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Thema: »Ein Warnschuss vor den Bug«

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von einem niemand am Di, 22. November 2005 um 13:44 #
> Dir sind andere Lizenzen bekannt? Dem scheint mir nicht so, sonst wüstest Du, dass auch andere Lizenzen diese Freiheiten garantieren.

Andere Lizenzen besitzen im Groben und Ganzen zwei Nachteile gegenüber der GPL:

1.) Gewähren sie jedem einzelnen Zwischenhändler das Recht den Code zu schließen, und als propriätere "Eigenentwickung" an den Endbenutzer auszuliefern, und ihm Rechte, die ihm die GPL sonst gewähren würde, nicht nur vorzuenthalten, sondern auch gesetzlich die Einhaltung der neuen restriktiven Lizenz zu erzwingen. Jeder einzelne Zwischenhändler kann das. Wenn der Endkunde durch Unwissen oder technische Probleme keinen Zugang zum Original-Code hat, ist er dem restriktiven Umlizenzierer und seinen Linenzierungslaunen ausgeliefert.

2.) Lizenzen, die obiges auch ausschließen, und somit "im Geiste" wie die GPL aber nicht GPL-kompatibel sind, sind im Vergleich zur GPL rar gesäht, und verfügen nicht über den riesigen Pool frei verwendbarer Freier Software, auf die GPL-Nutzer zugreifen können.

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    Von fuffy am Di, 22. November 2005 um 13:48 #
    Gewähren sie jedem einzelnen Zwischenhändler das Recht den Code zu schließen, und als propriätere "Eigenentwickung" an den Endbenutzer auszuliefern, und ihm Rechte, die ihm die GPL sonst gewähren würde, nicht nur vorzuenthalten, sondern auch gesetzlich die Einhaltung der neuen restriktiven Lizenz zu erzwingen.
    Code, der unter der LGPL steht, muss auch weiterhin unter der LGPL stehen. Wer LGPL-lizenzierten Code in binärer Form veröffentlicht, muss den Quellcode oder ein schriftliches Angebot, diesen nachzureichen, mitliefern.

    Weiterhin kann ein "Zwischenhändler", der entsprechende Patente besitzt, aus patentrechtlicher Sicht Restriktionen erzwingen, gegen die die GPL gar nichts unternehmen kann.

    2.) Lizenzen, die obiges auch ausschließen, und somit "im Geiste" wie die GPL aber nicht GPL-kompatibel sind, sind im Vergleich zur GPL rar gesäht, und verfügen nicht über den riesigen Pool frei verwendbarer Freier Software, auf die GPL-Nutzer zugreifen können.
    Was ist mit Lizenzen, die "im Geiste" wie die GPL, aber GPL-kompatibel sind? Erzähl mir nicht, die LGPL wäre nicht weit verbreitet.

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      Von einem niemand am Di, 22. November 2005 um 14:10 #
      > Weiterhin kann ein "Zwischenhändler", der entsprechende Patente besitzt, aus patentrechtlicher Sicht Restriktionen erzwingen,
      > gegen die die GPL gar nichts unternehmen kann.

      Das kann er nicht, weil Softwarepatente nicht durch das EU-Parlament gekommen sind.

      > Was ist mit Lizenzen, die "im Geiste" wie die GPL, aber GPL-kompatibel sind? Erzähl mir nicht, die LGPL wäre nicht weit verbreitet.

      Die LGPL ist auch nur in einer Richtung GPL-Kompatibel, und zwar abwärts, aus dem alleinigen Grunde, um LGPL-Code für GPL-Projekte nutzbar zu machen. Projekten die auf die GPL setzen steht ein viel größerer Pool Freier Software zur Verfügung als alternativen freien Lizenzen.

      Einen richtigen Grund die LGPL zu verwenden, ausser auch für propriätere Entwicklung in Erwägung gezogen zu werden, gibt es für ein Freies Projekt nicht, also ist das einzige was die LGPL von der GPL unterscheidet nicht im GPL-Sinne.

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        Von fuffy am Di, 22. November 2005 um 14:19 #
        | Das kann er nicht, weil Softwarepatente nicht durch das EU-Parlament gekommen sind.
        Wer redet von Softwarepatenten? Auf MP3 z.B. liegen Patente im Bereich der Akustik, einem Teilbereich der Physik. Patente mti naturwissenschaftlichen Hintergrund sind schon seit langem in Deutschland gültig.

        | Einen richtigen Grund die LGPL zu verwenden, ausser auch für propriätere Entwicklung in Erwägung gezogen zu werden, gibt es für ein Freies Projekt nicht, also ist das einzige was die LGPL von der GPL unterscheidet nicht im GPL-Sinne.
        Doch, nämlich den, auch in anderen freien Projekten verwendet zu werden, die nicht unter der GPL stehen, um unter anderem keine Implementierung für Patenttrolle fertigzustellen. Bis die GPL v3 rauskommt, die das berücksichtigt, dauert es wohl noch ein paar Jährchen. Und beim Linux-Kernel hilft die auch nichts.

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          Von einem niemand am Di, 22. November 2005 um 14:38 #
          > Auf MP3 z.B. liegen Patente im Bereich der Akustik, einem Teilbereich der Physik. Patente
          > mti naturwissenschaftlichen Hintergrund sind schon seit langem in Deutschland gültig.

          Nicht als Patente auf Software-Implementationen.

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            Von fuffy am Di, 22. November 2005 um 15:19 #
            Es ist Auslegungssache, ob so ein Patent als Softwarepatent (auf Grund der Implementierung) oder als naturwissenschaftliches Patent (auf Grund der "Erfindung" und Forschung) betrachtet wird. Letztendlich ist ja alles, was irgendwie mit Elektronik zu tun hat, Software.
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