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Mo, 20. Juni 2011, 12:43

Gesellschaft::Politik/Recht

FSFE wirft AVM Verletzung der Linux-Lizenz vor

Ab dem morgigen Dienstag muss das Berliner Landgericht klären, ob ein Unternehmen einem anderen die Veränderung einer auf Linux basierenden Firmware untersagen kann, oder der Hersteller selbst gegen die GPL verstößt. Geklagt hatte der Hersteller von DSL-Routern AVM, der in der Veränderung seiner Firmware einen Verstoß gegen das geltende Recht sieht.

Morgen findet am Landgericht Berlin die Anhörung zu einem Rechtsstreit statt, der nach Auffassung der FSFE weitreichende Konsequenzen über die Zukunft der Entwicklung und des Vertriebs von Software haben könnte. In diesem Verfahren stehen sich der Hersteller von DSL-Routern AVM Computersysteme Vertriebs GmbH (AVM) und die Cybits AG (Cybits), ein Hersteller von Filterungssoftware für Kinder, gegenüber. Der Fall wurde laut FSFE von AVM mit dem Ziel vor Gericht gebracht, Cybits davon abzuhalten, jegliche Teile der Firmware zu ändern, die in den Routern von AVM Verwendung finden, einschließlich des Linux-Kernels.

Die Free Software Foundation Europe (FSFE) und gpl-violations.org sehen darin allerdings einen »breiten Angriff auf die Prinzipien freier Software und damit auf tausende von Menschen und Unternehmen, die freie Software entwickeln, verbessern und verbreiten«. Beide Firmen nutzen den Linux-Kernel, der unter der GNU General Public License Version 2 (GPLv2) vertrieben wird. Die Lizenz gibt dem Anwender das Recht, die Software zu verwenden, zu verteilen und aber auch zu verbessern und zu verändern.

Laut Aussagen der FSFE stellt das Vorgehen einen Verstoß gegen die GPL dar. »Wenn AVM anderen verbieten könnte, die Freiheiten wahrzunehmen, die von den Lizenzbestimmungen der GNU General Public License explizit eingeräumt werden, würde das den Rechten der ursprünglichen Autoren der Programme direkt widersprechen«, so die FSF. Denn diese haben entschieden, dass die Freiheit von Software und die Zusammenarbeit für sie wichtiger ist als Lizenzgebühren.

So sieht es auch der GPL-Verfechter und Gründer von gpl-violations.org, Harald Welte. »Ich habe mich entschieden, meinen Beitrag zum Linux-Kernel unter die GNU GPL zu stellen und andere von meiner Arbeit profitieren zu lassen. Es freut mich, wenn Firmen viel Geld mit Software verdienen, die von mir und tausenden anderen geschrieben wurde. Im Gegenzug erwarte ich aber von ihnen, dass sie, wenn sie meine Software weiterverteilen, anderen dieselben Rechte geben, die ich ihnen eingeräumt habe«, so Welte.

Eine ähnliche Auffassung vertritt auch Matthias Kirschner, Deutschlandkoordinator der FSFE. »AVM greift direkt die Grundlagen freier Software an: Sie wollen anderen die Freiheit entziehen. Wir müssen handeln, wenn eine Firma andere dafür verklagt, dass sie ihr Recht wahrnehmen, die Software zu verändern. Das Verhalten von AVM kann nicht toleriert werden. Wenn sie vor Gericht erfolgreich wären, wäre das katastrophal für den globalen Markt für Embedded-Geräte wie Telefone, Netzwerkhardware und andere linuxbasierte Produkte«, sagt Kirschner.

Laut Rechtsanwalt Till Jaeger, der Welte in dem Verfahren vertritt, verletzt ironischerweise AVM die Lizenzbestimmungen selbst, indem es andere daran hindert, die von der GNU GPL gewährten Rechte wahrzunehmen. »Sie haben daher kein Recht mehr, die Software zu verbreiten«, lautet die Auffassung von Jaeger.

Sollte AVM tatsächlich, wie von der FSFE behauptet, die Änderung am Kernel einem anderen Unternehmen verbieten wollen, so hätte dies signifikante Auswirkungen auf Unternehmen. Unter anderem gäbe es Geräteherstellern die Möglichkeit, Software von Drittanbietern auf ihren Geräten zu verbieten, was unter anderem zu einem »Lock-In-Effekt« führen würde. Ab Dienstag verhandelt nun das Landgericht den Fall im Hauptsacheverfahren, nachdem es bereits ein Verfügungsverfahren gab.

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