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Thema: Ihre Meinung zum Staatstrojaner?

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Von glasen am Fr, 21. Oktober 2011 um 22:58 #

Ungültig? Interessant! Wenn das Ding dann läuft, stellt es fest, dass es eigentlich ungültig ist und verwandelt sich automatisch in einen harmlosen Bildschirmschoner ja?
Er meint damit, dass damit gewonnene Beweise vor Gericht nicht gültig sind, da sie ohne richterlichen Beschluss gewonnen wurden.

Die Argumentationskette könnte folgendermaßen ablaufen:

- Der Trojaner wurde ohne richterlichen Beschluss installiert.
- Es wurden Beweise mit diesem aufgezeichnet, welche dem Beklagten eine irgendwie geartete Straftat nachweisen.
- Der Anwalt des Beklagten verlangt die Nichtzulassung der Beweise, da sie auf nicht legalem Weg beschafft wurden.
- Der Richter lehnt die Klage ab, weil keine rechtskräftigen Beweise vorliegen bzw. der Beklagte wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.
- Die Ermittlungsbehörden können nochmal von vorne anfangen.

Da der Einsatz des Trojaners laut BVG schon illegal sein kann, da er viel mehr Funktionen enthält als eigentlich erlaubt, könnte schon der bloße Einsatz dieses Trojaners dazu führen, dass alle mit ihm gesammelten Beweise nicht mehr rechtskräftig sind, spricht alle Anstrengungen der Ermittlungsbehörden umsonst waren.

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    Von tratschtante am Fr, 21. Oktober 2011 um 23:44 #

    Ungültig? Interessant! Wenn das Ding dann läuft, stellt es fest, dass es eigentlich ungültig ist und verwandelt sich automatisch in einen harmlosen Bildschirmschoner ja?
    Er meint damit, dass damit gewonnene Beweise vor Gericht nicht gültig sind, da sie ohne richterlichen Beschluss gewonnen wurden.

    Die Argumentationskette könnte folgendermaßen ablaufen:

    - Der Trojaner wurde ohne richterlichen Beschluss installiert.
    - Es wurden Beweise mit diesem aufgezeichnet, welche dem Beklagten eine irgendwie geartete Straftat nachweisen.
    - Der Anwalt des Beklagten verlangt die Nichtzulassung der Beweise, da sie auf nicht legalem Weg beschafft wurden.
    - Der Richter lehnt die Klage ab, weil keine rechtskräftigen Beweise vorliegen bzw. der Beklagte wird aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.
    - Die Ermittlungsbehörden können nochmal von vorne anfangen.

    Da der Einsatz des Trojaners laut BVG schon illegal sein kann, da er viel mehr Funktionen enthält als eigentlich erlaubt, könnte schon der bloße Einsatz dieses Trojaners dazu führen, dass alle mit ihm gesammelten Beweise nicht mehr rechtskräftig sind, spricht alle Anstrengungen der Ermittlungsbehörden umsonst waren.

    Siehe:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BCchte_des_vergifteten_Baumes#Telekommunikations-Abh.C3.B6rma.C3.9Fnahmen_nach_Strafprozessordnung

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