Von Heckmeckeckdreckweg am Fr, 21. Oktober 2011 um 14:44 #
Es ist eine TKÜ (i.e. Hausdurchsuchungsbefehl) vom Richter notwendig, sonst ist die Installation verfassungswidrig und ungültig.
Der Bundestrojaner ist eher mit dem Stuxnet verwandt, als mit den Dingern, die man täglich auf dem Rechner in der Industrie findet. Der kleine Mann auf der Straße hat also nicht so viel zu befürchten, zumal der schlecht programmierte Bithaufen nicht weit verbreitet ist.
Quellen: Heise.de
Man kann auch auf andere Weise ins Visier der Staatsmacht gelangen: Kontosperrung => angebliche Geldwäsche => schlechte Gutachten => unschuldig im Knast. Und komme da einmal heraus.
Stuxnet war ein Computerwurm der sich durchaus selbst im Internet vermehrt hat während der Bundestrojaner ein Trojaner ist der auf jeden Rechner extra aufgespielt worden ist. Also Welten Unterschied. Kurze Beschreibung der Programme und des derzeitigen Diskussionsstandes findet man da:
> Es ist eine TKÜ (i.e. Hausdurchsuchungsbefehl) vom Richter notwendig, sonst ist die Installation verfassungswidrig und ungültig.
Ungültig? Interessant! Wenn das Ding dann läuft, stellt es fest, dass es eigentlich ungültig ist und verwandelt sich automatisch in einen harmlosen Bildschirmschoner ja?
Und wenn jemand, der keine Fahrerlaubnis hat, durch die Innenstadt heizt und ein paar Fussgänger abräumt, kann den Leuten eigentlich nichts weiter passieren: schließlich ist die Fahrt ja ungültig.
Ungültig? Interessant! Wenn das Ding dann läuft, stellt es fest, dass es eigentlich ungültig ist und verwandelt sich automatisch in einen harmlosen Bildschirmschoner ja?
Er meint damit, dass damit gewonnene Beweise vor Gericht nicht gültig sind, da sie ohne richterlichen Beschluss gewonnen wurden.
Die Argumentationskette könnte folgendermaßen ablaufen:
- Der Trojaner wurde ohne richterlichen Beschluss installiert. - Es wurden Beweise mit diesem aufgezeichnet, welche dem Beklagten eine irgendwie geartete Straftat nachweisen. - Der Anwalt des Beklagten verlangt die Nichtzulassung der Beweise, da sie auf nicht legalem Weg beschafft wurden. - Der Richter lehnt die Klage ab, weil keine rechtskräftigen Beweise vorliegen bzw. der Beklagte wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. - Die Ermittlungsbehörden können nochmal von vorne anfangen.
Da der Einsatz des Trojaners laut BVG schon illegal sein kann, da er viel mehr Funktionen enthält als eigentlich erlaubt, könnte schon der bloße Einsatz dieses Trojaners dazu führen, dass alle mit ihm gesammelten Beweise nicht mehr rechtskräftig sind, spricht alle Anstrengungen der Ermittlungsbehörden umsonst waren.
Von tratschtante am Fr, 21. Oktober 2011 um 23:44 #
Ungültig? Interessant! Wenn das Ding dann läuft, stellt es fest, dass es eigentlich ungültig ist und verwandelt sich automatisch in einen harmlosen Bildschirmschoner ja?
Er meint damit, dass damit gewonnene Beweise vor Gericht nicht gültig sind, da sie ohne richterlichen Beschluss gewonnen wurden.
Die Argumentationskette könnte folgendermaßen ablaufen:
- Der Trojaner wurde ohne richterlichen Beschluss installiert. - Es wurden Beweise mit diesem aufgezeichnet, welche dem Beklagten eine irgendwie geartete Straftat nachweisen. - Der Anwalt des Beklagten verlangt die Nichtzulassung der Beweise, da sie auf nicht legalem Weg beschafft wurden. - Der Richter lehnt die Klage ab, weil keine rechtskräftigen Beweise vorliegen bzw. der Beklagte wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. - Die Ermittlungsbehörden können nochmal von vorne anfangen.
