[...] staatliche Schnüffelsoftware [...], die zudem gegen den Hackerparagraphen verstößt und somit vollkommen illegal ist (weswegen ich sie als "kriminell" bezeichne).
Der Staatstrojaner wurde behördlich eingesetzt, deswegen greift hier der Hackerparagraph nicht. Darauf wurde letzte Woche in der Fragestunde des Bundestags schon eingegangen.
Der Staatstrojaner wurde behördlich eingesetzt, deswegen greift hier der Hackerparagraph nicht. Darauf wurde letzte Woche in der Fragestunde des Bundestags schon eingegangen.
Grueße
Ignatz