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Mi, 3. Februar 2010, 10:05

Unternehmen

Free Software Foundation mit neuem Einwand gegen Google-Book-Einigung

Die Free Software Foundation (FSF) hat beim zuständigen Gericht einen neuen Einwand gegen die geänderte Google-Book-Einigung eingereicht. In diesem zeigt sie auf, dass die vorgeschlagenen Änderungen, die Werke unter freien Lizenzen betreffen, deren Autoren mit der Sicherstellung der Lizenzeinhaltung unfair belasten würden. Die FSF forderte das Gericht auf, die Änderungen solange zurückzuweisen, bis deren Inhalte besser auf die Bedürfnisse von Autoren zugeschnitten sind, die freie Lizenzen, etwa die GNU Free Documentation License (GFDL) verwenden.

Die GFDL ist eine Urheberrechtslizenz, die Autoren für ihre Arbeiten verwenden, wenn sie glauben, dass andere diese Arbeit verteilen und verbessern dürfen. Ursprünglich war sie für technische Dokumentationen geschaffen worden, aber mittlerweile wird sie auch für viele andere Werke, begonnen bei Biografien bis hin zu Wikipedia-Artikeln, benutzt. Die GFDL ermutigt zur gemeinsamen Nutzung entsprechender Werke, solange in deren Rahmen getätigte Änderungen ebenfalls die gemeinsame Nutzung erlauben.

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen würde Google gemeinhin das Recht haben, unter der GFDL stehende Werke zu zeigen und zu vertreiben, ohne die beständigen Anforderungen einzuhalten, die Leser selbst auf die durch die GFDL garantierten Freiheiten hinzuweisen. Autoren, die die GFDL oder eine andere freie Lizenz nutzen wollen, wären genötigt, diese Lizenz in einem Register zu benennen, und dieses würde festlegen, welche Lizenzen benutzt oder nicht benutzt werden können.

»Sobald wir die vorgeschlagenen Änderungen gesehen hatten, wussten wir, dass sie nicht gut genug sind«, so Brett Smith, der bei der FSF für die Einhaltung von Lizenzen zuständig ist. »Die GFDL und andere freie Lizenzen wie die Creative Commons Attribution und Attribution-ShareAlike geben Google bereits das Recht, unter diesen Lizenzen stehende Werke innerhalb ihrer Google-Book-Such-Datenbank zu zeigen und zu vertreiben. Google braucht keine Berechtigung, um diese Werke unter separaten Bedingungen zu stellen, und Autoren sollten Google nicht fragen müssen, ob sie diese einhalten.« Die FSF sieht keinen rechtlichen Anlass, warum Rechteinhaber unter freien Lizenzen stehender Werken den Verwaltungsaufwand tragen sollten, diese in einem Google-Register einzutragen. Mit der Wahl der Lizenz hätten die Urheber ihre Wahl klar benannt und die Bedingungen wären in den Werken enthalten. Laut FSF sollte Google in der Lage sein, diese Informationen zu klassifizieren und die Arbeiten dementsprechend veröffentlichen zu können.

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Kommentare (Insgesamt: 8 || Alle anzeigen )
Re[3]: RMS (dreaven3, Mi, 3. Februar 2010)
Re[2]: RMS (MoMo, Mi, 3. Februar 2010)
Re: RMS (bob, Mi, 3. Februar 2010)
"orphan works" (Lars, Mi, 3. Februar 2010)
Re: RMS (MoMo, Mi, 3. Februar 2010)
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