Da der Einsatz des Trojaners laut BVG schon illegal sein kann, da er viel mehr Funktionen enthält als eigentlich erlaubt, könnte schon der bloße Einsatz dieses Trojaners dazu führen, dass alle mit ihm gesammelten Beweise nicht mehr rechtskräftig sind, spricht alle Anstrengungen der Ermittlungsbehörden umsonst waren.
Da sage ich nur "Gefahr im Verzug!", und schon war es das mit dem Richter. Dann nehme ich das Haus auseinander, und du kannst dich hinterher mit den Gerichten herumschlagen,
Es ist eine TKÜ (i.e. Hausdurchsuchungsbefehl) vom Richter notwendig, sonst ist die Installation verfassungswidrig und ungültig.
Der Bundestrojaner ist eher mit dem Stuxnet verwandt, als mit den Dingern, die man täglich auf dem Rechner in der Industrie findet. Der kleine Mann auf der Straße hat also nicht so viel zu befürchten, zumal der schlecht programmierte Bithaufen nicht weit verbreitet ist.
Quellen: Heise.de
Man kann auch auf andere Weise ins Visier der Staatsmacht gelangen: Kontosperrung => angebliche Geldwäsche => schlechte Gutachten => unschuldig im Knast. Und komme da einmal heraus.
Quellen: ZDF/ARD
Stuxnet war ein Computerwurm der sich durchaus selbst im Internet vermehrt hat während der Bundestrojaner ein Trojaner ist der auf jeden Rechner extra aufgespielt worden ist. Also Welten Unterschied. Kurze Beschreibung der Programme und des derzeitigen Diskussionsstandes findet man da:
http://ueberhauptgarnix.blogspot.com/2011/10/schnuffelsoftware-und-uberwachungsstaat.html
> Es ist eine TKÜ (i.e. Hausdurchsuchungsbefehl) vom Richter notwendig, sonst ist die Installation verfassungswidrig und ungültig.
Ungültig? Interessant! Wenn das Ding dann läuft, stellt es fest, dass es eigentlich ungültig ist und verwandelt sich automatisch in einen harmlosen Bildschirmschoner ja?
Und wenn jemand, der keine Fahrerlaubnis hat, durch die Innenstadt heizt und ein paar Fussgänger abräumt, kann den Leuten eigentlich nichts weiter passieren: schließlich ist die Fahrt ja ungültig.
hehehe
Die Argumentationskette könnte folgendermaßen ablaufen:
- Der Trojaner wurde ohne richterlichen Beschluss installiert.
- Es wurden Beweise mit diesem aufgezeichnet, welche dem Beklagten eine irgendwie geartete Straftat nachweisen.
- Der Anwalt des Beklagten verlangt die Nichtzulassung der Beweise, da sie auf nicht legalem Weg beschafft wurden.
- Der Richter lehnt die Klage ab, weil keine rechtskräftigen Beweise vorliegen bzw. der Beklagte wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.
- Die Ermittlungsbehörden können nochmal von vorne anfangen.
Da der Einsatz des Trojaners laut BVG schon illegal sein kann, da er viel mehr Funktionen enthält als eigentlich erlaubt, könnte schon der bloße Einsatz dieses Trojaners dazu führen, dass alle mit ihm gesammelten Beweise nicht mehr rechtskräftig sind, spricht alle Anstrengungen der Ermittlungsbehörden umsonst waren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BCchte_des_vergifteten_Baumes#Telekommunikations-Abh.C3.B6rma.C3.9Fnahmen_nach_Strafprozessordnung
Mein lieber Zettberlin, lies dir das Posting von glasen unter mir durch.
Mit ein bißchen Nachdenken wärst du selbst darauf gekommen.
>Mit ein bißchen Nachdenken wärst du selbst darauf gekommen.
Na gut, so betrachtet ist an dem "ungültig" schon was dran.
Allerdings: mit ein bißchen Nachdenken hättest Du das bestimmt auch so formulieren können, dass man auch sofort weiß, was Du genau sagen wolltest };-)
Da sage ich nur "Gefahr im Verzug!", und schon war es das mit dem Richter. Dann nehme ich das Haus auseinander, und du kannst dich hinterher mit den Gerichten herumschlagen,