestellt hat muss auch der Patch Autor mit zustimmen oder alle Patches müssen wieder raus.

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              Von CE am Fr, 15. April 2005 um 09:06 #
              Man kann die Quellen unter eine andere Lizenz stellen, nicht jedoch die Veröffentlichung unter der GPL widerrufen, die bliebt bestehen.
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              Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 09:11 #
              > Einen unter GPL veröffentlichten Source kann man NICHT unter eine andere Lizenz stellen.
              Doch, kann man! Als Urheber einer Software kannst du das Programm unter so vielen Lizenzen, wie du willst, veröffentlichen.

              Die Qt gibts ja auch mit verschiedenen Lizenzen.

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                Von Shuttle Pilot am Fr, 15. April 2005 um 09:50 #
                Du hast nicht verstanden/gelesen was ich geschrieben habe:

                Man kann einen einmal unter GPL veröffentlichten Code nicht unter eine andere Lizenz stellen!

                Nur eine darauf folgende Version kann vom Autor oder dem Entwicklerteam unter eine andere Lizenz gestellt werden.

                Alle alten Sources können nicht und von niemandem und überhaupt geändert werden!

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                  Von allo am Fr, 15. April 2005 um 10:04 #
                  ich kann auch parelell eine CSS und eine OSS Version rausgeben.
                  die CSS Version enthält dann z.B. Methjoden die ich nicht veröffentlcihen will.
                  Oder sie ermöglicht es einfach Partnern meiner firma meine Sw in einem CSS Projekt zu verwenden.
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                  Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 10:32 #
                  > Man kann einen einmal unter GPL veröffentlichten Code nicht unter eine andere Lizenz stellen!
                  Wo bitte steht, dass man als Urheber mit der Veröffentlichung unter der GPL jegliche Rechte an diesem Code aufgibt und ihn nur noch unter der GPL nutzen kann?

                  Zumindest nach Urheberrecht ist das nicht möglich. Das amerikanische Copyright interessiert mich nicht!

                  Als Urheber kann ich mit dem Code weiterhin machen, was ich will. Ich muss mich überhaupt nicht an die Lizenzen halten.

                  Ich kann also gerne jemandem, der ne von mir geschriebene GPL-Lib in ner Closed-Source-Anwendung nutzen will, ne Erlaubnis erteilen. Das fällt dann natürlich nicht mehr unter die GPL. Ich darf das auch nur, weil ich der Urheber bin.

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                    Von theBohemian am Fr, 15. April 2005 um 12:31 #
                    Hier sehen einige einen wichtigen Unterschied nicht:

                    Die Änderung der Lizenz von veröffentlichtem Material ist unzulässig. Das heisst, wenn ich tuxracer-src-0.09.tar.gz auf meiner Platte habe und COPYING ist eine GPL, dann darf der Autor dies nicht mehr ändern.

                    Sehr wohl, kann tuxracer-src-0.10.tar.gz und alles weitere zu anderen Bedingungen weggegeben werden.

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                      Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 13:06 #
                      > Die Änderung der Lizenz von veröffentlichtem Material ist unzulässig.
                      Hab ich je von einer Veränderung gesprochen? Ich rede von zusätzlichen Lizenzen.

                      > Das heisst, wenn ich tuxracer-src-0.09.tar.gz auf meiner Platte habe und COPYING ist eine GPL, dann darf der Autor dies nicht mehr ändern.
                      Wie soll er das auch machen? Er hat ja keinen Zugriff auf deine Platte. ;-)

                      Er kann den gleichen Quellcode aber auch z.B. noch zusätzlich unter der MPL veröffentlichen. Er muss dafür nicht das Programm ändern.

                      Oder muss Microsoft etwa für neue Lizenzmodelle bis Longhorn warten? ;-)

                      > Sehr wohl, kann tuxracer-src-0.10.tar.gz und alles weitere zu anderen Bedingungen weggegeben werden.
                      Von dir nicht, da du nicht der Autor bist. ;-)

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                      Von CE am Fr, 15. April 2005 um 16:09 #
                      Die Frage ist, wer es nicht verstanden hat.
                      Selbstverständlich kann der Autor nachher noch die gleiche Version unter eine andere Lizenz stellen, wobei er die Veröffentlichung unter der GPL nicht rückgängig machen kann.

