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Mo, 26. Januar 2009, 12:18

EUPL aktualisiert

Die Europäische Kommission hat Anfang Januar die European Union Public Licence (EUPL) aktualisiert.

Im Text der EUPL wurden sieben Verdeutlichungen vorgenommen, der originale Sinngehalt aber beibehalten. Mittlerweile wurde die Version 1.1 der EUPL in alle Sprachen der EU übersetzt und für rechtsgültig erklärt.

Am Prozess beteiligte Personen gaben an, dass der Text leicht verändert wurde, um mehr Klarheit in die Lizenz zu bringen. So wurde beispielsweise der Punkt »Verbreitung und Zugänglichmachung« (Artikel 1) mit der Erweiterung »oder Zugänglichmachung seiner wesentlichen Funktionen« auf Application Service Providers (ASPs) und Software as a Service (SaaS) ausgedehnt.

Eine andere Änderung betrifft die »Copyleft-Klausel« (Artikel 5). Hier wurden die Worte »oder einer neueren Version dieser Lizenz« eingefügt, um zu verdeutlichen, dass ein unter EUPL Version 1.0 geschaffenes Werk auch unter der Version 1.1 oder später vertrieben werden kann.

Ein Upgrade der bisherigen Lizenz ist nicht erforderlich, denn die neue Version gestattet es Entwicklern, ihre Arbeit unter einer bestimmten Version der Lizenz zu veröffentlichen. Andere Änderungen betreffen die Artikel 6, 11 und 13. Die Liste kompatibler Lizenzen (GPL v2, OSL v2.1 und v3.0, Common Public License v1.0, Eclipse Public License v1.0 und Cecill v2.0) blieb unverändert.

Die erste Version der EUPL wurde am 9. Januar 2007 veröffentlicht. Bisher stehen elf Anwendungen unter der EUPL, darunter Wollmux, IPM und OSBD.

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