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Mo, 19. Oktober 2015, 08:39

Gesellschaft::Politik/Recht

GNU: Kriterien für »ethische« Projekt-Hosting-Seiten

GNU und die FSF haben einen Kriterienkatalog zusammengestellt, anhand dessen öffentliche Projekt-Hosting-Seiten bewertet werden können. Aus Sicht der FSF sind solche Seiten nur akzeptabel, wenn sie die Freiheit, aber auch die Privatsphäre der Benutzer garantieren und nur vertrauenswürdigen Code in den Browsern ausführen.

FSF

Nur ein Teil der freien Software-Projekte betreibt einen eigenen Server für das Projekt. Man darf annehmen, dass ein deutlich größerer Teil die Dienste eines Hosters in Anspruch nimmt - sei es Github, Gitlab, Sourceforge, GNU Savannah oder ein anderer. GNU und die Free Software Foundation (FSF) haben aber Bedenken, dass einige dieser Dienste mit den Ideen der Softwarefreiheit in Konflikt stehen. Neue Entwicklungen wie die Übernahme von Gitorious durch Gitlab und der Glaubwürdigkeitsverlust von Sourceforge verändern zudem das Gefüge der Anbieter.

Um die Dienste besser einschätzen zu können, haben GNU und FSF jetzt einen Kriterienkatalog erarbeitet. Ein Vergleich der bekannten Dienste anhand dieses Katalogs ist geplant und soll bald veröffentlicht werden.

In dem Kriterienkatalog finden sich alle Positionen wieder, die die FSF zu freier Software vertritt. Die Kriterien sind mit einer Gewichtung wie bei Schulnoten versehen, mit F für unakzeptable Eigenschaften sowie C, B, A und A+ für erwünschte Eigenschaften. Die Noten D und E wurden vorerst ausgelassen, und für F gibt es noch keine Kriterien.

Um für ein GNU-Paket gerade so akzeptabel zu sein, muss ein Hosting-Dienst die Kriterien der Stufe C erfüllen. Dazu gehört, dass alle wichtigen Funktionen in freien Browsern funktionieren. Der JavaScript-Code, der unbedingt benötigt wird, muss frei sein. Keine unfreie Software wie z.B. das proprietäre Flash-Plugin darf auf der Benutzerseite erforderlich sein. Der Dienst darf keine Unterscheidung oder Auswahl unter den Benutzern nach Klassen oder Herkunft treffen. Zugriff über Tor ist unbedingt erforderlich. Die Nutzungsbedingungen des Hosters müssen moderat sein, die GPLv3 muss als eine der bevorzugt vorgeschlagenen Lizenzen vorhanden sein, und HTTPS ist zu unterstützen.

Dienste, die die Kriterien der Stufe C und B erfüllen, können von GNU empfohlen werden. Zu Stufe B gehört, dass jeglicher Code, der an den Browser gesendet wird, frei ist, kein Tracking der Benutzer und somit keine Teilnahme an Werbenetzwerken stattfindet, keine schlechten Lizenzpraktiken wie fehlende oder unklare Lizenz, aber auch die Beschränkung auf eine bestimmte Version der GPL, vorgeschlagen wird, und dass keine unfreie Lizenz für Werke von praktischem Nutzen vorgeschlagen wird.

Um Note A zu erreichen und als »ausgezeichnet« zu gelten, muss ein Dienst neben den Stufen C und B neun weitere Kriterien erfüllen: Alle wichtigen Funktionen sollen ohne Codeausführung im Browser möglich sein, der Server-Code wurde unter einer freien Lizenz veröffentlicht, GPLv3 oder neuer wird Projekten als Lizenz empfohlen, AGPLv3 oder neuer steht als Option zur Verfügung, unfreie Lizenzen werden Projekten nicht erlaubt, der Dienst empfiehlt keine Online-Dienste, wo lokale Software den Zweck genauso erfüllt, der Begriff »Open Source« wird vermieden und von freier Software gesprochen, die Positionen der FSF werden klar vertreten und Linux wird stets als »GNU/Linux« bezeichnet.

Die Bestnote A+ (Extralob) erhalten Dienste, die über A hinaus noch sechs weitere Kriterien erfüllen: Ansehen und Herunterladen von Code muss ohne Anmeldung möglich sein, es werden keine Informationen über Zugriffe geloggt, die Kriterien der Electronic Frontier Foundation für Online-Dienste werden beachtet, die Standards Web Content Accessibility Guidelines 2.0 und WAI-ARIA 1.0 Authoring Practices werden eingehalten, und alle in ein Projekt eingebrachten Daten lassen sich in Computer-lesbarem Format exportieren.

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Kommentare (Insgesamt: 4 || Alle anzeigen )
Re: Komisches Spitzenkriterium (nifker, Mi, 21. Oktober 2015)
Re: Arrg (asdfghjkl, Mo, 19. Oktober 2015)
Komisches Spitzenkriterium (zettberlin, Mo, 19. Oktober 2015)
Arrg (Unerkannt, Mo, 19. Oktober 2015)
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