                      Die GPL verlangt nicht, dass es exklusiv lizenziert ist.

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                      Von iGEL am Sa, 16. April 2005 um 17:52 #
                      Moin!

                      Auch nicht ganz richtig. Richtig ist, dass für die Leute, die dein Programm bereits nutzen, die bisherigen Lizenzbedingungen gelten. Aber du kannst, falls alle anderen mit Urheberrechten an diesem Werk dem zustimmen, selbstverständlich auch ohne eine neue Version zu veröffendlichen die Lizenz ändern und sagen, "ICH veröffendliche das Programm jetzt nur noch so." Für die bisherigen Lizenznehmer gilt aber weiter die alte Lizenz, die im Falle der GPL auch die Weiterveröffendlichung erlaubt. Daher ist ein kommerzieller Erfolg der selben Version eher unwahrscheinlich.

                      iGEL

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            Von Mario Schmidt am Fr, 15. April 2005 um 10:08 #
            > Hat er. Und es ist falsch.
            Hat er und es ist RICHTIG!

            Quellen welche einmal unter GPL veröffentlich wurden sind fortan unter der GPL und bleiben es auch.

            Wenn der Auto der Software die Quellen später oder gleichzeitig auch unter einer anderen Lizens veröffentlicht, wird dadurch die GPL Version des Sourcecodes nicht ungültig. Beim aufgeführten Beispiel Tuxracer wird ja mitlerweile die GPL Version auch weiterentwickelt. Die Closed Source Version scheint tot zu sein.

            Mario

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              Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 10:34 #
              > Quellen welche einmal unter GPL veröffentlich wurden sind fortan unter der GPL und bleiben es auch.
              Man kann die Lizenz nicht mehr zurückziehen, aber weitere Lizenzmodelle anbieten.

              Als Urheber, und nur als der, ist man also nicht auf Lebenszeit an die GPL gebunden. Sowas wäre nach Urheberrecht unzulässig.

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    Von Banana Republic am Fr, 15. April 2005 um 06:38 #
    > ... hier im Forum können sich offensichtlich nicht vorstellen,
    > welchen Aufwand es für eine Firma bedeutet die Forderungen der
    > GPL vollständig zu erfüllen.

    Nun, offensichtlich weniger als von Anfang an ohne "geliehenen"
    Code auszukommen. Man ist doch nicht *gezwungen* GPL-Code in
    seine Programme einzubauen. Aber wenn man das macht, dann muss
    man sich auch an die Regeln halten:

    - veraendere/erweitere soviel zu willst, halte es geheim, dann
    aber auch kein Verkauf/Veroeffentlichung (z.Bsp. bei
    ausschliesslich Firmeninterner Nutzung), oder
    - verkaufe/veroeffentliche, *und* mache den Source Deiner Aenderungen
    oeffentlich zugaenglich. Das kann auch ein tar auf einem FTP-Server
    sein, auf den z.Bsp. im README hingewiesen wird.

    Ist das denn wirklich sooo schwer?

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      Von Ich am Fr, 15. April 2005 um 09:08 #
      Es reicht auch den Code für weniger/das gleiche Geld anzubieten wie das Programm und der Source muss nicht als Datei vorliegen, er kann auch in einem Buch gedruckt werden z.B.
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        Von Markus Fleck-Graffe am Fr, 15. April 2005 um 10:04 #

        Nein, laut GPL muss der Sourcecode bei der Lieferung
        oder auf Anfrage elektronisch geliefert werden, und man darf
        nur eine geringe ("reasonable") Kopierpauschale berechnen.

        Grüße,
        MFG.

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          Von Ich am Fr, 15. April 2005 um 11:18 #
          Source Code Geld: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#DoesTheGPLAllowDownloadFee
          http://www.gnu.org/philosophy/selling.html

          Und nein, du musst das gar nicht machen. GPL ist nicht kostenlos. Das verwechseln selbst die Besten GPL Kenner.

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            Von CE am Sa, 16. April 2005 um 10:53 #
            Verwechseln das die besten GPL-Kenner (nicht "die Besten GPL Kenner", was soll das bedeuten?) wirklich, oder halten sie es einfach praktisch für sinnlos?

