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Di, 9. Januar 2007, 09:13

Software::Distributionen::BSD::FreeBSD

Gentoo/FreeBSD mit Lizenzproblemem

Wie den Aussagen eines Gentoo/FreeBSD-Entwickles entnommen werden kann, enthalten die FreeBSD-Implementierung von Gentoo und diverse andere BSD-Varianten, unter anderem auch das Open-Darwin-Projekt, lizenzrechtliche Probleme.

Wie Diego »Flameeyes« Pettenò in seinem Blog schreibt, plagen die aktuelle Version von Gentoo/FreeBSD Probleme betreffend der Lizenzierung der eingesetzten Applikationen. Im Zuge der Implementierung des Systems ist dem Entwickler aufgefallen, dass FreeBSD verschiedene Lizenzen miteinander kombiniert, die zueinander inkompatibel sind. Konkret bemängelt der Entwickler einen Mix zwischen der alten BSD-Lizenz mit »Werbeklausel« (BSD-4) und der GPL.

Flameeyes ist aufgefallen, dass die eingesetzte libkvm-Bibliothek, die eine Schnittstelle zum Kernel bildet, unter den Bedingungen der alten BSD-Lizenz veröffentlicht wurde (BSD-4). Der Start-Stop-Daemon steht dagegen unter der GPL. Das Problem ist laut Flameeyes, dass der Daemon gegen libkvm gelinkt wird - lizenzrechtlich ein Problem. Laut Einschätzung der FSF sind beide Lizenzen zueinander inkompatibel. Applikationen, die unter den Bedingungen der beiden Lizenzen veröffentlicht wurden, dürfen demnach gegeneinander nicht gelinkt werden.

Die Organisation hatte bereits in der Vergangenheit die erste Fassung der BSD-Lizenz als nicht GPL-kompatibel eingestuft und massive Bedenken gegen eine Verlinkung von GPL- und BSD-Applikationen geäußert. Die berühmte »BSD advertising Klausel« mache zwar die Lizenz nicht unfrei, verursache aber praktische Probleme, einschließlich einer Inkompatibilität mit der GNU GPL, so die Foundation. In der Vergangenheit riet die Free Software Foundation deshalb dazu, die neue Version (BSD-3) der BSD-Lizenz zu benutzen. Sie enthalte nicht die berüchtigte Klausel.

Der Entwickler stoppte deshalb laut seiner Aussage die öffentliche Arbeit an Gentoo/FreeBSD. Zeitgleich warnt er auch die Autoren anderer BSD-Varianten vor möglichen Problemen. Flameeyes vermutet, dass alle BSD-Varianten immer noch Teile der alten BSD-4-Lizenzierung beinhalten und in eine ähnliche Falle tappen wie Gentoo/FreeBSD. Unter anderem hat der Entwickler auch im Open Darvin-Code Dateien gefunden, die ebenfalls noch der alten Lizenzierung unterworfen sind. Inwieweit sie aber mit GPL-Applikationen kollidieren, konnte der Autor nicht sagen.

Unklar ist indes, ob die von Flameeyes beanstandete Lizenzverletzung tatsächlich in jedem Fall gegeben ist. Der ersten BSD-Variante liegt eine Zusatzlizenz bei, die ausdrücklich die Werbeklausel der ersten BSD-Lizenz revidiert. Die Revision bezieht sich allerdings nur auf die Originalquellen von BSD. Ob sie auch für ältere und von der BSD-Lizenz abgeleiteten Vereinbarungen greift, darf bezweifelt werden. Bei FreeBSD kommt noch erschwerend hinzu, dass das Projekt eine eigene, auf der ersten BSD-Lizenz angelehnte »The NetBSD Foundation's-Lizenz« (TNF) einsetzt und somit auch einen Vertrieb unter der GPL-problematischen BSD-4-Lizenz vorschreibt.

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