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Fr, 1. Dezember 2006, 13:06

Gesellschaft::Politik/Recht

Software Freedom Law Center will Blackboard-Patent zu Fall bringen

Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat beim US-Patentamt formal beantragt, ein e-Learning-Patent von Blackboard nochmals zu untersuchen und die Erteilung zu widerrufen.

Das Patent von Blackboard, das in den Bereich »Patent auf Methoden oder Software« fällt, besteht aus 44 einzelnen Ansprüchen, die nach Meinung des SFLC alle für ungültig erklärt werden sollten.

Blackboard Inc. stellt webbasierte Software her, die die Interaktion von Lehrern und Lernenden außerhalb des Unterrichtsraums ermöglicht. Die Firma hat ein Patent beantragt, das am 17. Januar 2006 unter der Nummer 6988138 erteilt wurde, und verklagte im Juli den Konkurrenten Desire2Learn.

Das Software Freedom Law Center wurde nun im Namen von Sakai, Moodle und ATutor tätig, drei freien Projekten, die ähnliche Zwecke wie die Blackboard-Software erfüllen, und die nun befürchten müssen, ebenfalls verklagt zu werden, auch wenn Blackboard bisher angab, dies nicht zu beabsichtigen. SFLC legte dem Patentamt Dokumente vor, aus denen hervorgeht, das die im Patent beschriebenen Methoden bereits vor der Beantragung im Jahr 2002 vorhanden waren.

Nach Meinung von Eben Moglen, Leiter des SFLC und Professor für Law und Rechtsgeschichte an der Universität von Columbia, ist in einer freien Gesellschaft kein Platz für ein Monopol auf irgendeinen Teil des Bildungswesens, wie es das Blackboard-Patent darstelle. Das Patentamt will nun binnen drei Monaten über den Antrag entscheiden.

Nach der Klage von Blackboard gegen Desire2Learn suchten Freiwillige nach Beispielen von älteren Programmen, die die im Patent beanspruchten Ideen verwendeten. Sie erstellten einen Wikipedia-Artikel über die Geschichte von virtuellen Lernumgebungen, der diese Beispiele dokumentiert.

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