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Di, 24. Juli 2007, 13:56

Gesellschaft::Politik/Recht

Gericht: Skype verletzt die GPL

Ein deutsches Gericht hat zum wiederholten Mal die Gültigkeit der GPL bestätigt und ein Urteil gegen das Luxemburger Unternehmen Skype erlassen.

Wie das Landgericht München in seinem Urteil festgestellt hat, verstieß Skype gegen die Bestimmungen der GNU General Public License (GNU GPL), indem das Unternehmen keine Quellen der vertriebenen Produkte auslieferte. Die Münchner Richter stellten darüber hinaus fest, dass es nicht ausreichte, nur auf die Lizenz zu verweisen, sondern, dass sie auch ein Bestandteil der Distribution sein muss.

Skype hatte auf seiner Seite ein VoIP-Telefon des Herstellers SMC Networks angeboten. Das Linux-Gerät wurde jedoch ohne Quelltext und ohne die dazugehörende Lizenz ausgeliefert, was laut Meinung von Harald Welte, Betreiber von gpl-violations.org, gegen die GPL verstößt. Welte, der durch seine Arbeit auch Nutzungsrechte am Kernel hält, machte daraufhin Skype darauf aufmerksam, die Bedingungen der GPL zu erfüllen, was das Unternehmen mit der Beigabe eines Merkblatts als erledigt sah.

Das Gericht folgte nicht der Argumentation von Skype und stellte fest, dass ein Hinweis auf die Lizenz sowie ein Link zum Download der Software nicht mit den Bedingungen der GPL konform sind. Diese Möglichkeit sehe die GPL nur für Software vor (Ziffer 3 letzter Absatz), die am selben Ort zum Download angeboten wird. In allen anderen Fällen muss die GPL direkt den Quellen beiliegen. Zudem sei der Hinweis auf die GPL nicht korrekt gewesen. Die Ziffer 1 der GPL sehe vor, dass der Programmempfänger einen Lizenztext erhalten muss. Es sei nicht ausreichend, ihm lediglich die Möglichkeit zu geben, diesen online anzusehen.

Zwar sei Skype nicht der Hersteller des Gerätes, so die Richter, doch hätte das Unternehmen nach Kenntnis der Rechtsverletzung die Bestimmungen überprüfen und dementsprechend auch die Software anpassen müssen. Neben dem Verfahren gegen Skype ist derzeit auch ein Verfahren gegen SMC Networks anhängig.

Wie das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) auf seiner Seite schreibt, zeigt das Urteil auf, dass die Bestimmungen der GPL ebenso genau einzuhalten sind wie die Klauseln jedes anderen Vertrags. Laut ifrOSS sind Verstöße gegen die Lizenz rechtsverletzend und machen den Gebrauch der Software illegal. »Bestätigung bietet das Urteil jedoch auch dafür, dass die GNU GPL auch von nicht in Deutschland ansässigen Personen zu beachten ist«, so das Institut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare (Insgesamt: 26 || Alle anzeigen )
Re[2]: Skype unter der GPL? (Patrick Willam, So, 29. Juli 2007)
Re: Skype unter der GPL? (comrad, Sa, 28. Juli 2007)
Re[7]: paradoxe Freude (naseweis, Mi, 25. Juli 2007)
Re[6]: paradoxe Freude (acidbitch, Mi, 25. Juli 2007)
Re[5]: paradoxe Freude (sxc, Mi, 25. Juli 2007)
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