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Thema: Nokia verzichtet auf Patentansprüche gegen den Linux-Kernel

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von pinky am Sa, 28. Mai 2005 um 18:56 #
Es tut mir wirklich leid, aber nein, das verhindert der Paragraph 7 leider nicht! Zitiere bitte den genauen Satz, von dem Du meinst, dass er das verhindert.

Naja, Paragraph kannst du ja selber nachlesen. Ich bin auch kein Jursit und kann dir auch nicht sagen welcher Satz am Ende genau was wie sagt. Die Aussage des Paragraphen 7 im ganzen verhindert es aber.
Hier die interpretation von dem Autor der GPL (Eben Moglen):

>---------start-quote---------------
Paragraf 7 der GPL spielt eine wichtige Rolle, um dafür zu sorgen, dass Software nicht freier wirkt als sie ist. Was Paragraf 7 der GPL aber prinzipiell sagt ist: Wenn du weißt, dass eine Software, die du veröffentlichen willst, auf Grund von Patenten oder aus anderen Gründen nicht so frei ist wie sie aussieht - nicht wenn du dies vermutest, sondern wenn du es auf Grund eines Urteils oder einer Patentlizenz weißt -, dann kannst du nicht jedem die Freiheit geben, welche die GPL verspricht und daher die Lizenz nicht nutzen. Es ist eine Art Input-Filter für den Strom freier Software, darauf ausgelegt zu verhindern, dass Code einfließt, von dem die Person, die ihn veröffentlicht, weiß, dass der Code nicht so vollkommen frei ist wie es die Lizenz sagt. Es ist eine Art Schutz der Marke. Wenn etwas frei aussieht und unter der GPL verbreitet wird, dann glaubt die Person, die dies in Umlauf gebracht hat, dass es so frei ist wie es scheint. Wenn du wüsstest, dass es nicht frei wäre, dann hättest du die Lizenz von vornherein nicht benutzen können. Das ist es, was Paragraf 7 leistet.

Das hat also einige einzelne Implikationen, die wertvoll sind. Beispielsweise schützt die Klausel vor dem Diebstahl einzelner Teile bei Patentstreitigkeiten. Sagen wir beispielsweise, Microsoft erhält ein Patent, das sie gegen freie Software - GCC - einsetzen. Und nehmen wir an, IBM sagt: "Nun das ist in Ordnung, wir brauchen uns darüber keine Sorgen machen, wir besitzen mit jedem ein Patent-Austausch-Abkommen, also schließen wir eine Vereinbarung mit Microsoft, die es uns erlaubt, ihre Patente zu nutzen." Paragraf 7 der GPL sagt nun: "Nein, das dürfen sie nicht". Denn sobald sie die Patentlizenz erst einmal akzeptiert haben, dürfen sie GCC nicht mehr unter der GPL vertreiben. Schließlich haben die die Pflichten der Lizenz akzeptiert. Wenn sie GCC aber nicht mehr unter der GPL vertreiben können, dann können sie GCC gar nicht mehr vertreiben, denn GCC kann nur unter der GPL vertrieben werden.

Paragraf 7 spielt also eine Rolle in Bezug darauf, wie Menschen mit Patentproblemen bei freier Software umgehen. Dies stellt sicher, dass wir alle zusammenstehen und keinen eigenen Weg gehen können. Das ist sehr hilfreich bei Softwarepatenten, denn es stellt sicher, dass jeder, der mit uns anfängt, auch mit uns aufhört. Niemand kann mittendrin aussteigen und einen Deal auf eigene Kappe machen.
<-----------end-quote-----------

Wenn Nokia also weiß, dass ein Programm unter der GPL ihre Patente verletzt, dann können sie die Lizenz des Programms auch nicht nutzen, wenn sie die Lizenz nicht nutzen können, dann haben sie auch keine weiteren Rechte an dem GPL-Programm als die die ihnen das normale Urheberrecht zugesteht.

