Login
Newsletter
Werbung

Do, 10. November 2011, 14:52

Gesellschaft::Politik/Recht

GPL im Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits bestätigt

Das Landgericht Berlin hat im Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits die Gültigkeit der GPL bestätigt. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil dürfen Benutzer beliebige Modifikationen an den GPL-lizenzierten Komponenten ihrer Geräte vornehmen und verbreiten.

In diesem Rechtsstreit versuchte AVM im Wesentlichen, Cybits zu verbieten, freie Software unter der GNU GPL auf AVM Fritz!Box-Geräten zu verändern. Das Gericht verwarf diese Hauptforderung, die nach Auffassung der Free Software Foundation Europe (FSFE) und gpl-violations.org in völligem Widerspruch zur GPL stand.

Laut der FSFE bestätigte es damit auch, dass Benutzer von eingebetteten Geräten mit vorinstallierter freier Software rechtlich die Freiheit haben, Veränderungen an dieser Software durchzuführen, diese zu installieren, zu benutzen und auch weiterzugeben. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Dem Urteil zufolge dürfen Cybits und alle anderen solche Veränderungen vornehmen. Außerdem ist es aufgrund des Urteils Cybits nicht verboten, Software zu verbreiten die dem Benutzer hilft, Modifikationen vorzunehmen. Diese hilft den Benutzern, Modifikationen an der GNU GPL-lizenzierten Software (dem Linux-Kernel, der in den Fritz!Box-Geräten verwendet wird) vorzunehmen und sie zu installieren.

Andererseits hat das Gericht einem von AVM gestellten Hilfsantrag stattgegeben. In seiner Entscheidung untersagt es Cybits, ihre Software zu verbreiten, falls diese dazu führt, dass in der Web-Oberfläche ein falscher Zustand der Internetverbindung und der Filter-Software angezeigt wird. Von den Befürwortern freier Software wird dies aber als Randproblem angesehen.

Werbung
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung