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Mo, 16. August 2010, 09:40

Software::Desktop::Gnome

GNOME regelt Beiträge mit Rechteübertragung

Das GNOME-Projekt hat sich eine neue Richtlinie zur Behandlung von Projekten gegeben, die eine Übertragung von Nutzungsrechten fordern - sie lässt diese Praxis nur unter besonderen Bedinungen zu.

Komponenten von GNOME (Auswahl)

Dave Neary

Komponenten von GNOME (Auswahl)

Vincent Untz teilte auf der GNOME-Mailingliste die Fertigstellung der neuen Richtlinie mit. Die Richtlinie gibt Anhaltspunkte, wie mit Projekten zu verfahren ist, die Teil von GNOME werden wollen, aber von allen Beitragenden eine Übertragung von Nutzungsrechten (Copyright Assignment) fordern. Die Richtlinie wurde von Bradley Kuhn und Michael Meeks entworfen und von der GNOME Foundation jetzt veröffentlicht.

Diverse freie Projekte, meist solche, die von einem Unternehmen initiiert und weiterhin dominiert werden, verlangen von allen Beitragenden, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie ihre Urheberrechte weitestgehend mit dem Projekt teilen. Auch einige GNU-Projekte verfolgen diese Strategie. Wer die geforderte Erklärung ablehnt, dessen Beiträge werden vom Projekt nicht akzeptiert.

Auch GNOME, das sich weiterhin als Teil von GNU sieht, hätte diese Strategie wählen können, verzichtete aber von Anfang an darauf. Denn bei GNOME sieht die Mehrheit mehr Nachteile als Vorteile bei der Übertragung von Nutzungsrechten. Sie kann Vorteile haben wie bessere Projektleitung, einfaches Ändern der Lizenz, Verfolgung von Lizenzverstößen und ein möglicher Schutz vor Klagen. Dem stehen jedoch zahlreiche Nachteile gegenüber: Verschwindet der Copyright-Inhaber oder wird aufgekauft, kann sich die Situation grundlegend ändern. Der Inhaber kann das Projekt auch zusätzlich unter proprietären Lizenzen anbieten, was laut GNOME zwei Klassen von Entwicklern schafft: Diejenigen, die an das Copyleft gebunden sind, und die, die es nicht sind. GNOME betrachtet außerdem die Möglichkeit als nicht wünschenswert, dass der Copyright-Inhaber mit Beiträgen anderer Geld verdient, aber keine Garantie besteht, dass die Einnahmen in die Weiterentwicklung fließen. Ferner ist Copyright Assignment laut GNOME eine Hürde für externe Beiträge und nicht dafür geeignet, Vertrauen zu schaffen.

Aus diesen Gründen können Projekte, die eine Übertragung von Nutzungsrechten fordern, nur nach gründlicher Prüfung und Genehmigung durch die GNOME Foundation und das GNOME-Release-Team Teil von GNOME werden. Generell will GNOME diese Praxis nicht ächten und sieht insbesondere kaum ein Problem damit, wenn gut geführte nicht gewinnorientierte Organisationen als Copyright-Halter auftreten. Eine gründliche Prüfung der Situation sei allerdings bei Unternehmen nötig. Hier fordert die GNOME Foundation unter anderem, dass die Nutzer von freien und ggf. proprietären Versionen des Paketes bezüglich Patenten gleich behandelt werden. Falls proprietäre Versionen existieren, sollen deren Lizenzdetails vollständig veröffentlicht werden. Eine Lizenz wie LGPL oder Lizenz ohne Copyleft wird gegenüber der GPL bevorzugt. Außerdem muss es sich der Hersteller gefallen lassen, dass GNOME einen Fork des Projektes anlegt, um auch Beiträge ohne Rechteübertragung zu ermöglichen.

Die Richtlinie bezieht sich nur auf Teilprojekte von GNOME, nicht auf externe Abhängigkeiten.

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