            Im Prinzip muss sich die Quellen nur einer kaufen, und kann es dann z.B. bei SourceForge verfügbar machen.

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              Von Ich am Sa, 16. April 2005 um 12:05 #
              Ja, sicher, aber wie will er das gedruckt in einem Buch so ohne weiteres machen? Bei sagen wir mal 100.000 Zeilen Code?
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      Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 09:13 #
      > - verkaufe/veroeffentliche, *und* mache den Source Deiner Aenderungen oeffentlich zugaenglich.

      Das ist nicht notwendig. Es reicht voll und ganz, dem jeweiligen Käufer der Anwendung auf Anfrage den Sourcecode auszuhändigen. Das kann sogar in gedruckter Form erfolgen.

      Nirgends ist vorgeschrieben, dass der Sourcecode der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden muss.

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        Von allo am Fr, 15. April 2005 um 10:04 #
        in der GPL steht was von machine readable
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          Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 10:52 #
          Wozu gibts Scanner? ;-)

          War da nicht was mit Verschlüsselungsalgorithmen, deren Quellcode per Buch aus den USA exportiert wurde? Wahrscheinlich war das wohl BSDL-Code.

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          Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 10:55 #
          Achja, sind Lochkarten nicht "machine readable"? ;-)
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        Von Markus Fleck-Graffe am Fr, 15. April 2005 um 10:06 #
        > Das kann sogar in gedruckter Form erfolgen.

        Nein, laut GPL muss es "machine-readable" und
        "on a medium customarily used for software interchange"
        sein. Selbst OCR-Type gedruckt reicht also nicht. ;-)

        Grüße,
        MFG.

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          Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 10:53 #
          Wenn ich mir die modernen "papierlosen" Büros anschaue, in denen mehr gedruckt wird als früher, müsste OCR-Type wohl reichen. ;-)
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        Von Markus Fleck-Graffe am Fr, 15. April 2005 um 10:08 #
        > Nirgends ist vorgeschrieben, dass der Sourcecode
        > der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden muss.

        Doch, für den Fall, dass der Sourcecode nicht direkt
        mitgeliefert wird, steht in der GPL, dass "any third party"
        den Quellcode anfordern darf, also jeder.

        Grüße,
        MFG.

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          Von fuffy am Fr, 15. April 2005 um 10:50 #
          Ja eben. Man kann den Sourcecode auch mitliefern. Sonst muss man jedem, der in Besitz des Binaries gelangen kann, auch Zugang zu den Quellen verschaffen. Aber eben nur dann.

          Banana Republic sagte dagegen, dass man auf jeden Fall zwingend die kompletten Sourcen auf nen Anonymous FTP legen müsse.

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            Von glasen am Fr, 15. April 2005 um 12:39 #
            Um mal ein Beispiel anzuführen :

            AVM benutzt einen Linux-Kernel und weitere Software, welche unter der GPL stehen, in ihren Fritzbox-DSL-Routern. Sie machen damit aber keine Werbung, stellen den Sourcecode bei Anfrage zur Verfügung.

            Siehe dazu auch : ftp://ftp.avm.de/cardware/fritzbox.sl/firmware/info.txt

            " Das vorliegende AVM Firmware-Paket enthält Dateien, die unter verschiedenen
            Lizenzen verbreitet werden, insbesondere unter AVM-proprietärer Lizenz oder
            unter einer Open Source Lizenz (nämlich GNU General Public License,
            GNU Lesser General Public License oder FreeBSD License). Einzelheiten zu
            verschiedenen Lizenzen enthält die Datei "license.txt"
            (ftp://ftp.avm.de/cardware/fritzbox.sl/firmware/license.txt).
            Der Source Code der als Open Source verbreiteten Dateien kann schriftlich
            angefordert werden über fritzbox_info@avm.de. "

            Sie gehen also völlig mit der GPL konform, indem sie den Sourcecode bei Anfrage zur Verfügung stellen. Es steht nirgends in der GPL der Sourcecode per "anonymous FTP" zur Verfügung stehen muss.

