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Mi, 4. August 2010, 12:47

Software::Systemverwaltung

Busybox gewinnt weiteren Streit um die GPL

Das Bezirksgericht des US-Bundesstaates New York hat im Streit zwischen den Entwicklern der Toolsammlung Busybox und dem Unterhaltungsgeräte-Hersteller Westinghouse Digital Technologies dem freien Projekt Recht zugesprochen und damit zum wiederholten Male die GPL bestätigt.

Busybox ist eine sehr speichersparende Sammlung von Tools, die im eingebetteten Bereich nahezu konkurrenzlos ist. Das scheint es zu einem Objekt der Begierde bei den Entwicklern eingebetteter Systeme zu machen, die dabei jedoch bisweilen die Lizenzbedingungen missachten. So hat das Software Freedom Law Center (SFLC) bereits im Dezember 14 uneinsichtige Unternehmen verklagt, die trotz des Wissens um die GPL den Quellcode der von Busybox nicht herausgeben wollten. Eines dieser Unternehmen war der Unterhaltungsgeräte-Hersteller Westinghouse Digital Technologies LLC. Das Unternehmen hatte Linux samt Busybox und weiteren Tools in einigen seiner HD-Fernseher verwendet, ohne allerdings den Quellcode mitzuliefern oder zumindest öffentlich zugänglich zu machen, wie es die GPL verlangt.

In einer daraufhin eingereichten Klage versuchte Software Freedom Conservancy, ein Teil des Software Freedom Law Centers, die Herausgabe der Quellen zu erzwingen. Westinghouse Digital Technologies LLC weigerte sich jedoch, zu der Verhandlung zu erscheinen und stellte stattdessen einen Insolvenzantrag vor einem Gericht in Kalifornien. Des führte wiederum zu einer recht raschen Erledigung des Falles.

So entschied die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin zugunsten der Software Freedom Conservancy und sprach der GPL nicht nur ihre Gültigkeit zu, sondern untersagte auch Westinghouse Digital Technologies die Verbreitung der Geräte mit der beanstandeten Firmware. Darüber hinaus sprach das Gericht der Organisation die betroffenen Geräte sowie Schadensersatz zu. Ferner wurde Westinghouse Digital Technologies dazu verpflichtet, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.

Ob das SFLC die zugesprochenen Geräte und das Geld erhält, steht noch nicht fest. Die Organisation müsste sich als regulärer Gläubiger bei dem zuständigen Gericht anmelden und ihre Ansprüche erst geltend machen. Sollte das SFLC die Geräte wirklich zugesprochen bekommen, sollen sie an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden.

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