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Fr, 31. Oktober 2008, 09:00

Gesellschaft::Politik/Recht

US-Gericht schränkt Softwarepatente ein

Das höchste Berufungsgericht der USA hat die Patentierbarkeit von Software und Geschäftsmethoden strengeren Regeln unterworfen.

Das Software Freedom Law Center (SFLC) sieht in dem am 30. Oktober veröffentlichten »Bilski-Urteil« den ersten Nagel im Sarg von Softwarepatenten. Das Urteil sei jedoch zu eng, um die Unklarheiten völlig zu beseitigen, was patentierbar ist.

Begünstigt durch Gerichtsurteile, die jede Idee, die »neu« war, für patentierbar erklärten, wurden in den USA seit den 1980er-Jahren exzessive Patentanmeldungen von Algorithmen und Geschäftsmethoden verzeichnet. Jede Trivialität wurde patentiert, was zu erheblichen Kollateralschäden für die gesamte Wirtschaft führte. Proprietäre Software war genauso betroffen wie freie, jedoch konnten sich die Entwickler von proprietärer Software durch Lizenzzahlungen aus der Affäre ziehen.

Nun hat das höchste Berufungsgericht der USA ein neues Kriterium entwickelt, um zu entscheiden, ob ein Algorithmus patentierbar ist. Alle anderen Kriterien sollen damit hinfällig sein. Das neue Kritierium besagt, dass ein »Prozess« patentierbar sein soll, wenn er entweder an eine spezifische Maschine oder ein spezifisches Gerät gekoppelt ist, oder ein spezifisches Objekt in einen anderen Zustand oder ein anderes Objekt umsetzt.

Das SFLC glaubt zwar, dass viele Anmeldungen von Softwarepatenten dieses Kriterium weiterhin erfüllen werden, aber dennoch ein weiterer Schritt getan sei, die USA von Softwarepatenten zu befreien. Er werde dazu führen, dass weniger Patente der Freiheit von Software im Weg stehen.

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