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              Von Banana Republic am Fr, 15. April 2005 um 14:15 #
              > Es steht nirgends in der GPL der Sourcecode per "anonymous FTP" zur Verfügung stehen muss.

              Ja, ich wurde leider missverstanden. Das mit dem FTP-Server war ein Beispiel, um
              aufzuzeigen wie einfach es fuer eine Firma ist, der GPL nachzukommen. Es gibt
              natuerlich auch andere Moeglichkeiten.

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    Von Tim am Fr, 15. April 2005 um 07:30 #
    ... hier im Forum können sich offensichtlich nicht vorstellen, welchen Aufwand es für eine Firma bedeutet die Forderungen der GPL vollständig zu erfüllen.

    Das mag im Einzelfall durchaus mal stimmen.

    Ich behaupte allerdings das diese Firmen ganz gezielt die GPL umgehen. Nach dem Motto. Es kostet mich keine Entwicklung und solange verdiene ich Geld mit dem KnowHow anderer Leute.

    Was meinst Du warum Microsoft so gegen die GPL ist und niemals gegen die BSD Lizenz. Also unterstelle nicht anderen Leuten sie hätten keine Ahnung von Lizenzen.

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    Von Fabian am Fr, 15. April 2005 um 11:02 #
    Ich hab sie gelesen UND verstanden, weil genau dass einer der Zwecke der GPL ist, dass auch Nicht-Anwälte sie verstehen können...
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    Von stranger in a strange land am Fr, 15. April 2005 um 23:20 #
    ... hier im Forum können sich offensichtlich nicht vorstellen, welchen Aufwand es für eine Firma bedeutet die Forderungen der GPL vollständig zu erfüllen.

    Ob mit "cp -a src /var/www/src" alle Finessen erschlagen sind, vermag ich nicht zu beurteilen - dann würde sich aber kaum ein Kläger finden.

    Wenn einer Firma die Lizenz der GPL nicht passt, steht es ihr völlig frei, unter der GPL veröffentlichte Quelltexte *nicht* zu verwenden. Unter BSD findet sich genug. Wenn das nicht reichen sollte, müssen sie halt selber was tun, um Geld zu verdienen.

    Aber egal, ob nun auf GPL pochen oder AutoCad vom Kumpel kopieren, ist doch alles eine Soße. Hauptsache kostet nix. Mit der GPL im Rücken ist man allerdings einer von den Guten. Was liegt da also näher als die GPL für AutoCad zu fordern.

    Das sehe ich anders. Die jeweilige Lizenz ist zu beachten. Ein Entwickler, der die GPL mißachtet, ist ein Lizenzbrecher. Ein "Endnutzer", der sich "AutoCAD" vom Kumpel kopiert, ist ein Lizenzbrecher. Beides ist verwerflich. Ersteres geschieht gewerblich (daher sicher übler zu bewerten, eine professionelle Urheberrechtsverletzung), letzteres privat (immer noch eine Urheberrechtsverletzung, wenn auch mit wesentlich geringerer Gewinnerziehlungsabsicht). Interessant wird es dann, wenn eine Firma unter GPL-Verletzung Produkte herstellt und gegenüber "Kumpelkopierern" dann Rechte anmelden will...

    Wer ein Programm (binary oder source) nutzt, hat die Lizenz anzuerkennen. Egal, ob z.B. MS-EULA, GPL, BSD, Free- oder Shareware. Wem's nicht passt, der lässt es.

    Ist doch ganz einfach.

    Privat benötige ich keine EULA-Produkte und achte beruflich drauf, auch Shareware zu bezahlen - ist das WinZIP an Ihrem Arbeitsplatz lizensiert? Der Autor müßte fast ein tausendstel so reich wie Bill Gates sein, wenn seine Shareware-Lizenz ernst genommen würde.. wird sie aber nicht. Deshalb ist es gut, wenn die Beachtung von Lizenzen eingeklagt wird. Vor allem, wenn es sich um solche fairen von GPL bis Shareware handelt.

    Wenn mir dann allerdings von Softwarefirmen Daten zugesendet werden, die nicht die Lizenzbestimmungen des verwendeten Shareware-Tools einhalten, wird mir ganz anders.

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