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Di, 6. Juli 2010, 13:28

Gesellschaft::Politik/Recht

Klage gegen Microsoft-Auftragsvergabe in der Schweiz abgewiesen

Die 18 Open-Source-Anbieter, die gegen die Auftragsvergabe des Schweizer Bundesamtes für Bauten und Logistik für Microsoft ohne Ausschreibung geklagt hatten, blieben vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos.

Das Schweizer Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte Ende Februar 2009 mit Microsoft einen dreijährigen Vertrag in Höhe von 42 Millionen Franken (ca. 28 Millionen Euro) abgeschlossen. Dies wurde im Mai 2009 publik, da die Beschaffung der Software für Arbeitsplätze und Server des Bundes nie öffentlich ausgeschrieben wurde. Diese sogenannte »freihändige Vergabe« zog harsche Kritik von der Swiss Open Systems User Group /ch/open und Open-Source-Dienstleistern nach sich. Sie hätte nach Auffassung von /ch/open nicht stattfinden dürfen, da adäquate Alternativen existieren. Dazu hatte der Interessenverband zahlreiche Beispiele, in denen öffentliche Einrichtungen Open-Source-Lösungen einsetzen. Nachdem das BBL keine Kursänderung erkennen ließ, reichten die Dienstleister Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Kontrahenten zunächst zu Vergleichsverhandlungen aufgefordert, die jedoch, aus Sicht der Beschwerdeführer, vom BBL zum Scheitern gebracht wurden. Die Beschwerdegemeinschaft ließ das Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Ende 2009 war man noch zuversichtlich, das Verfahren gewinnen zu können. Doch nun kam es anders. Das Gericht nahm die Klage erst gar nicht zur Verhandlung an. Dabei war von den vier Richtern allerdings einer der Meinung, dass sowohl Open-Source-Anbieter als auch Microsoft im relevanten Softwaremarkt tätig seien und die Verhandlung deshalb stattfinden sollte. Die Vergabe schränke den Softwaremarkt radikal auf einen einzigen Anbieter ein.

Die anderen drei Richter waren jedoch der Ansicht, dass die Klage auf einen Strategiewechsel abziele. Die seit 1990 auf einer Microsoft-Umgebung beruhende Informatik des Bundes habe zur Folge, dass die Kläger gar nicht als potentielle Anbieter in Frage kommen.

Den Open-Source-Dienstleistern steht nun der Gang vor das Bundesgericht offen. Ob sie diesen Weg beschreiten werden, steht allerdings noch nicht fest.

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