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Fr, 9. Mai 2014, 10:40

Gesellschaft::Politik/Recht

Nordrhein-Westfalen: In sehr kleinen Schritten zu freier Software

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag bezüglich proprietärer Software und Formate auf den Webseiten der Regierung beantwortet.

Schon 2012 hatten sich die Piraten in einer Anfrage die Meinung der FSF Europe zu Eigen gemacht, dass es auf den Webseiten der Behörden keine Aufforderung zur Installation proprietärer PDF-Betrachter geben sollte. Die damalige Antwort (PDF) sprach sich dafür aus, die Verweise auf den Adobe-Reader zu entfernen und einen Verweis auf pdfreaders.org zu prüfen.

Geschehen ist bisher offenbar wenig. So besagt jetzt die Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage: »Im Rahmen eines derzeit geplanten Relaunches des Landesportals wird dazu eine Entscheidung getroffen. Künftig ist jedoch grundsätzlich vorgesehen, auf eine explizite Nennung des Programms »Adobe Reader« bei der Erstellung von Internetseiten der Landesregierung zu verzichten.« Momentan sollen es noch 14 Seiten der Landesregierung sein, auf denen noch auf den Adobe Reader verlinkt wird.

Die Frage »Teilt die Landesregierung die u.a. vom Kryptographie- und Computersicherheitsexperten Bruce Schneier (der vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik referenziert wird) vertretene Auffassung, dass Open Source Software im Hinblick auf IT-Sicherheit und den Schutz vor Abhörmaßnahmen gegenüber proprietärer Software zu bevorzugen ist?« verneint die Regierung mit den Worten »Wie die aktuelle Diskussion um gravierende Sicherheitsmängel in OpenSSL zeigt, bieten auch OpenSource-Produkte keine Gewähr für eine vollständige Sicherheit. Von daher kann die Auffassung in dieser allgemeinen Form nicht geteilt werden«.

Immer noch bietet die Regierung auf ihren Seiten auch Dokumente in proprietären Formaten an. Die letzte Frage der Piraten war daher, ob diese Dokumente in Formate überführt werden sollen, die offenen Standards folgen. Die Regierung will die entsprechenden Maßnahmen prüfen. Die gesamte Antwort auf die Anfrage ist als zweiseitige PDF-Datei verfügbar.

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