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    Von G. W. am Sa, 28. Mai 2005 um 21:34 #
    Du hast die GPL nicht verstanden! Das ist nicht schlimm, weil sie auch wirklich sehr komplex ist. Der Absatz ist folgendermaßen zu verstehen: Wenn beispielsweise die Fraunhofer-Gesellschaft sagen würde, dass ihre patentierte MP3-Technologie nur als Binary verbreitet werden darf und ich eine bisher nur OGG-fähige GPL-Software mit MP3-Support ergänzen würde, dann und nur dann kommt der Absatz zum Tragen: Die GPL würde mich zu einer Patentverletzung und die Patente zu einer Urheberrechtsverletzung zwingen, also darf ich, wenn ich keine Rechtsverletzung begehen will, die Software überhaupt nicht verbreiten, weder als Binary noch im Quellcode.

    Das und nichts anderes besagt dieser Absatz. Wenn der Kernel Technologien implementieren würde, die Nokia patentiert hat, dann dürfte Nokia den Kernel nutzen und wäre dabei natürlich auch an die Offenlegungspflicht der GPL gebunden, Nokia dürfte aber trotzdem gleichzeitig Lizenzgebühren von etwaigen Rechtsverletzern fordern. Das heißt, der Kernel dürfte weiter sowohl als Binary als auch im Quelltext unter der GPL verbreitet werden, wäre aber keine Freeware mehr. Das ist kein Problem, weil die GPL keine Freeware-Lizenz ist. Nur wenn Nokia die Nutzung der Patente ausschließlich als Binary gestatten würde, dürfte Nokia ihn selbst nicht mehr verbreiten. Dann dürften alle anderen es aber auch nicht.

    Genau diese Absurdität verhindert die GPL nicht, die MPL und die CDDL aber sehr wohl. Wer jemanden wegen einer Patentverletzung in einer MPL- oder CDDL-Software rechtlich angreift, der verliert sofort und automatisch sämtliche Nutzungsrechte unter der MPL oder CDDL, aber nicht unter der GPL. Sag mal, hast Du Dich überhaupt mal erkundigt, warum die MPL und die CDDL mit der GPL inkompatibel sind? Dieser Umstand ist der einzige, in dem die GPL den Lizenznehmern mehr Rechte einräumt. In allen anderen Umständen räumen die MPL und die CDDL mehr Rechte ein. Wenn die FSF diesen Missstand korrigieren würde, könnte der Linux-Kernel mit Solaris-Code kombiniert werden, denn weitere Hürden gibt es nicht.

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      Von pinky am Sa, 28. Mai 2005 um 22:32 #
      Wenn beispielsweise die Fraunhofer-Gesellschaft sagen würde, dass ihre patentierte MP3-Technologie nur als Binary verbreitet werden darf und ich eine bisher nur OGG-fähige GPL-Software mit MP3-Support ergänzen würde, dann und nur dann kommt der Absatz zum Tragen: Die GPL würde mich zu einer Patentverletzung und die Patente zu einer Urheberrechtsverletzung zwingen, also darf ich, wenn ich keine Rechtsverletzung begehen will, die Software überhaupt nicht verbreiten, weder als Binary noch im Quellcode.

      ja

      Wenn der Kernel Technologien implementieren würde, die Nokia patentiert hat, dann dürfte Nokia den Kernel nutzen und wäre dabei natürlich auch an die Offenlegungspflicht der GPL gebunden, Nokia dürfte aber trotzdem gleichzeitig Lizenzgebühren von etwaigen Rechtsverletzern fordern.

      Wie du oben beschrieben hast, wenn Nokia weiß, dass Linux ihre Patente verletzt und es dafür kein "Freistellung" gibt, dann kann Nokia die GPL nicht verwenden (da es sich mit den Patenten wiederspricht). In dem Moment wo sie Max Müller deswegen verklagen, können sie Linux auch nichtmehr unter den Bedingungen der GPL verteilen, da sie ja genau wissen, dass die GPL mit ihren Patentansprüchen nicht zusammen passt. Nokia kann ja schlecht auf der einen Seite erst Programme unter der GPL weiter geben und dann die Empfänger womöglich wegen Patentverletzung verklagen.

      Wenn die FSF diesen Missstand korrigieren würde, könnte der Linux-Kernel mit Solaris-Code kombiniert werden, denn weitere Hürden gibt es nicht.

      Linux ist unter GPL v2 only lizenziert. Auch wenn GPLv3 eine Patentklausel kompatibel zu der der CDDL hat, wäre es also nicht so ohne weitere möglich, da es heute wohl kaum noch möglich ist von allen ein "ja" für einen Lizenzwechsel zu bekommen.

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