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Thema: Ihre Meinung zum Staatstrojaner?

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Von zettberlin am Mo, 24. Oktober 2011 um 23:22 #

> Anabolika-Handel fällt unter Drogendelikte und das kann in entsprechendem Ausmaß unter "schwere Kriminalität" fallen.

Das würde ich allerdings als spitzfindig bezeichnen. Es geht hier erst mal um Politik. Hier soll ein neues Gesetz eingeführt werden und der Öffentlichkeit wird erzählt, diese Gesetze sollten sie vor Mördern beschützen. Es soll ein letztes Mittel gegen schwere Bedrohungen sein. Wer einem anderen aus Eifersucht einen Zahn ausschlägt, begeht eine Körperverletzung. Wer einen anderen aus Rassenhass zusammen mit 5-6 "Kameraden" ins Krankenhaus prügelt und bleibende schwere Schäden verursacht, begeht auch eine Körperverletzung.

Die meisten Menschen werden aber der Ansicht sein, dass die eine Körperverletzung anders zu bewerten, zu verfolgen und zu bestrafen sein muss als die andere.

Nicht also! Ich will nicht, dass Anabolika-Dealer mit einem Trojaner durchleuchtet werden. Man möge diese Leute mit den üblichen polizeilichen Mitteln verfolgen und die allermeisten anderen Kriminellen ebenfalls. Gut ausgebildete, ausgeschlafene Polizeibeamte mögen solche Delikte verfolgen mit Mitteln, die schon lange verfügbar, bewährt und akzeptabel sind. Kommerzielle Kriminalität findet in der Öffentlichkeit statt und dort kann auch der Kriminalbeamte seine Arbeit tun. Für alles andere gibt es aus gutem Grund das Mittel der Hausdurchsuchung.

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