Wie die Mitteldeutsche Zeitung gestützt auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages berichtet, hat der Chaos Computer Club möglicherweise rechtswidrig gehandelt, als er den Quellcode des Bundestrojaners zur Überwachung von PCs (vermeintlicher) Krimineller der Öffentlichkeit zugänglich machte.
So könnte durch die Veröffentlichung des Quellcodes des Bundestrojaners Strafvereitelung vorliegen (Paragraph 258, Strafgesetzbuch).
Von thebluesman am Sa, 22. Oktober 2011 um 22:41 #
Der CCC hat nicht den Quellcode veröffentlicht, sondern den deassemblierten Code aus den Binaries. Den Quellcode kennt nur Digitask und angeblich auch die LKAs, aber ich schätze bei denen kann man nicht wirklich von "kennen" sprechen. Die können Quellcode sicher genau so gut lesen, wie ich altägyptische Hyroglyphen - nämlich gar nicht.
Dann soll die Staatsanwaltschaft mal hübsch klagen, damit auch alles in einem öffentlichen Gerichtsverfahren auf den Tisch kommt. Ich befürworte das ausdrücklich.
Selbst ihr eigenes staatliches Kompetenzzentrum, das BSI, haben diese Staatstrojaneranwender übergangen, weil sie wussten, dass sie weitgehend illegal handeln und das BSI sie hätte stoppen müssen.
Die betreffenden Auftraggeber genauso wie diese Herstellerfirma sollten u.a. auf Grundlage des Hackerparagraphen angeklagt werden.
> Dann soll die Staatsanwaltschaft mal hübsch klagen, damit auch alles in einem öffentlichen Gerichtsverfahren auf den Tisch kommt.
Jo, klar. Wenn man eine bayrische Staatsanwaltschaft gegen Polizei/Behörden klagen lässt, ist das so als würde man Sepp Blatter gegen Korruption kämpfen lassen. Bei solchen Fällen passiert immer wenig bis gar nichts. Ein Krähe hackt der anderen... etc. und in 1-2 Monaten haben wir das hier sowieso vergessen, weil der nächste Skandal durchs Dorf getrieben wird. Da kann man das hier dann zu den Akten legen und weitermachen wie zuvor.
Chip.de
Der CCC hat nicht den Quellcode veröffentlicht, sondern den deassemblierten Code aus den Binaries.
Den Quellcode kennt nur Digitask und angeblich auch die LKAs, aber ich schätze bei denen kann man nicht wirklich von "kennen" sprechen. Die können Quellcode sicher genau so gut lesen, wie ich altägyptische Hyroglyphen - nämlich gar nicht.
Dann soll die Staatsanwaltschaft mal hübsch klagen, damit auch alles in einem öffentlichen Gerichtsverfahren auf den Tisch kommt.
Ich befürworte das ausdrücklich.
Selbst ihr eigenes staatliches Kompetenzzentrum, das BSI, haben diese Staatstrojaneranwender übergangen, weil sie wussten, dass sie weitgehend illegal handeln und das BSI sie hätte stoppen müssen.
Die betreffenden Auftraggeber genauso wie diese Herstellerfirma sollten u.a. auf Grundlage des Hackerparagraphen angeklagt werden.
> Dann soll die Staatsanwaltschaft mal hübsch klagen, damit auch alles in einem öffentlichen Gerichtsverfahren auf den Tisch kommt.
Jo, klar. Wenn man eine bayrische Staatsanwaltschaft gegen Polizei/Behörden klagen lässt, ist das so als würde man Sepp Blatter gegen Korruption kämpfen lassen. Bei solchen Fällen passiert immer wenig bis gar nichts. Ein Krähe hackt der anderen... etc. und in 1-2 Monaten haben wir das hier sowieso vergessen, weil der nächste Skandal durchs Dorf getrieben wird. Da kann man das hier dann zu den Akten legen und weitermachen wie zuvor.