Absatz 2: You may modify your copy or copies of the Program or any portion of it, thus forming a work based on the Program, and copy and distribute such modifications or work under the terms of Section 1 above, provided that you also meet all of these conditions: [...] Die Bedingungen der GPL (Veröffentlichung der Sourcen wieder unter der GPL und Hinweis auf die GPL) kennst du ja.
Da steht nicht, daß ich die Definition des Urhebers ignorieren kann, wenn es um das Thema geht: Diese Schnittstelle kann nur angesprochen werden, wenn sie GPL-konform gemacht wird, da die Schnittstelle so tief ins System eingreift, daß sie als derived work angesehen werden muß. http://www.tux.org/lkml/#s1-19
>> Diese Schnittstelle kann nur angesprochen werden, wenn sie GPL-konform gemacht wird, da die Schnittstelle so tief ins System eingreift, daß sie als derived work angesehen werden muß.
Dann bist aber Torvalds und Cox einen Schritt voraus, denn gerade dessen sind sie sich nicht sicher. Es ist eine Grauzone, die noch nicht ausreichend (?) untersucht wurde. Eine Stellungsnahme seitens der FSF gibt es nicht. Frag einfach mal auf der LKML nach und Du wirst viele nette Antworten bekommen. Die bringen Dich aber nicht weiter, denn es werden viele verschiedene Aussagen kommen
Da steht nicht, daß ich die Definition des Urhebers ignorieren kann, wenn es um das Thema geht: Was interessieren mich irgendwelche Intentionen? Das einzige, was mich interessiert, ist die Lizenz. Und dnach kann ich die Bezeichnungen ändern, wie ich lustig bin. Es kann mir auch keiner vorschreiben, eine Software nur zu Schulungszwecken zu gebrauchen, wenn er sie unter die GPL gestellt hat. Natürlich darf ich dann keine ClosedSource-Module entwickeln, aber die werden ja sowieso nur geduldet. Nach der Lizenz sind die illegal!
Diese Schnittstelle kann nur angesprochen werden, wenn sie GPL-konform gemacht wird, da die Schnittstelle so tief ins System eingreift, daß sie als derived work angesehen werden muß. Ja und? Natürlich muss sie GPL-konform sein.
Vom Anfang des Threads: also was hindert mich (den Treiberentwickler, den Distributor, ...) das einfach wieder raus zu fummeln?!! gepatchte Kernel sind ja (leider?) an der tagesordnung! gruss anon
Ja und? Natürlich muss sie GPL-konform sein.
Wenn ich das "_GPL" rausfummel, dann brauchts nicht zwangsläufig GPL-konform sein -> Binary Treiber
Wenn ich das "_GPL" rausfummel, dann brauchts nicht zwangsläufig GPL-konform sein -> Binary Treiber Das ist die Meinung von Linus. Viele Kernelentwickler waren aber schon immer der Ansicht, dass ClosedSource-Kernelmodule gegen die GPL verstoßen, weil sie ja in einen gemeinsamen Speicherbereich geladen werden. Im Userspace bedeutet das zwingend, dass die zu linkende Software unter einer GPL-kompatiblen Lizenz stehen muss. Warum sollte das im Kernelspace völlig anders sein?
Die Software muss weiterhin unter der GPL v2 stehen. Das ist ja auch der Fall.
| Und wo steht das genau?
Da.
Ich meinte hier mit "genau" den genauen Satz der GPL.
Kannst auch gerne auf die Interpretation von GNU verweisen, falls sich dort was passendes findet.
Die Bedingungen der GPL (Veröffentlichung der Sourcen wieder unter der GPL und Hinweis auf die GPL) kennst du ja.
Diese Schnittstelle kann nur angesprochen werden, wenn sie GPL-konform gemacht wird, da die Schnittstelle so tief ins System eingreift, daß sie als derived work angesehen werden muß.
http://www.tux.org/lkml/#s1-19
Dann bist aber Torvalds und Cox einen Schritt voraus, denn gerade dessen sind sie sich nicht sicher. Es ist eine Grauzone, die noch nicht ausreichend (?) untersucht wurde. Eine Stellungsnahme seitens der FSF gibt es nicht. Frag einfach mal auf der LKML nach und Du wirst viele nette Antworten bekommen. Die bringen Dich aber nicht weiter, denn es werden viele verschiedene Aussagen kommen
Gewagt...
Was interessieren mich irgendwelche Intentionen? Das einzige, was mich interessiert, ist die Lizenz. Und dnach kann ich die Bezeichnungen ändern, wie ich lustig bin. Es kann mir auch keiner vorschreiben, eine Software nur zu Schulungszwecken zu gebrauchen, wenn er sie unter die GPL gestellt hat.
Natürlich darf ich dann keine ClosedSource-Module entwickeln, aber die werden ja sowieso nur geduldet. Nach der Lizenz sind die illegal!
Diese Schnittstelle kann nur angesprochen werden, wenn sie GPL-konform gemacht wird, da die Schnittstelle so tief ins System eingreift, daß sie als derived work angesehen werden muß.
Ja und? Natürlich muss sie GPL-konform sein.
also was hindert mich (den Treiberentwickler, den Distributor, ...) das einfach wieder raus zu fummeln?!! gepatchte Kernel sind ja (leider?) an der tagesordnung!
gruss anon
Ja und? Natürlich muss sie GPL-konform sein.
Wenn ich das "_GPL" rausfummel, dann brauchts nicht zwangsläufig GPL-konform sein -> Binary Treiber
Das ist die Meinung von Linus. Viele Kernelentwickler waren aber schon immer der Ansicht, dass ClosedSource-Kernelmodule gegen die GPL verstoßen, weil sie ja in einen gemeinsamen Speicherbereich geladen werden. Im Userspace bedeutet das zwingend, dass die zu linkende Software unter einer GPL-kompatiblen Lizenz stehen muss. Warum sollte das im Kernelspace völlig anders sein?