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Thema: Status der GPLv3

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
mehr DRM
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Von Jörg am Do, 6. April 2006 um 10:23 #
Das Problem ist nicht, das keiner Anti-DRM-Regeln haben will, sondern die Formulierung. Der Haken ist blos, dass das wohl wirklich nur Anwälte beurteilen können und es bei den meisten anderen durch die scheinbar undurchschaubaren Konstrukte verständlicherweise zu gefährlicher Unsicherheit und Zweifeln führt. Auf /. ist ein schöner Beitrag von einem Anwalt und anhand der Kommentare kann man sehen, dass beim bisherigen Entwurf wohl schon kräftig Rat geholt wurde. Aber bekanntlich haben zwei Anwälte drei Meinungen...
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    Von Mark am Do, 6. April 2006 um 11:33 #
    Es sollte schon möglich sein einen juristischen Sachverhalt allgemeinverständlich und juristisch korrekt auszudrücken.
    Oftmals sind sehr komplexe Schilderungen einfach nicht ausreichend durchdacht.

    Ein berühmter General (weisnichtmehrwer :-( ) hat mal sinngemäß gesagt:
    Was nicht auf EINE Seite passt, ist nicht durchdacht und nicht entscheidungsfähig.

    Gruß
    Mark

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    Von gerd am Do, 6. April 2006 um 14:49 #
    Man kann DRM und TPM trennen und DRM reformulieren. TPM sind das Problem.
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Von Jem am Do, 6. April 2006 um 14:33 #
In der Brave GNU World 4/2006 schreibt Georg Greve:
"Außerdem spricht der neue Text von der Covered Work, was sich im Deutschen wohl am besten als „Gegenstand der Lizenz“ bezeichnen lässt. Besonders wichtig ist die Abgrenzung von Quellcode und Binärcode: Für Menschen unleserlich gemachte Quellcodes, im Englischen auch Obfuscated Codes [6] genannt, zählen für die GPLv3 nun eindeutig als Binärcodes. Damit stellt der Lizenztext sicher, dass der Quellcode die Anforderungen an Studium und Verändern erfüllt."

Das sehe ich als äußerst problematisch an. Vor allem, da es so schwamming wirkt.
Wann ist Quellcodde unleserlich gemacht worden und wann nicht. Das kann teilweise eine Ermessensfrage sein.

Generell ist es so schon problematisch, inwievern der Quellcode existieren muß.
Ich nehme mal ein Beispiel:
Angenommen ich nehme mir ein GPL-Programm her, lade es in den Hex-Editor und editiere es dort. Dann existiert zu meiner Änderung kein Quellcode. Dementsprechend kann ich es nicht unter GPL stellen und ich dürfte die Änderung nicht veröffentlichen.
Ein Problem, das ich bisher schon mit der GPL habe.

Ich denke, es liegt auch dadran daß GNU aus der Unix-Welt stammt.
In der Windows(/ReactOS) Welt da ist es glaube ich hauptsächlich wichtig, daß das Programm läuft. Wie es entstanden ist, ist nebensächlich.
Wenn ich ein Programm zum Teil im Hexeditor erstellen würde, wäre es für Windowsler kein Problem. Den GNUs fehlt hingegen der Quellcode.

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    Von Libby am Do, 6. April 2006 um 15:10 #
    Also das ist z.B. unleserlicher Code:

    #!/usr/bin/perl -w
    $_='while(read+STDIN,$_,2048) {$a=29;$b=73;$c=142;$t=255;@t=map{$_%16or$t^=$c^=(
    $m=(11,10,116,100,11,122,20,100)[$_/16%8])&110; $t^=(72,@z=(64,72,$a^=12*($_%16
    -2?0:$m&17)),$b^=$_%64?12:0,@z)[$_%8]} (16..271);if((@a=unx"C*",$_)[20]&48){$h
    =5;$_=unxb24,join"",@b=map{xB8,unxb8, chr($_^$a[--$h+84])}@ARGV;s/...$/1$&/;$
    d=unxV,xb25,$_;$e=256|(ord$b[4])<>8^($f=$t&($d>>12^$d>>4^
    $d^$d/8))< >8^($t&($g=($q= $e>>14&7^$e)^$q*8^$q<<6))<<9,$_=$t[$_]^
    (($h>>=8)+=$f+(~$g&$t))for@a[128..$#a]} print+x"C*",@a}';s/x/pack+/g;eval

    (komm ich jetzt in den Knast, weil ich qrpff gepostet hab? lol)

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    Von AKFoerster am Fr, 7. April 2006 um 07:47 #

    > Angenommen ich nehme mir ein GPL-Programm her, lade
    > es in den Hex-Editor und editiere es dort.

    Warum sollte das jemand tun wollen, wenn der Quelltext zur Verfügung steht?

    Wirklich große Veränderungen wird man so sicher nicht durchführen können - und das ist das Problem.

    Falls es Sinn macht, kann man immer noch zusätzlich zur GPL weitere Erlaubnisse erteilen. Nur zusätzliche Restriktionen sind verboten

    Zum Beispiel die Binär-Datei von CWSDPMI.EXE kann man auf birärer Ebene mit CWSPARAM verändern. In der Lizenz ist das ausdrücklich erlaubt.

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      Von foobar am Fr, 7. April 2006 um 22:02 #
      Nehmen wir an, ein Programm funktioniert nicht richtig und ich finde heraus, dass der Compiler an einer Stelle falschen Code erzeugt. Den Quellcode einfach etwas umzuformulieren genügt nicht, das Problem bleibt bestehen. Ich korrigiere das Binary und möchte es (weil es ein kritisches Problem ist, etwa eine Sicherheitslücke) schonmal allen zur Verfügung stellen, bis der Bug im Compiler gefixt ist. Das darf ich aber nicht tun.

      Okay, das ist etwas weit hergeholt, und in der Praxis würde mir wohl nichts passieren, wenn ich es doch mache und daraus nicht unangemessen Kapital schlage.

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    Von Sigfried am Fr, 7. April 2006 um 12:23 #
    > Generell ist es so schon problematisch, inwievern der Quellcode existieren muß.
    > Ich nehme mal ein Beispiel:
    > Angenommen ich nehme mir ein GPL-Programm her, lade es in den Hex-Editor und editiere es
    > dort. Dann existiert zu meiner Änderung kein Quellcode. Dementsprechend kann ich es nicht
    > unter GPL stellen und ich dürfte die Änderung nicht veröffentlichen.
    > Ein Problem, das ich bisher schon mit der GPL habe.

    So etwas macht man auch nicht, wenn der Quellcode zur Verfuegung steht.

    Und diejenigen, die gerne Assemblernah programmieren wollen,
    die koennen ja Inline Assembler nehmen und dass passt wiederum alles in den Quellcode.

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    Von foobar am Fr, 7. April 2006 um 22:05 #
    "Wann ist Quellcodde unleserlich gemacht worden und wann nicht. Das kann teilweise eine Ermessensfrage sein."

    Stimmt. Und was genau ist daran schlimm? Ist es nicht gut, je nach Fall entscheiden zu können, um immer zu einem angemessenen Ergebnis zu kommen - und nicht zu einem formal korrekten, aber irrsinnigen Resultat zu kommen?

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